Urlaub für Seminare - wie krieg ich den durchgesetzt?

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
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olgica
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Hi ihr,

ich ärgere mich gerade ziemlich (und nicht zum 1. Mal...) weil meine Chefin mir heute mal wieder zwischen Tür und Angel mitgeteilt hat, dass ich einmal wieder ein Seminar knicken kann, weil ich da keinen Urlaub haben kann. Es geht um einen einzigen Tag wo eine Kollegin weg ist und ich deswegen angeblich keinen Urlaub bekommen kann. Das schlimme daran ist: ich habe dieses Seminar das nicht allzu oft stattfindet, wg. der Einarbeitung im neuen Job schon im Frühjahr verschoben und ihr das auch gesagt dass ich das machen muss, obwohl mir das Studium so wichtig ist. Sie hat mir damals hoch und heilig versprochen dass ich es bald nachholen kann. Das Studium war auch im Vorstellungsgespräch Thema und ich hab da schon deutlich gemacht dass mir das wichtig ist - da waren sie ganz verständnisvoll und meinten das sei gar kein Problem. Tja ... und jetzt habe ich bereits drei oder vier mal versucht nur für dieses Seminar einen Tag frei zu bekommen - und jedes mal wurde es abgeschmettert mit der gleichen Begründung. Mit dem Erfolg dass ich bereits drei mal meinen Jahresplan komplett umstellen musste und jetzt vermutlich zwei Seminare nicht mehr machen kann und das nervt mich echt.

Dabei hätte ich sogar vom Arbeitgeber aus 5 Tage Bildungsurlaub ... nur helfen die mir ja nichts, wenn ich sie nicht nehmen darf. Fürchte jetzt, dass ich das Seminar abschreiben kann - und ein anderes auch weil ich es terminlich nicht hinkriege. Das heißt mein Studium verzögert sich weiter und ich bin eh schon wg. Jobwechsel und Krankheit im Verzug, meine Chefin weiß dass es mir total wichtig ist aber ich hab das Gefühl es ist ihr scheißegal oder vielleicht will sie es sogar "ausbremsen"? Wobei ich nicht wüsste warum ...

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat mir einen Tipp wie ich das doch durchgesetzt kriege (Überzeugungsstrategien :-)) oder gibts da eventuell sogar einen Rechtsanspruch? Ich meine es geht hier um einen Tag ... ich empfinde das langsam als Schikane weil an einem Tag brennt echt nichts an, auch nicht bei uns! Sie hat mich schon x mal vertröstet, wenn wir bis dahin wieder ein oder zwei neue Kollegen hätten, dass ich dann da Urlaub nehmen kann. Aber das mit den neuen Kollegen ist so vage wann und wenn ja wie viele und immer wieder so unsicher, darauf will ich mich lieber nicht verlassen, aber ich will auch nicht dass mein Studium länger dauert nur weil meine Chefin offenbar keinen Bock hat einmal eine Ausnahme (für einen Tag im Jahr!!) zu machen. Außerdem ist das auch kein Seminar für das ich zwei Wochen vorher anfangen kann zu lernen wenn ich zuufällig dann doch Urlaub krieg sondern das ist so viel Stoff und so schwierig dass ich das gut planen und vorbereiten muss.

Was würdet ihr mir raten?

LG
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dnk
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wenn der urlaubsantrag vom chef genehmigt wurde kann er diesen nicht mehr zurueckziehen.
http://www.talkteria.de/forum/topic-12127.html
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matthias.schoepflin
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Hallo Olgica,

ist euer Unternehmen groß genug, dass es einen Betriebsrat gibt? Falls ja such doch das Gespräch mit dem BR. Ein Arbeitnehmer hat Rechte und der BR ist die erste Adresse, wenn man in seinen Rechten eingeschränkt wird. Er vermittelt dann in solchen Angelegenheiten und versucht eine Lösung für beide Seiten zu finden.
Hat deine Chefin auch noch eine/n Vorgesetzte/n? Setzt euch zu dritt zusammen. Bereite dich auf so ein Gespräch aber gut vor, sammle deine Punkte und Argumente (... schon im Vorstellungsgespräch wurde ...), und dann noch so verpacken, dass sich dein -ich vermute mal angespanntes- Verhältnis zur Chefin nicht weiter zuspitzt.

Viel Erfolg.

Gruß
Matthias
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olgica
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Hi ihr, danke für eure Antworten. Urlaub wurde leider noch nicht genehmigt weil sie das ja nicht will weil wir da angeblich dann unterbesetzt seien. Wohlgemerkt: an einem Tag. Und die gleiche Begründung kam jetzt halt schon zig mal, egal ob dieser eine Tag im August, September, Mai oder Dezember ist ... passt ihr wohl immer nicht :-( aus meiner Sicht ist es für einen Tag kein Problem, ich war auch schon nen Tag allein im Büro - zumal sie ja auch noch da ist dann wären wir schon zu zweit.

