Hi, habe am 2012-06-09 in Pinneberg geschrieben.
Habe vorab Power-Learning im Schnellverfahren gemacht und war vor dem Seminar stark überzeugt, die Klausur nicht zu schreiben. Erster Teil vom Seminar hatte mich dann etwas beruhigt (da konnte ich folgen), aber im zweiten Teil ging die Tendenz eher Richtung "Oh je" - allerdings hatte der Dozent auch einen verdammt komplexen Fall da am Wickel. Der Dozent hat vor allem die Bearbeitung von Fällen mit uns geübt.
Ich habe mich letztendlich trotzdem für das Mitschreiben entschieden... und es in den ersten paar Minuten echt bereut - ich hatte bei den Detailfragen schon einen kompletten Blackout, und bei den Fällen hatte ich das Gefühl, ich schreibe völlig unverständlichen Quark auf.
Nach der Klausur war inhaltlich von den Fragen sofort alles weg, vollständig (deswegen auch kein Eintrag von mir zu den gestellten Fragen). Und ich hatte das Gefühl, dass ich maximal mit einer 4 aus der Sache rauskomme - es war die erste Klausur, bei der ich es für recht wahrscheinlich gehalten habe, dass ich durchgefallen bin.
Ende vom Lied: Heute sind die Noten online und ich habe eine 2.0 ... ich habe keine Ahnung wie ich das geschafft habe, bin einfach überglücklich und erleichtert und wenn ich hier weiter so vor mich hingrinse, klappt mir noch die obere Kopfhälfte nach hinten weg.
Ich fand es übrigens ganz hilfreich, mir die Paragraphen in den Gesetzestexten ausgiebig mit (unterschiedlichen) Farben zu markieren und ebenso auch lauter Lesezeichen in den Gesetzestexten einzukleben (ebenfalls farbig). Spart ungemein Zeit, wenn man die Paragraphen sucht.
Ganz liebe Grüße an alle, die noch schreiben müssen. Ich wünsche Euch dafür alles Gute!
Anla
Umfrage WIR04
Hey Anla,
Glückwunsch zur tollen Note!
Hast Du vielleicht einen heißen Tipp, wie man bei der Markierung der Paragraphen vorgehen kann? Ich hatte nämlich ein vermeintlich ausgeklügeltes System aus Textmarkern und verschiedenen Post-Its entwickelt und habe hinterher total den Überblick verloren
Gruß
kiwi
Glückwunsch zur tollen Note!
Hast Du vielleicht einen heißen Tipp, wie man bei der Markierung der Paragraphen vorgehen kann? Ich hatte nämlich ein vermeintlich ausgeklügeltes System aus Textmarkern und verschiedenen Post-Its entwickelt und habe hinterher total den Überblick verloren

Gruß
kiwi
Ich kann Dir nur verraten, was ich gemacht habe:kiwi hat geschrieben:Hast Du vielleicht einen heißen Tipp, wie man bei der Markierung der Paragraphen vorgehen kann?
- Ich habe im Wesentlichen BGB und HGB gemarkert, für AktG und GmbHG hatte ich keine Zeit mehr.
- Ein Lesezeichen (bei mir grün) jeweils an den Beginn des Inhaltsverzeichnisses, und die wesentlichen Abschnitte im Inhaltsverzeichnis (also die, auf die in den Heften Bezug genommen wurde)) highlighten (eher weniger als mehr, also vor allem die Abschnitts-Überschriften)
- Ein Lesezeichen (bei mir pink) jeweils beim Beginn der Ausführungen über Verein, Gesellschaft (BGB) bzw. OHG, KG, Stille Gesellschaft (HGB). Diese Lesezeichen habe ich nicht an die Oberseite der Bücher geklebt, sondern rechts.
