Hallo,
ich werde hier mal versuchen, stellvertretend für alle Anfragen á la "kann man STL01 in x Wochen schaffen" eine Antwort zu geben. Es hat sich unter den Studierenden irgendwie eingebürgert, sich vor STL01 einen Riesen-Kopf zu machen und der Prüfung mit einem immensen Respekt gegenüber zu treten.
Zunächst mal allgemein an alle, die STL01 noch vor sich haben:
Macht Euch bitte nicht verrückt bzw. lasst Euch nicht von anderen verrückt machen! STL01 ist ein Modul wie alle anderen auch, nicht bedeutend anspruchsvoller als andere Themen und auch nicht wichtiger für das persönliche Fortkommen. Was die Meisten gern vergessen: Es gibt einen wesentlichen Vorteil dieser Prüfung gegenüber anderen Prüfungen: Das meiste Wissen, das für die Klausur
benötigt wird, muss man nicht permanent abrufbereit im Kopf haben, sondern kann es während der Klausur quasi ablesen.
Deswegen meine Empfehlungen:
1) Das Allerwichtigste, was Ihr für ein erfolgreiches Bestehen tun könnt, ist, zu lernen, wie man mit den (absolut verpflichtenden!!!) Gesetzestexten (NWB-Redaktion) arbeitet und wie und wo man welche Informationen findet. Dasselbe gilt für die Richtlinien, denn wenn ihr beide NWB-Bücher vernünftig benutzen könnt, habt Ihr sogar die Berechnungsschemata für die einschlägigen
Steuerarten quasi 1:1 ablesbar parat. Wenn Ihr also mit den AKAD-Lektionen übt, am besten zu jedem Gesetz den Gesetzestext nachschlagen und nachvollziehen, wo sich der Artikel/Absatz befindet und wie die "Navigation" im Gesetz aufgebaut ist. Wenn ihr das nicht drauf habt, geht Euch während der Klausur wichtige Zeit fürs Nachschlagen verloren, die Ihr auch mit der Beantwortung von Fragen verbringen könntet. Die Zeit ist nämlich sehr knapp bemessen, und ohne eine exakte Kenntnis der Anwendung der Gesetze reicht die Zeit keinesfalls für die Beantwortung ALLER Klausurfragen. Außerdem müsst Ihr eh immer alle Fundstellen im Gesetz mit den passenden §§ angeben - das bedeutet, dass Ihr eh reingucken müsst.
2) Eine sprechende Markierung der Gesetzestexte mit Post-Its bzw. bunten Labels (beides unbeschriftet!) ist absolut verpflichtend! Wie hier schon öfter geschrieben wurde, ist es ein großer Fehler, mit quasi unbenutzten Gesetzestexten zur Klausur aufzuschlagen!
3) Benutzt die hier geposteten sehr guten Übersichten zu den Detailfragen in Kombination mit den Lektionen. Das ist der einzige Stoff, den Ihr wirklich abrufbereit im Kopf haben müsst, denn zu den Detailfragen könnt Ihr zu mindestens 50% nichts nachschlagen. Hier helfen ggf. auch wieder die guten alten Karteikarten.
4) Lest in der Klausur die Aufgaben peinlichst genau durch, denn manchmal steckt der Teufel im Detail und man meint, man wüsste sofort, was die Frage bedeute und kenne die Antwort. Das war in meiner Klausur ein absoluter Trugschluss. Ich dachte bei mindestens 2 Detailfragen "Ach ja, kenne ich. Ist ja klar!". Dass dem nicht so war, habe ich leider erst kurz vor Abgabeschluss gesehen.
5) Meine bescheidene Meinung: Macht Euch nicht mit Bornhofen und Co. verrückt. Die Bücher sind zweifelsohne sehr gut und didaktisch perfekt ausgearbeitet, aber nur dann nötig, wenn man alle Basics aus den Lektionen vorwärts und rückwärts drauf hat, die Gesetzestexte strukturell durchschaut und noch mehr Routine in der Bewertung von Steuerfällen und weiteren
Detailfragen bekommen möchte - was bedeutet, dass man damit prima für eine 1.0 trainieren kann, aber sich die Bücher für ein erfolgreiches Bestehen der Klausur schenken kann. Wie gesagt: Meine Meinung. Wenn jemand meint: "Je mehr Beispiele, desto besser", von mir aus auch das.
Ich will hier auf keinen Fall protzen, das liegt mir vollkommen fern. Aber mit in etwa dieser Methode habe ich es in etwas über einer Woche Lernen für STL01 zu einer 3+ geschafft. Hätte ich noch etwas mehr Zeit in der Klausur gehabt oder mehr Routine in den Gesetzestexten, dann wäre mindestens eine 2 rausgesprungen. Steuerliche Vorbildung bei mir: Minimalst.
Gruß und viel Erfolg weiterhin an alle!
Erbsensuppe
Tipps für die Vorbereitung auf STL01
Hi,
vielen Dank für die Tipps zu Steuern. Ich möchte am 26.03. in St. schreiben und habe also nur noch knapp 3 Wochen zum lernen - hoffe es reicht aus.
Ich möchte mir jetzt gerade die NWB-Bücher Steuerrichtlinien und wichtige Steuergesetze - bei den wichtigen Steuergesetzen finde ich die Auflage 59 vom Jan 2010 und 60 vom Jan 2011. Welche wäre denn zu bestellen oder ist das egal?
Danke für Eure Rückmeldung
Nani
vielen Dank für die Tipps zu Steuern. Ich möchte am 26.03. in St. schreiben und habe also nur noch knapp 3 Wochen zum lernen - hoffe es reicht aus.
Ich möchte mir jetzt gerade die NWB-Bücher Steuerrichtlinien und wichtige Steuergesetze - bei den wichtigen Steuergesetzen finde ich die Auflage 59 vom Jan 2010 und 60 vom Jan 2011. Welche wäre denn zu bestellen oder ist das egal?
Danke für Eure Rückmeldung

