STL01-Klausur Stuttgart 02.07.11

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Kashtan
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Hallo,
versuche hier kurz zu beschreiben, was gestern dran war:

Detail:
1. Zu 5 Vorfällen angeben, welche Steurarten berührt werden.
2. Freibetrag, Freigrenze
3. Zu 3 Fällen angeben und begründen ob USt-pflichitig oder nicht.
4. Steuergesetzt und Steuerrichtlinien voneinander abgrenzen.
5.

Komplex war, wie schon häufiger, Ermittlung von Einkünften eines Zahnarztes, Ermittlung der Gewerbesteuer und die 3. Teilaufgabe bestand aus einzelnen Fragen zu versch. Fristen/Terminen etc...

bei der zweiten Komplex ging es um irgendeinen Steurberater o.ä. habe mir nicht wirklich angeguckt, vom Aufbau her waren die beiden Komplex identisch.

Hoffe es war gut genug.

Viel Spaß noch allen die es vor sich haben!!!
tinaaa
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ich fand's übelst daneben... normalerweise "beruhigen" mich die detailaufgaben immer etwas, aber samstag stand mir das wasser schon bis zum hals danach. vor allem die zeit. daher hab ich die 2. komplex noch nich mal durchgelesen, sondern sofort die erste gemacht. schrecklich... vor allem, als dann aufgaben zur abgabenordnung kamen. mein gott, ich hoffe sooo sehr, dass es irgendwie gereicht hat.
was ich auch mega frech fand war, dass wir in so einem kleinen raum geschrieben haben, wo man das fenster nicht aufmachen konnte, weil draußen die party ging... aber auch mit geschlossenen fenstern hat's gereicht, sich NICHT konzentrieren zu können.
bin echt frustriert...
Entweder man lebt, oder man ist konsequent.
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mcneuhaus
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In Düsseldorf wars die gleiche Klausur, Seminar war ganz gut, vielleicht hätte der Referent nur ein klein bischen langsamer vorgehen sollen.

Ich glaube bei dieser Klausur täte ein wenig Abstand zwischen Seminar und Klausur gut, da das Seminar schon noch ein bischen zur Erhellung im Steuersumpf beigetragen hatte. So kam in der Klausur einiges vor, was zwar erwähnt wurde, allerdings mir nicht mehr präsent war. Insgesamt sollte es aber gereicht haben.
sebastian78
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Ich habe auch am vergangenen Samstag in Stuttgart STL 01 geschrieben!

Das Seminar wurde von Herrn Prof. Höflacher (Steuerberater und Prof. an der DHBW) gehalten. Er hat die wichtigsten Themen angesprochen und bezüglich der Klausur einige Eingrenzungen vorgenommen (Faktorverfahren, Vorsorgeaufwendungen berechnen). Allerdings hatte er meiner Meinung nach einen ganz schönen Zacken drauf, alles in alles aber ein gutes Seminar.

@ Tina: Ja, mit dem Raum hatte sich die Akad mal wieder etwas einfallen lassen :roll:. Fußballturnier nebenan und Minitische auf denen man kaum zwei Blätter nebeneinander legen konnte, das hatte schon was!!

Wie zu erwarten, war die Klausur ziemlich heftig. Bei der fünften Detailfrage sollte man die persönliche und sachliche Körperschaftssteuerpflicht prüfen.

Die habe die zweite Komplexaufgabe genommen. Mit den Fristen und dem ganzen Zeug aus der AO war ich mir einfach zu unsicher. Bei der zweiten Komplexaufgabe ging es im ersten Teil um Geschäftsvorfälle und Betriebsausgabe und in welcher Höhe, kurze Begründung sollte noch angegeben werden. Ach ja, die Person hatte noch für die Steuerpflicht optioniert und die Ist-Besteuerung wurde gewählt. Die Person war glaube ich Rechtsanwalt. Im zweiten Teil sollte dann die Umsatzsteuerpflicht geprüft werden. Die Person war einmal so eine Art Unternehmensberater für Existenzgründer, Rechtsanwalt und hatte dann noch sein Haus an einen Rechtsanwalt und einen Versicherungsmenschen vermietet. Man sollte dann noch irgendwie sagen ob er Unternehmer sei und welche Tätigkeit überwiegt (hab' ich aber nicht so ganz verstanden). Auch war zur Steuerpflicht optioniert worden und die Besteuerung wurde nach vereinnahmen Entgelten vorgenommen. Im letzten Teil sollte dann noch die Einkommenssteuer, wieder von einem Rechtsanwalt, berechnet werden. Verschiedene Angaben: Spende, Krankheitskosten, und noch drei andere Sachen.