- Ein Lesezeichen (bei mir lila) jeweils an den Beginn der Abschnitte über Kauf/Tausch, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Sachdarlehensvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Bürgschaft (alle BGB) und Handelskauf (HGB)
- Ein Lesezeichen (bei mir gelb) für wichtige Abschnitte mit Definitionen (z.B. Personen, Sache, Geschäftsfähigkeit, Handelsgeschäft)
- Ein Lesezeichen (bei mir ebenfalls gelb, weil mir die Farben ausgegangen sind) für Abschnitte über Verpflichtung zur Leistung, Schuldverhältnisse aus Verträgen, Rücktritt/Widerruf & Rückgabe bei Verbraucherverträgen (BGB)
- Und dann habe ich noch vieles mit Lesezeichen (bei mir orange) gekennzeichnet, was mir irgendwie besonders wichtig erschien (z.B. Willenserklärung, Vertrag, Vertretung & Vollmacht, Schadensersatz, Verzug, AGBs, Verbrauchsgüterkauf, Kaufmann, Handelsfirma) - das war schon fast zu viel
- In den Paragraphen habe ich dann die Schlagworte oder besonders wichtige Details mit orange oder gelb markiert
- IBC-Mom
- Mitglied
- Beiträge: 17
- Registriert: 18.02.10 11:54
- Wohnort: Germany, Schleswig-Holstein (Swattenbek)
Hallo Zusammen,
ich habe am 09.06.2012 in Pinneberg geschrieben und hatte nicht das Gefühl, daß die Aufgaben zu schwer waren, sondern es fehlte mir einfach die Zeit, alle Fälle zu lösen - ich hatte nach den Detailaufgaben, für die ich wohl auch zu lange gebraucht hatte, dann am Ende noch 8 Minuten für den letzten Fall - das hat dann wohl nicht mehr hingehauen, die davor hatte ich auch schon mit extremem Zeitdruck geschrieben
tja und dann hat's am Ende auch nur für eine 3,7 gereicht, na ja immerhin muß ich das nicht nochmal durchstehen....
Ich finde, man sollte die Prüfungszeit auf 3 Stunden verlängern, dann hat man sicherlich eine reelle Chance - die ersten beiden Aufgaben habe ich auch nach den Regeln gelöst und dann hatte ich am Schluß zu wenig Zeit...
Der Prof hatte auch im Seminar ständig gefragt, ob wir denn die Fälle zu schwierig finden würden, was sie ehrlich gesagt ja auch gar nicht waren, aber nach der Subumtionstechnik die Fälle in der Klausur zu lösen, war für mich eine mittlere Katastrophe - auch wenn der Prof vorher gagt hatte, daß man die Technik nicht anwenden müsste, aber dennoch zu einem detaillerten Lösungsweg kommen sollte (haha, und wie anders hätte das wohl dann gehen sollen??!!
na ja, also für diejenigen, die noch schreiben müssen, zunächst 'mal viel Glück und Kopf hoch:
.. und auch ich denke, wenn Ihr die Hinweise voher durchackert und auch begreift, welche eventuellen Lösungen man ausschließen sollte (denn die richtige Lösung des Falles ist meistens nicht das Problem, sondern erst mal alle möglichen Vorfragen zu klären, wie, die Frage rechtlich komplett nach den §§ zu sezieren).... dann hat man sicherlich eine gute Chance...
Ich fand es auch nur grausig - und ich hatte schon erhebliche Vorkenntnisse im Rechtsbereich - hat mir ABER AUCH NIX GEHOLFEN WIE MAN SIEHT eine 3,7 hatte ich dann doch nicht geplant aber direkt nach der Prüfung schwer befürchtet...
Bin jetzt sogar froh, daß ich nicht auch durchgefallen bin.. PUUH
LG und ein schönes Restwochenende
ich habe am 09.06.2012 in Pinneberg geschrieben und hatte nicht das Gefühl, daß die Aufgaben zu schwer waren, sondern es fehlte mir einfach die Zeit, alle Fälle zu lösen - ich hatte nach den Detailaufgaben, für die ich wohl auch zu lange gebraucht hatte, dann am Ende noch 8 Minuten für den letzten Fall - das hat dann wohl nicht mehr hingehauen, die davor hatte ich auch schon mit extremem Zeitdruck geschrieben


Ich finde, man sollte die Prüfungszeit auf 3 Stunden verlängern, dann hat man sicherlich eine reelle Chance - die ersten beiden Aufgaben habe ich auch nach den Regeln gelöst und dann hatte ich am Schluß zu wenig Zeit...
Der Prof hatte auch im Seminar ständig gefragt, ob wir denn die Fälle zu schwierig finden würden, was sie ehrlich gesagt ja auch gar nicht waren, aber nach der Subumtionstechnik die Fälle in der Klausur zu lösen, war für mich eine mittlere Katastrophe - auch wenn der Prof vorher gagt hatte, daß man die Technik nicht anwenden müsste, aber dennoch zu einem detaillerten Lösungsweg kommen sollte (haha, und wie anders hätte das wohl dann gehen sollen??!!

na ja, also für diejenigen, die noch schreiben müssen, zunächst 'mal viel Glück und Kopf hoch:
.. und auch ich denke, wenn Ihr die Hinweise voher durchackert und auch begreift, welche eventuellen Lösungen man ausschließen sollte (denn die richtige Lösung des Falles ist meistens nicht das Problem, sondern erst mal alle möglichen Vorfragen zu klären, wie, die Frage rechtlich komplett nach den §§ zu sezieren).... dann hat man sicherlich eine gute Chance...