Nani
- Erbsensuppe
- Mitglied
- Beiträge: 40
- Registriert: 02.09.05 17:58
@modeman:
Ich muss dazu sagen, dass meine Prämisse ganz klar "bestehen" war. Ich denke, dass ich mit dem Thema danach nicht wieder in Berührung kommen werde. Das bißchen Steuerlehre, das ich für meinen eigenen Steuerfall brauche, habe ich drauf, und damit war's das dann auch schon. Bei anderen Modulen habe ich das aber anders gehandhabt... deswegen die Sache mit dem "Kochrezept" und die Info, dass STL01 durchaus Vorteile gegenüber anderen Modulen hat. Mit 3 Wochen kannst Du auf jeden Fall die Hütte rocken
@nani:
Du richtest Dich nach dem Veranlagungszeitraum, der aktuell für Deinen Klausurtermin gilt und für den Du die Lektionen zur Verfügung gestellt bekommst. In der VH findest Du in der Beschreibung der Lernmitteldownloads den dazugehörigen VAZ (in meinem Fall war das 2010). Das heißt, dass dieser mit dem VAZ Deiner NWB-Bücher übereinstimmen sollte. Die 59. Auflage ist FÜR den VAZ 2010, und Du schreibst die Klausur Ende März, das sollte also noch passen. Unsere Studienbetreuung teilte mir mit, dass bis Ende März immer der vorige VAZ für die Klausur gilt. Das würde bedeuten, dass Deine Lektionen für 2010 geschrieb sind und Du daher auch die 59. Auflage brauchst. Bitte aber dazu aber nochmal bei der AKAD nachfragen, wann tatsächlich auf 2011 weitergeschaltet wird. Und: Wenn Du noch die Möglichkeit hast, die 59er Auflage zu bekommen, dann schlag jetzt zu, denn die Dinger werden irgendwann zurückgepfiffen und geschreddert.
Wenn alle Stricke reißen und Du partout keine 59er mehr bekommen solltest (habe gerade geguckt: Bei Amazon gibt es noch gebrauchte Bücher), kannst Du auch dick über die Klausur schreiben: "Diese Prüfung bezieht sich auf den VAZ 2011". Diese Klausur wird dann nach den aktuellen Regelungen gewertet und kann ebenso richtig oder falsch sein, wie eine mit dem VAZ 2010. Im Zweifelsfall würde ich das aber lassen, weil die Fragen in den Klausuren teilweise auf Spezialitäten der Zeiträume abzielen und eine gewisse Verunsicherung dadurch vorprogrammiert ist.
VIEL ERFOLG!!
Ich muss dazu sagen, dass meine Prämisse ganz klar "bestehen" war. Ich denke, dass ich mit dem Thema danach nicht wieder in Berührung kommen werde. Das bißchen Steuerlehre, das ich für meinen eigenen Steuerfall brauche, habe ich drauf, und damit war's das dann auch schon. Bei anderen Modulen habe ich das aber anders gehandhabt... deswegen die Sache mit dem "Kochrezept" und die Info, dass STL01 durchaus Vorteile gegenüber anderen Modulen hat. Mit 3 Wochen kannst Du auf jeden Fall die Hütte rocken