Ja, wir haben einen Betriebsrat den will ich eigentlich erst im Notfall dazuholen weil das ja schon ein Schritt ist den man nicht mal eben so macht das stinkt ja schon nach Ärger... oder? Also ich werde versuchen darüber nochmal mit ihr und einer Ebene höher zu sprechen, drückt mir die Daumen dass es klappt!

LG
Toby66
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Das Problem kommt mir bekannt vor. Als Vertrauensmann habe ich mit ähnlichen Problemen in "meiner" Abteilung zu tun. Da ist ein Projekt aus dem Ruder gelaufen, und dann heißt es "Urlaubssperre". Das Problem, das ich damit habe: der Zeitplan war das Problem an dem Projekt. Es war absehbar, daß das nicht paßt. Wenn man das dauerhaft so handhabt, kann hinterher keiner mehr in Urlaub gehen. Das geht aber auch nicht. In meiner Studienzeit hatte ich glücklicherweise fast keine Probleme - einmal mußte ich recht laut werden.

Klipp und klar ist: einmal genehmigter Urlaub kann nicht mehr zurückgezogen werden, es sei denn, die Existenz der Firma ist bedroht. Aber wenn der Urlaub nicht genehmigt wurde, hat man kein Recht auf diesen Urlaub (und wenn man einfach weg bleibt ist es unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz, was ein Kündigungsgrund sein kann). Im beschriebenen Fall fürchte ich fast, daß es nur mittels BR möglich ist, etwas zu erreichen. Das ist ausgesprochen ärgerlich und für die eigene Weiterentwicklung in der Firma nicht unbedingt dienlich. Meines Erachtens gibt es keine wirklich gute Möglichkeit, die Situation so zu bereinigen, daß man weder Ärger hat noch auf die nötigen Urlaubstage verzichten muß. Versuchen kann man noch: Aufzeigen, daß es eine Vertretungsmöglichkeit gibt und aufzeigen, daß man ja an anderen Tagen gewillt ist, flexibel zu sein. Und Urlaub sehr frühzeitig anmelden und genehmigen lassen (mit etwas Glück kann man mit sehr früh genehmigtem Urlaub ja mal einen Tauschhandel anbieten).

Viele Grüße und ich drücke Dir die Daumen, daß sich etwas ändern läßt an der unbefriedigenden Situation!
Thomas
Burkhard
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Bildungsurlaub MUSS gewährt werden, es sei denn es existieren außergewöhliche Umstände.

Urlaub eines Kollegen, zu hohe Arbeitsbelastung etc sind keine außergewöhnlichen Gründe. So etwas wäre Brand in einer Filiale, Unfälle etc. d.h. das Richtung Gefahr im Verzug sind solche hemmenden/verrhindernden Gründe.
I / II / III / IV / V / VI: erledigt :-)
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dnk
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aus welchem bundesland kommst du denn olgica?

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub


z.b. in NRW:


(2) Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerweiterbildung zu dem vom Arbeitnehmer
mitgeteilten Zeitpunkt nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange
oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Die Mitbestimmungsrechte der
Betriebs- und Personalräte bleiben unberührt.
(3) Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung, so hat er dies unter Angabe der Gründe dem
Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach dessen Mitteilung schriftlich mitzuteilen. Teilt
der Arbeitgeber die Verweigerung der Freistellung nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe
der Gründe schriftlich mit, so gilt die Freistellung als erteil
(4) Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung aus anderen Gründen als aus denen des
Absatzes 2, so kann der Arbeitnehmer ihm binnen einer Woche seit Mitteilung der
Verweigerung schriftlich mitteilen, er werde gleichwohl an der Bildungsveranstaltung
teilnehmen; in diesem Fall darf er an der Veranstaltung auch ohne Freistellung teilnehmen.
Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitgeber eine gerichtliche Entscheidung erwirkt, die der
Teilnahme an der Veranstaltung entgegensteht. Hat der Arbeitgeber die Freistellung zu
Unrecht verweigert, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts
gemäß § 7. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Schadensersatz besteht nicht, wenn der
Arbeitnehmer von seinem Recht nach Satz 1 Gebrauch macht.

ich würde auch §9 Abs.1 Nr. 1 i.V.m. §1 Abs. 3 auf die AKAD beziehen

(3) Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz
der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher
ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte
berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit
zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können.

wenn du nichts schriftlich hast :) abfahrt!
wenn der antrag formal richtig gestellt wurde - zur folge könnte es stunk mit dem chef / die chefin geben....
Zuletzt geändert von dnk am 28.07.11 14:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Stefania
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Hallo Olgica,

ich kann verstehen, dass Du ziemlich gefrustet bist (wäre ich an Deiner Stelle auch). Ich würde Dir vorschlagen, nochmals in Ruhe mit Deiner Chefin zu sprechen und versuchen, die Sache zu klären. Vielleicht klappt es ja. Da bisher kein Urlaubsschein unterschrieben ist, hast Du auch leider kein Anspruch. Hier greift aus meiner Sicht § 7 BUrlG (... Urlaubswünsche des AN sind zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Blelange oder Urlaubswünsche anderer AN, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen). Ob Deine Kollegin Vorrang unter sozialen Gesichtspunkten hätte kann ich nicht beurteilen, habe es so verstanden, dass ihr Urlaub jedoch bereits genehmigt ist.