Ich fand es auch nur grausig - und ich hatte schon erhebliche Vorkenntnisse im Rechtsbereich - hat mir ABER AUCH NIX GEHOLFEN WIE MAN SIEHT eine 3,7 hatte ich dann doch nicht geplant aber direkt nach der Prüfung schwer befürchtet...

LG und ein schönes Restwochenende
Hey,
wäre super, wenn ihr auch ein paar Beispielfragen mit posten würdet, die bei euch in der Klausur so gestellt wurden!!!
Leider findet man bei WIR04 ja leider nichts aktuelles und ich kann mir irgendwie keine richtige Vorstellung davon machen,
wie die Fragen da momentan aussehen könnten...
Vielen Dank!!!
wäre super, wenn ihr auch ein paar Beispielfragen mit posten würdet, die bei euch in der Klausur so gestellt wurden!!!
Leider findet man bei WIR04 ja leider nichts aktuelles und ich kann mir irgendwie keine richtige Vorstellung davon machen,
wie die Fragen da momentan aussehen könnten...
Vielen Dank!!!
Hier die Fragen heute aus Frankfurt
Detailfragen:
1) folgende Begriffe erklären: Rechtssubjekte, Rechtsobjekte, natürliche Person, juristische Person, Deliktfähigkeit
2) 5 Stufen der Gründung einer Aktiengesellschaft & 5 REchte eines Aktionärs
3) 5 Zweige der Gerichtsbarkeit
4) Möglichkeiten des Käufers beim Vorliegen eines Sachmangels
5) Wer betreibt die Zwangsvollstreckung bei einer Geldforderung
6) Unterschied zw. gesetzl. Vertretung und Vollmacht
und noch was, fällt mir aber gerade nicht ein.
Komplexfragen bestanden jeweils aus 4 Fallaufgaben. Alles ganz unterschiedlich.
2.1.
Fall 1: A kauft von B Gebrauchtwagen, der hat nach 2 Mo einen Motorschaden. Schaden erst nach Kauf entstanden. Liegt Sachmangel vor? Kann A vom Vertrag zurücktreten und Rückerstattung des KP verlangen?
Fall 2.: Prokura: Wer darf erteilen, was darf man damit machen (genaue Abgrenzung zur HAndlungsvollmacht war wohl auch gefragt) anhand eines konkreten Falls
Fall 3: oHG- Vertretungsverhältnisse, wenn kein GEsellschaftsvertrag geschlossen wurde, anhand eines konkreten Falls
Fall 4: A verkauft an B ein Auto. Auto wird gleich übergeben, auch die Papiere. B kann erst später zahlen, wie kann A seine Recht sichern. B hat eine reiche Tante, eine Rolex und ein unbelastetes Hausgrundstück in Hamburg.
Es war knapp in der Zeit aber zu schaffen. Detailfragen haben es echt in sich. Die Bandbreite ist doch sehr groß...
Viel Erfolg!
Detailfragen:
1) folgende Begriffe erklären: Rechtssubjekte, Rechtsobjekte, natürliche Person, juristische Person, Deliktfähigkeit
2) 5 Stufen der Gründung einer Aktiengesellschaft & 5 REchte eines Aktionärs
3) 5 Zweige der Gerichtsbarkeit
4) Möglichkeiten des Käufers beim Vorliegen eines Sachmangels
5) Wer betreibt die Zwangsvollstreckung bei einer Geldforderung
6) Unterschied zw. gesetzl. Vertretung und Vollmacht
und noch was, fällt mir aber gerade nicht ein.
Komplexfragen bestanden jeweils aus 4 Fallaufgaben. Alles ganz unterschiedlich.
2.1.
Fall 1: A kauft von B Gebrauchtwagen, der hat nach 2 Mo einen Motorschaden. Schaden erst nach Kauf entstanden. Liegt Sachmangel vor? Kann A vom Vertrag zurücktreten und Rückerstattung des KP verlangen?
Fall 2.: Prokura: Wer darf erteilen, was darf man damit machen (genaue Abgrenzung zur HAndlungsvollmacht war wohl auch gefragt) anhand eines konkreten Falls
Fall 3: oHG- Vertretungsverhältnisse, wenn kein GEsellschaftsvertrag geschlossen wurde, anhand eines konkreten Falls
Fall 4: A verkauft an B ein Auto. Auto wird gleich übergeben, auch die Papiere. B kann erst später zahlen, wie kann A seine Recht sichern. B hat eine reiche Tante, eine Rolex und ein unbelastetes Hausgrundstück in Hamburg.