@nani:
Du richtest Dich nach dem Veranlagungszeitraum, der aktuell für Deinen Klausurtermin gilt und für den Du die Lektionen zur Verfügung gestellt bekommst. In der VH findest Du in der Beschreibung der Lernmitteldownloads den dazugehörigen VAZ (in meinem Fall war das 2010). Das heißt, dass dieser mit dem VAZ Deiner NWB-Bücher übereinstimmen sollte. Die 59. Auflage ist FÜR den VAZ 2010, und Du schreibst die Klausur Ende März, das sollte also noch passen. Unsere Studienbetreuung teilte mir mit, dass bis Ende März immer der vorige VAZ für die Klausur gilt. Das würde bedeuten, dass Deine Lektionen für 2010 geschrieb sind und Du daher auch die 59. Auflage brauchst. Bitte aber dazu aber nochmal bei der AKAD nachfragen, wann tatsächlich auf 2011 weitergeschaltet wird. Und: Wenn Du noch die Möglichkeit hast, die 59er Auflage zu bekommen, dann schlag jetzt zu, denn die Dinger werden irgendwann zurückgepfiffen und geschreddert.
Wenn alle Stricke reißen und Du partout keine 59er mehr bekommen solltest (habe gerade geguckt: Bei Amazon gibt es noch gebrauchte Bücher), kannst Du auch dick über die Klausur schreiben: "Diese Prüfung bezieht sich auf den VAZ 2011". Diese Klausur wird dann nach den aktuellen Regelungen gewertet und kann ebenso richtig oder falsch sein, wie eine mit dem VAZ 2010. Im Zweifelsfall würde ich das aber lassen, weil die Fragen in den Klausuren teilweise auf Spezialitäten der Zeiträume abzielen und eine gewisse Verunsicherung dadurch vorprogrammiert ist.
VIEL ERFOLG!!
Hallo,
vielen Dank für die Tipps. Kann ich gut gebrauchen, da ich am 26.03. dran bin
.
Was den VAZ betrifft habe ich soeben mit Stuttgart telefoniert: ab März ist der VAZ 2010 relevant. D.h. immer ab März des aktuellen Jahres ist der VAZ vom Vorjahr relevant. Januar und Februar wäre dann noch der VAZ vom Vor-Vorjahr relevant gewesen (hier 2009). VAZ 2011 ist erst ab März nächsten Jahres gültig.
Die beiden Bücher für VAZ 2010 (Wichtige Steuergesetze 59. Auflage und Wichtige Steuerrichtlinien 27. Auflage) sind hier noch erhältlich
http://www.beck-shop.de/
Am besten gleich zugreifen, da die nicht mehr lange erhätlich sein werden
Grüsse
Zana
vielen Dank für die Tipps. Kann ich gut gebrauchen, da ich am 26.03. dran bin

Was den VAZ betrifft habe ich soeben mit Stuttgart telefoniert: ab März ist der VAZ 2010 relevant. D.h. immer ab März des aktuellen Jahres ist der VAZ vom Vorjahr relevant. Januar und Februar wäre dann noch der VAZ vom Vor-Vorjahr relevant gewesen (hier 2009). VAZ 2011 ist erst ab März nächsten Jahres gültig.
Die beiden Bücher für VAZ 2010 (Wichtige Steuergesetze 59. Auflage und Wichtige Steuerrichtlinien 27. Auflage) sind hier noch erhältlich
http://www.beck-shop.de/
Am besten gleich zugreifen, da die nicht mehr lange erhätlich sein werden

