Hallo zusammen!
Ich möchte am 15.01.11 STL schreiben... nun brauch ich zum lernen ja noch das Steuergesetz.
Welches soll ich denn nun kaufen? noch von 2010 oder 2011?
Irgendwie versteh ich die Mitteilungen im Forum nicht so wirklich. (Rechtsstandänderungen)
Und welcher verlag ist zu bevorzugen... hab da ja ne größere auswahl.
Grüße und schönen winter Morgen
Welcher Gesetzestext?
Aushalten.... nur noch ein "paaaar" Klausuren... und Assignments.... und die Bachlorarbeit.
Hallo Nico,
also soweit ich weiß wären für diesen Fall noch die Gesetze von 2009 am Besten, da der Wechsel auf Rechtsstand 2010 erst zum April 2011 erfolgt.
Ich habe mir für die Klausur die beiden gelben Bücher "wichtige Steuergesetze" und "wichtige Steuerrichtlinien" von NWB gekauft.
Viele Grüße Melanje
also soweit ich weiß wären für diesen Fall noch die Gesetze von 2009 am Besten, da der Wechsel auf Rechtsstand 2010 erst zum April 2011 erfolgt.
Ich habe mir für die Klausur die beiden gelben Bücher "wichtige Steuergesetze" und "wichtige Steuerrichtlinien" von NWB gekauft.
Viele Grüße Melanje
Hallo Nico,
da es die Bücher Rechtsstand 2009 jetzt schwer zu bekommen sind, kannst Du in der Klausur auch den Rechtsstand 2010 verwenden. Du musst dies nur auf der Klausur vermerken!!! Ich habe im September 2010 auch mit dem Rechsstand 2010 die Klausur geschrieben, den Hinweis habe ich als erstes notiert, Beanstandungen gab es nicht.
Wie Melanje bereit geschrieben hat, reichen die Bücher "wichtige Steuergesetze" und "wichtige Richtlinien" vollkommen aus.
LG Stefania
da es die Bücher Rechtsstand 2009 jetzt schwer zu bekommen sind, kannst Du in der Klausur auch den Rechtsstand 2010 verwenden. Du musst dies nur auf der Klausur vermerken!!! Ich habe im September 2010 auch mit dem Rechsstand 2010 die Klausur geschrieben, den Hinweis habe ich als erstes notiert, Beanstandungen gab es nicht.
Wie Melanje bereit geschrieben hat, reichen die Bücher "wichtige Steuergesetze" und "wichtige Richtlinien" vollkommen aus.
LG Stefania
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Habe mir die Bücher vom NWB Verlag auch bereits bestellt, aber zur Zeit brauch alles ja etwas länger...
- Gibt es zur Vorbereitung dieser Bücher ein paar gute Tipps, damit man in der Klausur alles schnell finden kann?
- Reicht der Inhalt (wenn man ihn denn direkt findet) auch bereits zum bestehen der Klausur?
Gruß
Railman

- Gibt es zur Vorbereitung dieser Bücher ein paar gute Tipps, damit man in der Klausur alles schnell finden kann?
- Reicht der Inhalt (wenn man ihn denn direkt findet) auch bereits zum bestehen der Klausur?
Gruß
Railman
Ich würde gern nochmal kurz zusammenfassen, was ich hier aus dem Thread herausgezogen habe und es wäre weltklasse wenn mir jmd. das Ganze kurz bestätigen könnte.
Also ich darf für STL01 in der Klausur unkommentierte Gesetzestexte verwenden. Diese dürfen jedoch mit einem Textmarker gekennzeichnet sein und die Seiten mit Post-its versehen sein, damit man die entsprechenden Stellen schneller findet.
Ist das so richtig ?
Also ich darf für STL01 in der Klausur unkommentierte Gesetzestexte verwenden. Diese dürfen jedoch mit einem Textmarker gekennzeichnet sein und die Seiten mit Post-its versehen sein, damit man die entsprechenden Stellen schneller findet.
