Gemäldefall

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Lilly
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Hallo zusammen,
irgendwie gibt es zu dem Gemäldefall verschiedene Fallkonstellationen. Ich versuche diese mal zusammenzufassen und die Anspruchsgrundlagen zu formulieren. Ich bin mir aber mit den Anspruchsgrundlagen völlig unsicher und hoffe auf eure Mithilfe.

Fall 1:
V verkauft ein altes Gemälde von dem er nicht weiß, dass es ein Rembrandt ist. K ahnt schon, dass es ein Rembrandt ist und kauft es. Ein Gutachter bestätigt dies! Als V erfährt dass es ein echter Rembrandt ist, will er den Kaufvertrag anfechten und fordert Herausgabe des Gemäldes. Zu Recht?

Anspruchsgrundlage:
V könnte den Kaufvertrag nach § 119 (1) anfechten und nach § 812 (1) die Herausgabe des Gemäldes verlangen.

Fall 2:
Neben einem Gemälde in einer Galerie stand ein Schild auf dem ein Gutachten mit folgendem Inhalt veröffentlicht wurde: "das Gemälde wurde m.E. vom Maler XY gezeichnet". K kauft das Gemälde daraufhin von V und lässt es selbst noch einmal von einem Gutachter untersuchen. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass das Gemälde zwar aus dem 17. Jhd. stammt, aber von einem anderen Maler gezeichnet wurde. Kann K von dem Vertrag zurücktreten?

Anspruchsgrundlage:
K könnte nach § 437 Nr. 2 i.V.m. §§ 440, 323 und 326 (5) vom Vertrag zurücktreten.

Sind euch noch weitere Konstellationen bekannt?
Danke schon mal
Beste Grüße
Lilly

„Es gibt nichts Gutes. Außer man tut es.“ Erich Kästner
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Lilly
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Hallo zusammen,

habe mir ca. 20 Lösungen der Komplexaufgaben selber erarbeitet, falls ihr Interesse habt, meldet euch einfach bei mir.
Beste Grüße
Lilly

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Lilly
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Hallo zusammen,

mich erreichen hin und wieder Anfragen auf diesen Betrag (Nachricht kommt vom webmaster- antworten nicht möglich)! Gern schicke ich euch die Lösungen zu. Ihr müsstet mir aber dazu eure e-mail-adresse mitschicken, denn diese ist bei vielen nicht mit dabei.

Also, wer Bedarf hat - meldet euch...
Beste Grüße
Lilly

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