Ab jetzt heißt es wieder waaaaaaarten und bangen 8)
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dnk
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Kashtan hat geschrieben:und die 3. Teilaufgabe bestand aus einzelnen Fragen zu versch. Fristen/Terminen etc...

§108 AO, §122 AO, §149 AO war wichtig - also in meinen augen wurde das mit sicherheit nicht in den lerneinheiten so angesprochen wie es geprüft wurde.
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Ahu84
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Hallo dnk,

genau den Eindruck hatte ich auch. Hab nach der Klausur nochmal die Hefte durchgeschaut, wo das zu finden ist...
aber nichts gefunden. Das mit den Fristen in der AO kam echt zu kurz und dafür gab es auch noch 10 Punkte :(

LG, Ahu
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dnk
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Was ich noch mit Kopfschütteln im Kopf habe:

Detail:
1. Zu 5 Vorfällen angeben, welche Steurarten berührt werden.
2. Freibetrag, Freigrenze
3. Zu 3 Fällen angeben und begründen ob USt-pflichitig oder nicht.
4. Steuergesetzt und Steuerrichtlinien voneinander abgrenzen.
5. 2 Vorfälle [AG und eine GmbH] waren gegeben und man sollte angeben ob diese zum Vorsteuerabzug berechtigt waren / ob sie Gewerbesteuerpflichtig sind? (nicht mehr 100% im Kopf)

Komplex I:

Ermittlung vom Einkommen eines Zahnarztes (§18 EStG) - 5 Vorgänge waren gegeben
z.B.
- betriebsausgaben (WK)
- eine fortbildung die im fachbereich stattfindet jedoch über das privatkonto bezahlt wurde
- verkauft etwas privat

Ich glaube hier ging es um umsätze? (nicht mehr im Kopf)

Ermittlung der Gewerbesteuer einer OHG (100% nach Schema der AKAD)
- Parkplatz wird von einem Mitunternehmer der OHG gestellt und an diesen Miete gezahlt (§15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
- im vorraus bezahlte Gewerbesteuer (§4 Abs. 5b EStG)
- 1 Hinzurechnung von Mietausgaben [[-100.000€ Hinzurechnungsfreibetrag]x0,25] (§8 GewStG)
- 1 Kürzung von Grundstück [ 0,012 x (Grundstückseinheitswert x Hebesatz nach §121a) ] (§9 GewStG i.V.m. § 121a BewG (für West! Deutschland, Ostdeutschland hat einen anderen)


Gewerbeertrag, Gewerbesteuer und noch zu zahlende Gewerbesteuer sollte angegeben werden (wegen der vorleistung)

einzelnen Fragen zu versch. Fristen/Termine:
Herr X ist Angestellter.
Herr X hat werbungskosten von A€ angesetzt, das FInanzamt erkennt aber nur A-123€ an. herr X möchte gerne einspruch einlegen. er hat am [Tage.6.2010] den brief bekommen (Poststempel ist jedoch der [Tage+2].6.2010]. Herr x macht am Sonntag den J.7.2010 den Einspruch fertig und möchte am darauffolgenden Montag diesen beim Finanzamt einwerfen.

a) Unter welchen Umständen muss Herr X eine Einkommenssteuer anfertigen
b) Bis wann ist eine Einkommenssteuererklärung im allg. einzureichen
c) wie lange ist die rechtsbehilfsfrist
d) ähm...
e) trifft sein einspruch noch in der rechtsbehilfsfrfist ein?