Grüsse
Zana
hey leute,
habe mir die 60. auflage wichtige steuergesetze für die klausur am 26.3. gekauft. auf dem buch steht 2011.
aufgrund eurer aussagen, war ich mir jetzt auch unsicher und habe eben die hotline vom nwb verlag angerufen.
die dame hat bestätigt, dass die 60. auflage sich auf den vaz 2010 bezieht und die 59. auflage auf den vaz 2009.
@zana: so wie das sehe, hast du das verwechselt, am 26.3. braucht man die 60. auflage oder?
bei den wichtigen steuerrichtlinien erübrigt sich die frage, denn die 28. auflage erscheint erst im mai 2011 laut verlag
habe mir die 60. auflage wichtige steuergesetze für die klausur am 26.3. gekauft. auf dem buch steht 2011.
aufgrund eurer aussagen, war ich mir jetzt auch unsicher und habe eben die hotline vom nwb verlag angerufen.
die dame hat bestätigt, dass die 60. auflage sich auf den vaz 2010 bezieht und die 59. auflage auf den vaz 2009.
@zana: so wie das sehe, hast du das verwechselt, am 26.3. braucht man die 60. auflage oder?
bei den wichtigen steuerrichtlinien erübrigt sich die frage, denn die 28. auflage erscheint erst im mai 2011 laut verlag
- chickababe
- Forums-Profi
- Beiträge: 84
- Registriert: 26.03.09 19:30
Hallo,
ich hatte noch im Februar mit den Gesetzen von 2009 geschrieben. Das war die 58. Auflage.
Wobei ihr euch jetzt nicht um die Auflage kümmern müsst, sondern einfach darum, dass ihr beide Bücher vom Veranlagungszeitraum 2010 habt, sprich:
"Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnung 2010" und "Wichtige Steuerrichtlinien 2010".
Wichtig ist eben nur, dass die Klausur auf dem VAZ 2010 basiert und nicht mehr auf 2009 und auch noch nicht auf 2011.
ich hatte noch im Februar mit den Gesetzen von 2009 geschrieben. Das war die 58. Auflage.
Wobei ihr euch jetzt nicht um die Auflage kümmern müsst, sondern einfach darum, dass ihr beide Bücher vom Veranlagungszeitraum 2010 habt, sprich:
"Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnung 2010" und "Wichtige Steuerrichtlinien 2010".
Wichtig ist eben nur, dass die Klausur auf dem VAZ 2010 basiert und nicht mehr auf 2009 und auch noch nicht auf 2011.
I, II, III, IV + V: Done
To do: Thesis, Kolloquium
To do: Thesis, Kolloquium
Hallo,
@modemann99
wie chikababe schon geschrieben hat, wichtig sind die Bücher für 2010.
Wichtige Steuergesetzte mit Durchführungsverordnung
58. Auflage - VAZ 2009 (hab ich, nur für die Klausur am 26.03. nicht mehr relevant
)
59. Auflage - VAZ 2010 (hab ich neu bestellt)
60. Auflage - VAZ 2011 (brauch und will ich nicht
)
Wichtige Steuerrichtlinien ist die 27. Auflage für VAZ 2010.
Hab also nix verwechselt
Grüße
Zana
@modemann99
wie chikababe schon geschrieben hat, wichtig sind die Bücher für 2010.
Wichtige Steuergesetzte mit Durchführungsverordnung
58. Auflage - VAZ 2009 (hab ich, nur für die Klausur am 26.03. nicht mehr relevant

59. Auflage - VAZ 2010 (hab ich neu bestellt)
60. Auflage - VAZ 2011 (brauch und will ich nicht

Wichtige Steuerrichtlinien ist die 27. Auflage für VAZ 2010.
Hab also nix verwechselt

Grüße
Zana
mir gehts ja auch nur darum, ob ich das richtige habe!
aussage der mitarbeiterin vom nwb verlag:
60. Auflage -> VAZ 2010
59. Auflage -> VAZ 2009
aber kann auch sein, dass die dort nicht bescheid wissen
man sieht sich am 26.3.
aussage der mitarbeiterin vom nwb verlag:
60. Auflage -> VAZ 2010
59. Auflage -> VAZ 2009
aber kann auch sein, dass die dort nicht bescheid wissen
man sieht sich am 26.3.

Verwirrung 
Was Du brauchst ist das hier:
Wichtige Steuergesetze • Ausgabe 2010
NWB Verlag, ISBN 978-3-482-60451-5, 59. Auflage, 2010
und
Wichtige Steuerrichtlinien - Ausgabe 2010
NWB Verlag, ISBN 978-3-482-52857-6, 27. Auflage, 2010
Grüße
Zana