Versuche es nochmals mit Deiner Chefin, mehr als schief gehen kann es ja nicht. Für die Zukunft würde ich zunächst mit Deiner Kollegin reden, wie sie ihren Urlaub verplant hat und dann deinen Urlaub beantragen. Dann solltest Du zukünftig auf der sicheren Seite sein.

Ich drück Dir die Daumen!!

PS: Bildungsurlaub kommt doch in diesem Fall nicht in Betracht, oder habe ich etwas übersehen?

LG Stefania
Toby66
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... Die Diskussion über "Bildungsurlaub" ist in der Tat nicht richtig. Wolltest Du denn Bildungsurlaub durchsetzen? Den gibt es nämlich eigentlich nur für die in den entsprechenden Katalogen aufgeführten Seminare - und nicht für jede beliebige Weiterbildung. Die AKAD-Studiengänge als Bildungsurlaub zu bekommen ist schwierig (unmöglich wohl nicht - da gab es schonmal eine Diskussion... aber die AKAD-Studiengänge stehen erstmal nicht in den einschlägigen Broschüren).

Viele Grüße
Thomas
Stefania
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Hallo,

ich hatte mich vor ein paar Monaten bei der AKAD bzgl. Bildungsurlaub für das HS erkundigt. Wenn ich eine ganze Woche Seminare gehabt hätte, wäre es wohl möglich gewesen. Bei einzelnen Tagen wurde mir gesagt, wäre es nicht möglich.

LG Stefania
Alexa_D.
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Hi,

=> Bildungsurlaub: es kommt auf das Bundesland drauf an in dem dein Arbeitgeber sitzt. Ich komme und arbeite z.B. aus/in Niedersachsen und da ist es erst ab 3 Tagen Seminar als Bildungsurlaub einreichbar. Da mein Arbeitgeber aber Weiterbildungen unterstützt, bekomme ich anhand der Bescheinigung, dass das Seminar eine anerkannte Bildungsveranstaltung ist und Teilnahmebestätigung, eine bezahlte Freistellung. Das es als Bildungsveranstaltung im Sinne des Bildungsurlaubes vom Staat bestätigt wird, wird pro "Land" erteilt. Ich reiche also die Bestätigungen des Landes Schleswig-Holstein ein, da für Niedersachsen keine Anerkennung möglich ist. Und es gibt nicht generell pro Seminar diese Bestätigungen, sondern diese werden nur bei Bedarf angefordert (mind. 2 Monate vorher) oder man hat Glück und es wurde für das Seminar ein "langfristige" Genehmigung erteilt.

So ist Deutschland: warum einfach verwalten, wenn man es auch kompliziert machen kann :roll:
olgica
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Hallo zusammen, es ist ein kleines Wunder geschehen: ich hab den Urlaub bekommen! An der Diskussion ob es künftig für die Seminare Bildungsurlaub gibt oder nicht bin ich noch dran mit HR, aber darum ging es mir tatsächlich erstmal nicht, sondern in erster Linie wollte ich überhaupt mal frei haben und das am besten ohne Krieg. Bzgl. Bildungsurlaub gibt es in der Betriebsvereinbarung bei uns eine Klausel aber die ist wohl bewusst schwammig gehalten. Nun gut, wir werden sehen. Ich wohne in BW, d. h. Arschkarte was Bildungsurlaub betrifft :-( muss man aufs Wohlwollen vom Arbeitgeber hoffen.

Aber ich habe jetzt jedenfalls regulären Urlaub bekommen und zwar weil ich zum Herbst eine neue Kollegin bekomme: damit ist die Vertretung gesichert und ich hab daraufhin sowas von ratzfatz den Urlaubsantrag eingetütet dass meiner Chefin nichts anderes übrig blieb als es zu genehmigen :-), gab ja jetzt auch kein Problem mehr. Also hat sich überraschend alles in WOhlgefallen aufgelöst und ich bin sehr froh darüber. Jetzt hoffe ich halt, dass mir der Urlaub nachträglich oder zumindest im neuen Jahr tatsächlich als Bildungsurlaub genehmigt wird, dann muss ich dafür nicht die wertvollen Urlaubstage opfern wobei ich hier bei 30 Urlaubstagen ja auch auf hohem Niveau jammere ;-).

Euch vielen Dank für eure Ratschläge!

Viele Grüße
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