Insgesanmt möchte ich nochmal sagen, dass weder die Fallstudien, Übungen, Übungsklausuren noch das Lernmaterial ausreichen sind um die Abgefragten Inhalte der Klausur abzudecken (ich habe mir keine Bornhofen gekauft). Zeit zum Blättern und selbstständigen suchen und anweden von paragraphen hat man absolut nicht - was man nicht sofort weis sollte man am besten direkt überspringen und wenn später drauf zukommen. hätte der dozent in düsseldorf nichts von dem besonderen fall §18 EStG oder die Fristen laut AO erwähnt (Post oben von mir) wären es absolut römische dörfer gewesen, weil es zuvor NIEMALS angesprochen wird.
es spricht für sich das ALLE bis zur letzten sekunde im raum geblieben sind. ich bin sehr gespannt auf das ergebnis
Zuletzt geändert von dnk am 05.07.11 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Janina85
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Hallo,

die Klausur war keinesfalls in 2 Stunden zu lösen. Die Aufgaben gingen absolut über das Skript hinaus.

lg
Tweety83
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Hallo,

auch ich bin der Meinung das die Klausur ziemlich heftig war.
Es ist zwar üblich Transferaufgaben abzufragen, aber trotz m. E. guter Vorbereitung konnte ich nicht eine Aufgabe lösen bei der ich mir sicher war die richtige Antwort zu wissen. Ein paar mehr Übungsaufgaben in den Heften oder auch im Seminar hätten sicherlich einigen geholfen zumindest ein wenig mehr Licht ins Dunkel zu bringen.

Die Zeit war - wie schon öfter erwähnt - viel zu kurz und der Raumwechsel zur Klausur der totale Reinfall.

Das Seminar fand ich viel zu vollgepackt mit Infos als das man diese wirklich verarbeiten könnte in der kurzen Zeit und wie oben schon gesagt haben mir persönlich Übungsaufgaben gefehlt. Die Durchsprache der Aufgaben der Probeklausur, welche jeder vermutlich zu Hause schonmal durchgeschaut, und war damit nicht wirklich förderlich.

Ich bin total frustriert aus dieser Prüfung raus und muss wirklich befürchten, dass ich mich dem Steuerthema nochmal widmen darf :evil: :twisted:

Ach ja - Seminar + Prüfung in Stuttgart!!

Grüßle Tweety83
lulula
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Fande die Klausur auch verdammt anspruchsvoll. Ich würde mal sagen einwenig übers Ziel hinausgeschossen was den Schwierigkeitsgrad angeht. Ich war eigentlich gut vorbereitet,...hatte hier zwar schon oft gelesen, dass die Prüfung schwerer ist als die Übungsaufgaben in der Lerneinheit, aber so....
Bis auf die Gewerbesteuerprüfung in Komplex 1 (Schema F) war der Rest sehr schwer.
Hoffe mal das der Erwartungshorizont runtergestzt wird, wenn die meisten eher mäßig abschneiden.
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mcneuhaus
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dnk hat geschrieben:§108 AO, §122 AO, §149 AO war wichtig - also in meinen augen wurde das mit sicherheit nicht in den lerneinheiten so angesprochen wie es geprüft wurde.
Wie bist du auf §149 AO gekommen, ich hab die letzten 5 Minuten damit verbracht die Stelle zu finden in der steht, dass die ESt am 31.05. abzugeben ist :? Ich hab beim durchscannen des Gesetztes den 31.05. gesucht und die beschriebenen 5 Monate übersehen :( .
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dnk
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ich glaube der dozent in düsseldorf hat nur in einem nebensatz erwaehnt das in §149AO (so wie alle andere paragraphen über das thema AO [§§122 / 108] die klausurrelevant waren) etwas zu finden ist. das erklärt warum ich es nur im inhaltsverzeichnis eine markierung hatte und kein postit und markierung auf der seite...
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madjackal
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die Noten aus Leipzig sind da.
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Janina85
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madjackal hat geschrieben:die Noten aus Leipzig sind da.
Stuttgart leider nicht :(

An welchem Termin hast du geschrieben, 2.07.2011?
madjackal
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jap am 02.07. in düsseldorf
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