WIR 03 21.04. PI

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Plux
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Ich habe WIR03 vor WIR02 gemacht und viele, die das Seminar wie ich vor WIR02 besuchten, sind vor der Klausur den Heimweg angetreten. Wie schon diverse Vorredner beschrieben haben, hilft das „rote Buch“ durchaus in Kombination mit den Heften 6 und 7 (Finanzierungsleasing sollte man auslassen, da die § nicht mehr korrekt wiedergegeben sind!). Man kann das machen und sollte WIR01 recht zeitnah zuvor absolvieren.

Allerdings – und diese nicht (mehr?) zutreffende Aussage sollte man ernst nehmen – kommen nicht ausschließlich Komplexaufgaben zum „roten Buch“ vor! Im Gegenteil – in der jetzigen Klausur gab es einen zusätzlichen Text für Komplex I sowie anspruchsvollere Fälle bei Komplex II.
Ich kann leider nur die Komplex II anreißen, da ich schnell gegen Komplex I entschieden habe. Vorweg sei noch gesagt: mehr als 25min sollte man sich nicht für die Detailfragen nehmen. Der Dozent empfahl gar 20 Min.

Fall 1
OHG Gesellschafter A & B
A verursacht durch Unachtsamkeit mit dem Firmen LKW auf der Fahrt zum Kunden einen schweren Verkehrsunfall. C wird dabei geschädigt (Verletzung, PKW). Kann C Schadensersatz von der OHG verlangen.
Hier ist in der Tat die Dienstfahrt des Direktors aus dem roten Buch analog anzuwenden. Dafür gab es aber auch „nur“ 12,5 Punkte

Fall 2
Bäckereikette von Einzelunternehmer Max. Angestelltem Paul wird Prokura erteilt – jedoch nicht eingetragen. Es folgt ein Streit, die Kündigung und Aufhebung der Prokura. Die Aufhebung wird ebenfalls nicht eingetragen. Im Anschluss kauft Paul bei einem langjährigen Lieferanten einen Kühlschrank, der offensichtlich nicht mangelfrei war und kurz nach der Inbetriebnahme in Flammen aufgeht.
Inhaber Max fährt aus Ärger zwei Wochen in den Urlaub und sendet den „Schrott“ im Anschluss an den Lieferanten (L) zurück.
Kann L mit Erfolg die Zahlung für den Kühlschrank verlangen?
Ich habe die Antwort bis jetzt nicht gefunden und bin wohl viel zu schnell auf den Vertreter ohne Vertretungsmacht gekommen, da L dem Max nicht §15 HGB entgegen halten könne. Wie und was man hier hätte machen sollen – vielleicht weiß da jemand Bescheid??? Offensichtlich geht es hier auch um die ständige Rechtsprechung oder ein Wahlrecht des Geschäftspartners? Prokura Erteilung habe ich gar nicht erst abgehandelt, da kein Bestand – vermutlich hätte dies die Punkte gegeben?

Fall 3
Sprirituosenfabrik AG (S) verkauft 10.000 Alcopops an Einzellebensmittelhändler (E) der in das HR eingetragen ist.
Ware soll am 15.03. geliefert werden, 2 Wochen vorher gibt es eine Kampagne des Bunds zu schärferen Kontrollen hinsichtlich der Alcopops (Abgabe an Jugendliche). E möchte daher zurücktreten und verweigert die Annahme.
S droht mit Zwangsversteigerung und wendet den Selbsthilfeverkauf an. Zuvor teilt er E die Zeit der Versteigerung rechtzeitig mit.
Hat S Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises? Wenn ja in welcher Höhe? Kann S 600€ Aufwand anrechnen?
Hier geht es zweifellos um §§293ff. BGB i.V.m. § 373 HGB.

Man war nicht chancenlos, wenn man das Seminar besucht hatte, allerdings hätte man Fall 2 und 3 ins unermessliche ausführen können, wodurch ich völlig ins Schleudern kam und fast 30 Min lang überlegte was nun wesentlich ist und was nicht. Hat bei Fall 3 S nicht unterlassen auch den Ort der Versteigerung kundzutun? Auch ist nicht genau beschrieben wie E sich nach der Androhung verhält? Muss man noch ein mögliches Widerrufsrecht abhandeln, welches nicht besteht? Könnte bei Fall 2 vielleicht eine Arthandlungsvollmacht bestehen, da Paul beim langjährigen Lieferanten kauft? Wie genau hätte man die Prokura abhandeln müssen?

