WIR02 - 06.10.2012 - FFM

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Lord-Leoric
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Hej,

Detail
* Mangelgewährleistungsrechte beim Kauf
* Vermittlungsverträge nennen
* Verbrauchsgüterkauf Besonderheiten
* dingliches Recht erklären
* dingliche Rechte nennen für (un)bewegliche Sachen; je 3
* Holschuld, Bringschuld, Schickschuld erklären und Erfüllungort nennen
* 5 Arten der Bürgschaft nennen und erklären
* Schutz des Eigentums erläutern

Komplex 1
* Bild nicht von Maler
* Möglichkeiten Darlehenssicherung und wie gestaltbar
* ???

Komplex 2
* Kautschuk verbrannt - Lieferpflicht zum alten Preis?
* Minderjähriger kauft iPad - Anspruch gegen MJ? - Anspruch gegen Eltern? - Herausgabe?
* Angorapulli verfärbt - Minderung?

War also kein Hexenwerk (hoffe ich). Seminar bei Hr. Dr.Ingo Quast war super.

Diplom-Kaufmann (FH)

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Tine1782
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Reichte bei Kautschuk die anspruchslage §433 Abs 2 und schließlich mit der Haftung zu begründen und bei dem minderjährigen auf §106 107 einzugehen kein wirksamer kV entstanden? Lg
Lord-Leoric
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Das werden wir in ~4 Wochen wissen :lol:

Also Anspruchsgrundlage ist schon 433 aber (1), denn es ging um die Lieferpflicht des Verkäufers. Was meinst du mit Haftung? Es ging um Prüfung des Ausschlusses der Leistungspflicht 275 und Gattungsschuld etc.

Bei dem Minderjährigen wäre es dann 433 > 106,107,108,110 = unwirksam; beim Herausgabeanspruch zusätzlich 985,929 und 812

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Tine1782
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Ja stimmt das werden wir sehen :)ich hoffe es hat gereicht , bei der Haftung Hab ich an die Gefahrübergabe gedacht für in dem Fall noch beim Verkäufer des Kautschuk liegt, hatte auch an erst an 433 Abs 1 gedacht aber hier geht es doch um den "vereinbarten Preis"? 275 hab ich auch aus Sicht des Verkäufers aber als unwirksam benannt da der v die Haftung hat bis Übergabe! Hoffe ich Krieg dafür auch Pünktchen! 106 und 107 hab ich auch 110 hab ich nicht mehr erwähnt dafür 111 :)
Also meine Ergebnisse:
1. Fall: ja v muss zum vereinbarten preis liefern
2.fall a)nein keine kaufpreiszahlung gemäß 433 Abs 2 da kV unwirksam
B) auch keine kV Zahlung da kein kV zw Eltern &19 jährigem
C) leeeeider keine zeit mehr gehabt
3. Fall: recht auf Minderung gemäß 437 Nr 2 da Mangel nach 434 Satz 2 Nr 2

Hoffe echt es hat gereicht :)
sarahli9986
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Also das beruhigt mich jetzt, dass ihr was Ähnliches habt... ;-)

Die Detailfragen waren teilweise überraschend, manche kannte ich tatsächlich gar nicht und wusste auch nicht überall alles zu beantworten...

Ich hab auch die 2. Komplex gemacht - wenn jemand die erste genommen hat, würde mich das auch sehr wundern ;-)

zu Fall 1)
Ich hab auch gesagt, dass keine Unmöglichkeit vorliegt, da Gattungsschuld. Und deswegen hab ich mit Verweis auf den gültigen KV gesagt, dass der Preis bestehen bleibt.... Mal sehen...

zu Fall 2)
klar, es gibt keinen wirksamen KV... Aber die Fragen haben mich dann doch ein bisschen verwirrt... Es gab doch schlichtweg keinen Zahlungsanspruch, weder in Raten, noch im Ganzen, oder? Und weil das Eigentum dennoch übergegangen ist, gab es auch keinen Herausgabeanspruch, richtig?

zu Fall 3)
berechtigte Minderung, eigentlich ein recht klarer Fall... höhöhö

Insgesamt wurde es bei mir leider trotzdem ein bisschen chaotisch in der Subsumtion... Hoffen wir einfach auf ein "4 gewinnt"...