Es war knapp in der Zeit aber zu schaffen. Detailfragen haben es echt in sich. Die Bandbreite ist doch sehr groß...
Viel Erfolg!
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- Forums-Profi
- Beiträge: 71
- Registriert: 13.01.12 19:06
Ergänzung, leider weiß ich auch nicht mehr viel und habe auch die gleiche Komplexaufg. gewählt:
FAll 2 war der mit dem Blumengroßhandel, hier im forum zu finden
Ich fand es auch knapp mit der Zeit, allerdings weiß ich nicht, ob mehr Zeit viel mehr Wissen gebracht hätte, trotz guter Vorbereitung von Herrn Roth ...
FAll 2 war der mit dem Blumengroßhandel, hier im forum zu finden
Ich fand es auch knapp mit der Zeit, allerdings weiß ich nicht, ob mehr Zeit viel mehr Wissen gebracht hätte, trotz guter Vorbereitung von Herrn Roth ...
Ergänzung zu den Komplexfaellen (Klausur 29.09.12):
K kündigt Mitgliedschaft im Buchclub B. Trotzdem erhaelt K von B ein Buch mit dem Anschreiben: "Senden Sie es zurück wenn es nicht gefällt". K unternimmt nichts. B schickt Mahnung. Muss K zahlen?
Evtl. kann hier jmd mal seinen Lösungsansatz posten.
K kündigt Mitgliedschaft im Buchclub B. Trotzdem erhaelt K von B ein Buch mit dem Anschreiben: "Senden Sie es zurück wenn es nicht gefällt". K unternimmt nichts. B schickt Mahnung. Muss K zahlen?
Evtl. kann hier jmd mal seinen Lösungsansatz posten.
Was ist den mit 5 Zweige der Gereichtsbarkeit gemeint?? Finde selbst in den Skripten nichts von " 5 Zweige der Gerichtbarkeit". Sind damit in Wir211 auf Seite 63 die Gerichsbarkeiten vielleicht gemeint?! Das wären dann aber nur die 3 Instanzen.
Wär für einen Tips dankbar.
Ja find die Komplexaufgaben im Vergleich zu den Skriptaufgaben deutlich anspruchsvoller. Im Skirpt sind die Aufgaben deutlich klarer und einfacher. Viele Komplexaufgaben weichen zu sehr davon ab und man komt ohne weiteres nicht drauf...
Find es auch nicht in Ordnung, dass man uns nicht Lernmaterial gibt, was den Ansprüchen der Klausur gerecht wird. Man muss sich hier Aufgaben notdürftig aus irgendwelchen Foren ziehen, wo keine genau weiss ob die richtig sind....Ohne die wäre man echt ausgeschmissen....Finds auch nicht in Ordnung...
Wär für einen Tips dankbar.
Ja find die Komplexaufgaben im Vergleich zu den Skriptaufgaben deutlich anspruchsvoller. Im Skirpt sind die Aufgaben deutlich klarer und einfacher. Viele Komplexaufgaben weichen zu sehr davon ab und man komt ohne weiteres nicht drauf...
Find es auch nicht in Ordnung, dass man uns nicht Lernmaterial gibt, was den Ansprüchen der Klausur gerecht wird. Man muss sich hier Aufgaben notdürftig aus irgendwelchen Foren ziehen, wo keine genau weiss ob die richtig sind....Ohne die wäre man echt ausgeschmissen....Finds auch nicht in Ordnung...
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- Forums-Profi
- Beiträge: 55
- Registriert: 25.09.09 08:22
Manchmal hilft eine kurze Suche im Internet:
Überblick über die Zweige der Gerichtsbarkeit
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Arbeitsgerichtsbarkeit
Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit
Sozialgerichtsbarkeit
Finanzgerichtsbarkeit
Überblick über die Zweige der Gerichtsbarkeit
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Arbeitsgerichtsbarkeit
Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit
Sozialgerichtsbarkeit
Finanzgerichtsbarkeit
Grüße,
Regenbogen
Regenbogen
Es gibt Gerüchte, dass das WIR04 Klausuren geändert wurden, weil sie in die Foren gestellt wurden. Ich kann da nicht zustimmen. Ich habe gestern wir04 geschrieben und es kamen fast nur die Fragen dran, die es hier im Forum schon gibt oder wurden minimal geändert.