Ich gehe davon aus, dass ich mind. 31 Punkte erreicht habe, da es wirklich geschenkt ist die 20 Pkt. aus den Detailfragen mitzunehmen (siehe div. Vorlagen hier im Forum, die mit den Gesetzestexten und einiger Vorbereitung vollkommen ausreichen). Allerdings ist die Vorbereitung für die Fallbearbeitung m.E. nicht ausreichend. Man wird hier etwas verunsichert wie genau und wie ausführlich das Ganze in der Kürze der Zeit verlangt wird. Ich denke, man hätte hier locker vier Stunden schreiben können und dann auch ein vorzeigbares Ergebnis gehabt. Ich bin sehr auf die Bewertung gespannt…. Ich bin jedenfalls nicht zufrieden!
student1980
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Ich sehe es ähnlich. War auch sehr enttäuscht von der Klausur :evil: . Vielleicht sollte man die akad einfach mal wieder drauf hinweisen, dass zwischen dem Wissen im Heft/ Seminar und der anschließenden Klausur eine gravierendes Missverhältnis besteht. Hier will keiner etwas geschenkt haben, aber wenn ich mich Wochen hinsetze und lerne, alte Fälle löse, das rote Buch etc., dann sollte auch ne faire Chance zum bestehen existieren. Von mir aus machen, die auch ne Woche Seminar, oder basteln ein Übungsheft mit Komplexaufgaben die man drauf haben muss, aber auf keinen Fall so wie es aktuell läuft. Vielleicht macht sich der Klausursteller auch einfach nur ein Späßchen draus, uns Studenten zu zeigen wie doof wir sind, das ist bei einem Fach wie WIR relativ einfach. Wer stellt eigentlich die Klausur?? Die Dozenten sind es ja scheinbar nicht mehr. Ich habe die Klausur einer Jura Studentin gezeigt, die macht seit 6 Jahren nix anderes und Sie meinte das ist sehr sportlich, was da von uns mit den zur Verfügung gestellten Mitteln verlangt wird.

Wer schreibt die Beschwerde?? Meine Unterschrift habt Ihr.
Plux
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Ok, ein Volljurist kann sicher zu jedem Fall eine einzelne Klausur schreiben. Der Umfang wird von uns sicher nicht erwartet - welcher aber genau? Den Dozenten würde ich eher rausnehmen, er hat versucht ja auch mit den Hinweisen in der VH das Nötigste an die Studenten zu bringen. Ohne das wäre es wohl schlimmer.

Was ich auf jeden Fall empfehlen würde: Nicht nur auf das rote Buch vertrauen und schon gar nicht die Hefte 6 und 7 komplett ignorieren (wie ich es bei meiner Vorbereitung hier gelesen habe).


Weiß denn jm. wie es um Fall 2 bestellt ist? Was ist das Ergebnis?
student1980
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genau das ist das problem! was wird von uns erwartet. die sollen ein heft mit übungsaufgaben schreiben 30-40 fälle mit musterlösungen und das müssen wir draufhaben und gut ist, aber nicht sowas :evil: :evil:
Toby66
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@Plux: wo Du oben erwähnt hast, was man alles noch zusätzlich hätte schreiben können - da fiel mir wieder ein, was man UNS vor einigen Jahren in den Seminaren zu WIR erzählt hat (und nicht nur einmal). NIEMALS etwas in die Aufgaben hinein interpretieren, sondern sich ganz exakt an das halten, was da steht. Mir fiel das wieder ein, weil das auch mal in der VH von einem Dozenten vorgepredigt wurde - und Du über die Abhandlungsvollmacht spekuliert hast.

Leider ist es so, daß es viel einfacher ist, das zu sagen - als sich daran zu halten. Mir ging es damals bei beiden Klausuren auch so, daß ich halbwegs ratlos vor den Klausuraufgaben gesessen habe und mich gefragt habe, wo die Gesetze plötzlich hin sind, die wir bei den Übungsaufgaben vorher im Seminar noch benutzt haben... leider wird man ja dann auch noch nervös.

Zu dem leidigen Thema "Beschwerden" kann ich nur sagen: der Notenspiegel zeigt regelmäßig, daß die Klausuren (ich gebe zu: auch zu meiner Überraschung) im Rechts-Bereich sehr wohl lösbar sind von Wirtschaftswissenschaftlern. Ich weiß auch nicht wie - aber es gibt Leute, die sich das anhand des Studienmaterials (sogar ohne das oft zitierte rote Buch) selbst beigebracht haben und eine 1,0 geschafft haben (ich kenne zwei ehemalige Studierende persönlich). Leider habe ich damals keine Klausureinsicht genommen - vielleicht hätte das zumindest mal erklärt, wo die Lücken waren. Ich hatte eine 3,3 und eine 3,7 - und da Diplom war mir das im Grundstudium auch wurscht.