Dr. Quast fand ich auch echt super! Wäre die Klausur nicht gewesen, hätte ich dieses Seminar geliebt ;-)
Bachelor of Arts (BWL) seit 13.06.14 :-)
Lord-Leoric
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sarahli9986 hat geschrieben:
zu Fall 1)
Ich hab auch gesagt, dass keine Unmöglichkeit vorliegt, da Gattungsschuld. Und deswegen hab ich mit Verweis auf den gültigen KV gesagt, dass der Preis bestehen bleibt.... Mal sehen... Seh ich auch so.

zu Fall 2)
klar, es gibt keinen wirksamen KV... Aber die Fragen haben mich dann doch ein bisschen verwirrt... Es gab doch schlichtweg keinen Zahlungsanspruch, weder in Raten, noch im Ganzen, oder? Und weil das Eigentum dennoch übergegangen ist, gab es auch keinen Herausgabeanspruch, richtig? Wenn der minderjährige das iPad für 100 EUR (also sein frei zur Verfügung stehendes "Taschengeld") erworben hätte, wäre der KV gültig (110). So aber so wie so nicht. Es gibt keinen Herausgabeanspruch aus 985 (des Eigentümers) denn wie Du richtig sagst, ist der Verkäufer kein Eigentümer mehr trotz unwirksamen KV da Übertragung 929. Wohl aber aus 812 (ungerechtf. Bereicherung), denn da der KV rückwirkend unwirksam wurde bzw. dies nie war, hat der minderjährige ohne rechtlichen Grund etwas erlangt.
Tine1782 hat geschrieben:Ja stimmt das werden wir sehen :)ich hoffe es hat gereicht , bei der Haftung Hab ich an die Gefahrübergabe gedacht für in dem Fall noch beim Verkäufer des Kautschuk liegt, hatte auch an erst an 433 Abs 1 gedacht aber hier geht es doch um den "vereinbarten Preis"? 275 hab ich auch aus Sicht des Verkäufers aber als unwirksam benannt da der v die Haftung hat bis Übergabe! Hoffe ich Krieg dafür auch Pünktchen! Denke schon ;)
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Michael123
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hatte die 1. Komplex:

1. Fall mit Bild, wo ein Gutachten aushängt , mit " meines Erachtens vom Maler xy", ---> nein, da kein Mangel, ausserdem wusste der Käufer es vorher
2. Fall, wie ein Kredit gesichert werden kann, ähnlich wie Fall 25 im roten Buch
3. klassicher Fall mit §281 und 831, Gehilfe eines Malers beschädigt Faxgerät von Anwalt--> keine Entlastung, wei Gehilfe sich den ganzen Tag über Bier reingekippt hat und Maler auch anwesend war

zu der 2. Komplex--> hab mich da net rangetraut, weil unser Dozent im Seminar so beiläufig erwähnt hat, dass §113 im BGB für Minderjährige einen Sonderfall im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses darstellt, aber nicht weiter drauf eingegangen ist und der Junge hat sich ja den Ipad gekauft, weil er ihn für die Ausbildung braucht. Na ja, jetzt bin ich mal gespannt. 4 gewinnt :)
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Michael123 hat geschrieben: zu der 2. Komplex--> hab mich da net rangetraut, weil unser Dozent im Seminar so beiläufig erwähnt hat, dass §113 im BGB für Minderjährige einen Sonderfall im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses darstellt, aber nicht weiter drauf eingegangen ist und der Junge hat sich ja den Ipad gekauft, weil er ihn für die Ausbildung braucht. Na ja, jetzt bin ich mal gespannt. 4 gewinnt :)
Das ist hier egal:
1.) die Leistung konnte nicht nach 110 komplett bewirkt werden (von 500 hat er nur 100 zur freien Verfügung)
2.) 113 bezieht sich nur auf Arbeits- und nicht auf Ausbildungsverhältnisse

Nicht, dass sich jemand noch später darüber wundert.

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Ja, da hast du Recht, nicht das jemand in Panik gerät :) Manchmal wäre es besser, dass Seminar wegzulassen...
Lord-Leoric
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Angeblich sind die Noten online (wobei ich noch nichts habe, aber in Leipzig ist heute ja Feiertag...)

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Lord-Leoric hat geschrieben:Angeblich sind die Noten online (wobei ich noch nichts habe, aber in Leipzig ist heute ja Feiertag...)
Jep, bei mir (Stuggi) ist die Note da :)
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Pinneberg is auch noch nicht da, bist du mit der note zufrieden?
sarahli9986
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Wenn ich mal dran denke, wie ich mich nach der Klausur gefühlt habe, ist die Note für mich (sehr) befriedigend ;-)

Ohne Scherz: ich find das echt schwierig, mein Ziel war ne 4, ich hab ne 3 - ich bin happy :)
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Das macht ja Mut, danke für die Info :) ..und Glückwunsch. Hoffe, dass das Warten morgen ein Ende hat.
Tine1782
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oh man ich bin auch schon sooo gespannt hoffe echt es hat gereicht :?
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