Was Du brauchst ist das hier:
Wichtige Steuergesetze • Ausgabe 2010
NWB Verlag, ISBN 978-3-482-60451-5, 59. Auflage, 2010
und
Wichtige Steuerrichtlinien - Ausgabe 2010
NWB Verlag, ISBN 978-3-482-52857-6, 27. Auflage, 2010
Grüße
Zana
Hallo,
die Suche nach den Büchern verwirrt mich auch etwas. In der VH sind 5 Lernhefte zum Download:
Lerneinheit STL101, Veranlagungszeitraum 2010
Lerneinheit STL102, Veranlagungszeitraum 2010
Lerneinheit STL103, Veranlagungszeitraum 2010
Studienbrief STL102
Studienbrief STL103
Die letzten beiden beziehen sich lt. Einleitung auf VAZ 2011. Sind trotzdem noch die "alten" Lerneinheiten VAZ 2010 zu bearbeiten (Und dementsprechend für die Klausur noch die Bücher mit der 59. bzw 27. Auflage zu beschaffen) oder hat sich dort bereits etwas geändert?
Bevor ich mir etwas falsches bestelle, frage ich lieber nochmal nach.
viele Grüße,
Sascha Prock
die Suche nach den Büchern verwirrt mich auch etwas. In der VH sind 5 Lernhefte zum Download:
Lerneinheit STL101, Veranlagungszeitraum 2010
Lerneinheit STL102, Veranlagungszeitraum 2010
Lerneinheit STL103, Veranlagungszeitraum 2010
Studienbrief STL102
Studienbrief STL103
Die letzten beiden beziehen sich lt. Einleitung auf VAZ 2011. Sind trotzdem noch die "alten" Lerneinheiten VAZ 2010 zu bearbeiten (Und dementsprechend für die Klausur noch die Bücher mit der 59. bzw 27. Auflage zu beschaffen) oder hat sich dort bereits etwas geändert?
Bevor ich mir etwas falsches bestelle, frage ich lieber nochmal nach.
viele Grüße,
Sascha Prock
Noch ein Tipp:
Wenn Ihr nächstes Jahr Steuerlehre macht, dann besorgt euch jetzt noch schnell die Gesetztestexte von 2011. Anfang des neuen Jahres werden die neu aufgelegt und die alten eingestampft. Und normalerweise wird ab März/April die Klausur umgestellt auf den Veranlagungszeitraum des Vorjahres, also 2011.
Die Bücher kosten nicht viel und nächstes Jahr gibts die alten nur noch zu horrenden Preisen bei ebay zu ersteigern (Scheint eine gute Wertanlage zu sein
).
Wenn Ihr nächstes Jahr Steuerlehre macht, dann besorgt euch jetzt noch schnell die Gesetztestexte von 2011. Anfang des neuen Jahres werden die neu aufgelegt und die alten eingestampft. Und normalerweise wird ab März/April die Klausur umgestellt auf den Veranlagungszeitraum des Vorjahres, also 2011.
Die Bücher kosten nicht viel und nächstes Jahr gibts die alten nur noch zu horrenden Preisen bei ebay zu ersteigern (Scheint eine gute Wertanlage zu sein

Moin zusammen!
Also ich will am 28.01.2012 STL01 schreiben und es gibt Lernunterlagen für VAZ 2010 und VAZ 2011.
Dazu habe ich die NWB Bücher in 60. bzw. 28. Auflage, steht 2011 drauf, also Stand 01.01.2011.
Welche Lernunterlagen nehme ich denn nun? Kann mir da jemand helfen? Ich finde die Betreuung durch die AKAD mehr als bescheiden an dieser Stelle...
Grüße
Also ich will am 28.01.2012 STL01 schreiben und es gibt Lernunterlagen für VAZ 2010 und VAZ 2011.
Dazu habe ich die NWB Bücher in 60. bzw. 28. Auflage, steht 2011 drauf, also Stand 01.01.2011.
Welche Lernunterlagen nehme ich denn nun? Kann mir da jemand helfen? Ich finde die Betreuung durch die AKAD mehr als bescheiden an dieser Stelle...

Grüße
Hallo!
Hier ist mal eine Grafik, die verdeutlichen soll, wann was zu verwenden ist.
Wann genau der Übergang ist, weiß ich nicht mehr, bin aber der Meinung, dass der Stichtag der 01.04. eines jeden Jahres ist.
Ich habe am 30.04.2011 STL01 besucht, und der VAZ war 2010. Auch in den Unterlagen die zum Download bereitstehen.
Wenn irgendwer der Meinung ist, dass das nicht richtig ist, bitte gleich melden
Hier ist mal eine Grafik, die verdeutlichen soll, wann was zu verwenden ist.
Wann genau der Übergang ist, weiß ich nicht mehr, bin aber der Meinung, dass der Stichtag der 01.04. eines jeden Jahres ist.
Ich habe am 30.04.2011 STL01 besucht, und der VAZ war 2010. Auch in den Unterlagen die zum Download bereitstehen.
Wenn irgendwer der Meinung ist, dass das nicht richtig ist, bitte gleich melden

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Zielgerade: Kolloquium!