Viele Grüße
Thomas
Stefania
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Hallo zusammen,

zu Fall 2 gibt vielleicht der folgende Link eine Hilfestellung:
http://www.fernstudenten.de/viewtopic.p ... ra#p113640

Ansonsten bleibt eigentlich nur zu sagen, dass die WIR Module oftmals unterschätzt werden (ist mir bei der WIR03-Klausur auch so gegangen, durchgefallen). Die Fälle aus dem Roten Buch können sehr leicht abgeändert werden, so dass ich der Sachverhalt komplett ändert. Reines Auswendiglernen bringt nicht all zu viel, man muss oftmals versuchen, Sachverhalte zu kombinieren.

Wenn ihr euch mit dem vorhandenen Material gut vorbereitet, sind die Klausuren aber gut machbar. Intensiver Vorbereitung konnte ich beide Klausuren mit 2,3 abschließen.

LG Stefania
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erdnuckelchen
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Hm, die WIR-Modulen sind bei mir wirklich schon eine Weile her, aber es ist nicht nur hier so, sondern bei allen Modulen, bei denen Gesetzestexte als Grundlage dienen (also auch die STL-Module): Man braucht eine klare Linie, man darf sich nicht beirren lassen und - wie Toby66 sagte - mehr in den Fall hineininterpretieren als da steht! Wenn etwas unklar ist (und die Aufgabenstellung schlecht gestellt ist, oder so) sollte man einfach kurz hinschreiben, von welcher Ausgangsposition man ausgeht und dann den Fall strukturiert weiter lösen. Das muss man üben, üben, üben.

Ich hatte das rote Buch. "Zu meiner Zeit" kamen ein paar Fälle daraus immer wieder in den Klausuren vor. Auch wenn das heute nicht mehr der Fall sein sollte, üben kann man damit sehr gut und das sollte man auch! Wenn der Sachverhalt dann doch etwas anders ist, muss man in der Lage sein, dies zu erkennen und die passende Stelle im Gesetz zu finden.

Mir sind die WIR-Module sehr gut geglückt (1.7 und 2.0) - und ich hatte keine Vorkenntnisse. Es muss einem vielleicht auch liegen, mit Gesetzen zu arbeiten. Es erfordert eben auch strukturiertes Denken und Disziplin. Das muss nicht jedermanns Sache sein, Marketing ist dafür gar nicht meins :wink: Also, es ist machbar mit viel Übung, dafür braucht man eventuell eben auch etwas Zusatzmaterial, wenn die Unterlagen der AKAD dafür nicht ausreichen.
„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ (Hermann Hesse)

Diplom-Kauffrau (Kolloquium 06.12.2013 PI)
Plux
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Zum Thema "Reininterpretieren":
Wir hatten zuvor im Seminar einen Fall mit ungültiger Prokura und Umdeutung gem. §140 BGB zur Handlungsvollmacht durchgespielt... Von Umdeutung konnte zwar hier nicht die Rede sein - aber es regte nachhaltig zur Interpretation an.

Zum Thema Hilfestellung Fall2:
Leider steht dort auch nur, worüber ich mir schon genug Gedanken gemacht habe. Mir fehlt nachwievor die rote Linie. Hat das niemand gelöst??

Zum Thema Bestehen / Note:
Bestehen ist ganz klar möglich. Das rote Buch hilft auch ungemein beim Üben. Aber einige Forenaussagen wie "auswendig lernen und gut" sind einfach schwachsinnig. Man muss wissen, wie man sich durch die §§ bewegt.
Toby66
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@Plux: bezüglich der Forenaussagen wie "auswendig lernen und gut" gebe ich Dir absolut Recht - gerade bei diesen Rechtsmodulen (incl. Steuerlehre) reicht das eben genau nicht - bei den meisten anderen Modulen aber auch nicht.

Viele Grüße
Thomas
TanteKäthe
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Klausur ist mittlerweile über einen Monat her. Hat irgendwer schon eine Note bekommen? an jemand der WIR03 schon absolviert hat, ist eine Korrekturdauer von über einem Monat normal?
Plux
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Ja die Noten für PI sind online. Trotz aller Probleme noch 2,7 :D
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