WIR02 kaufpreisanspruch& gemälde

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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flower1
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hey leute,
könnt ihr mir sagen welche anspruchsgundlage ich brauche, wenn ich den kaufpreis wieder haben möchte???

zu dem gemälde: hat jemand von euch dazu evtl eine lösung ob das bild herausverlangt werden kann oder andere möglichkeiten bestehen wenn später raus kam, dass das bild viel mehr wert war???

vielen dank!!!!! :)
Kolloquium
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erdnuckelchen
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Hallo,

zu 1. Also, das kommt ganz auf den konkreten Fall drauf an. Im Grunde fängst du an mit §433. Wenn Sachmangel (§434 prüfen), dann §437, eventuell §439. Dann könntest du §323 prüfen, oder §281 (kommt drauf an). Generell kommt es ja auch drauf an, ob Verbrauchervertrag etc. Hängt also noch ein Rattenschwanz dran - deshalb kann man das nun so pauschal nicht sagen, welcher Paragraph Anspruchsgrundlage ist.

zu 2. Welchen Fall meinst du konkret? Da gibts zwei die so ähnlich sind, aber anders zu bearbeiten sind :wink:
„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ (Hermann Hesse)

Diplom-Kauffrau (Kolloquium 06.12.2013 PI)
flower1
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Hi erdnuckelchen :D ,

zu 1. bei verbrauchsgüterverträgen wird doch dann eh der kaufvertrag angewandt oder??? sprich man könnte dann eh nach §433 dann rücktritt §323 vorgehen, wie du es meintest...

zu 2. Jemand verkauft altes Bild von dem er nicht weiß, dass es ein Rembrand ist. Käufer hat das schon geahnt. Nachdem der Käufer erfährt dass es tatsächlich ein echter Rembrand ist (wovon er nichts geahnt hatte), will er Kaufvertrag anfechten und fordert Herausgabe des Bildes. Welche Rechte hat er, also welche Ansprüche hat der Verkäufer gegen den Käufer?

hier evtl anfechten §119 oder auch täuschung §123 oder herausgabe §812.
was meinst du ????
grüße flower1
Kolloquium
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