Hallo,
ich habe da mal ne bescheidene Frage zu BWL01, Gründung eines Unternehmens, Wahl der Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse.
Wo genau liegt der ganz klare Unterschied, zwischen einer Mehrheitsbeteiligung und einem Konzern (unabhängig von der Holding)???
Ich sehe da, bis auf den Namen, keine Unterschiede...
BWL01
Der Konzern übernimmt halt nur die Steuerung der einzelnen Sparten. Eine Holding ist er nur wenn er selbst keine Produktion hat. So habe ich das zumindest verstanden.
Die Tochtergeselschaften haben auch keine "autonome Exit-Option". Bei einer Mehrheitsbeteiligung ist das denke ich anders.
Jemand noch andere Ideen?
Gruß
Chris
Die Tochtergeselschaften haben auch keine "autonome Exit-Option". Bei einer Mehrheitsbeteiligung ist das denke ich anders.
Jemand noch andere Ideen?
Gruß
Chris
Hab gerade noch was gefunden.
Bei einer Mehrheitsbeteiligung sind die Unternehmen i.d.R auf gleicher Höhe. Die Geschäftsführung bleibt im abhängigen Unternehmen meist behalten.
Beim Konzern ist die Unterordnung der Tochtergesellschaft meist stärker. Es kann auch sein, dass der komplette Gewinn an das Mutterunternehmen abgegeben werden muss.
So die Erläuterung unseres Dozenten.
Bei einer Mehrheitsbeteiligung sind die Unternehmen i.d.R auf gleicher Höhe. Die Geschäftsführung bleibt im abhängigen Unternehmen meist behalten.
Beim Konzern ist die Unterordnung der Tochtergesellschaft meist stärker. Es kann auch sein, dass der komplette Gewinn an das Mutterunternehmen abgegeben werden muss.
So die Erläuterung unseres Dozenten.