Ist das so richtig ?
die Post-Its dürfen jedoch selbst auch nicht beschrieben sein!
In meinem STL Seminar waren 2-3 Leute dabei, die die § draufgeschrieben hatten....lieber gar nichts draufschreiben anstatt vor der Klausur noch schnell die Post-its auszutauschen
In meinem STL Seminar waren 2-3 Leute dabei, die die § draufgeschrieben hatten....lieber gar nichts draufschreiben anstatt vor der Klausur noch schnell die Post-its auszutauschen

- Erbsensuppe
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Hi,
von mir auch gleich noch eine Frage dazu:
"Steuerrichtlinien" und "Steuergesetze" von NWB ist soweit klar, und auch die eigene Markierung, die man anbringen darf. In der VH ist aber auch die Rede von "gebundenen Gesetzestexten" - das Wort "gebunden" wird hier sogar 2x erwähnt. Da es sich bei den NWB-Büchern aber um broschierte und nicht gebundene Literatur handelt, hier nochmal die Frage, ob die beiden Bücher für die Klausur ausreichen (nicht Vorbereitung, sondern WÄHREND der Klausur) oder ob evtl. noch andere Gesetzestexte her müssen (z.B. die AO, HBG etc.) und diese dann "gebunden" sein sollten...
Bitte entschuldigt die Frage, aber so ganz verstehe ich es immer noch nicht, ob beide o.g. Materialien die einzigen Bücher sind, die ich während der Klausur benötige...
Danke im Voraus!
Gruß
Erbsensuppe
von mir auch gleich noch eine Frage dazu:
"Steuerrichtlinien" und "Steuergesetze" von NWB ist soweit klar, und auch die eigene Markierung, die man anbringen darf. In der VH ist aber auch die Rede von "gebundenen Gesetzestexten" - das Wort "gebunden" wird hier sogar 2x erwähnt. Da es sich bei den NWB-Büchern aber um broschierte und nicht gebundene Literatur handelt, hier nochmal die Frage, ob die beiden Bücher für die Klausur ausreichen (nicht Vorbereitung, sondern WÄHREND der Klausur) oder ob evtl. noch andere Gesetzestexte her müssen (z.B. die AO, HBG etc.) und diese dann "gebunden" sein sollten...
Bitte entschuldigt die Frage, aber so ganz verstehe ich es immer noch nicht, ob beide o.g. Materialien die einzigen Bücher sind, die ich während der Klausur benötige...
Danke im Voraus!
Gruß
Erbsensuppe
-
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- Registriert: 15.06.08 20:26
- Wohnort: Stuhr / Bremen
Hi Erbsensuppe,
also mit gebunden ist ja nur gemeint, dass Du keine lose Blattsammlung verwenden darfst.
In der VH steht im Dokument "Hinweise zum Modul STL01.doc", dass die "Verwendung von Ausdrucken von Gesetzestexten" nicht erlaubt ist.
Grund ist wohl der, dass eine lose Blattsammlung in dem Umfang schlecht überprüfbar ist, ob Du eigene Notizen mit eingeschummelt hast.
Die AO ist bei den Steuergesetzen mit drin und ein HGB kannst Du ja einfach mal mitnehmen - wiegt ja nicht viel.
Und falls Du noch keins hast: Kauf' Dir am besten eins - Du wirst es später noch brauchen (kostet ca. 5 EUR).
Gruß,
Rumtata
also mit gebunden ist ja nur gemeint, dass Du keine lose Blattsammlung verwenden darfst.
In der VH steht im Dokument "Hinweise zum Modul STL01.doc", dass die "Verwendung von Ausdrucken von Gesetzestexten" nicht erlaubt ist.
Grund ist wohl der, dass eine lose Blattsammlung in dem Umfang schlecht überprüfbar ist, ob Du eigene Notizen mit eingeschummelt hast.
Die AO ist bei den Steuergesetzen mit drin und ein HGB kannst Du ja einfach mal mitnehmen - wiegt ja nicht viel.
Und falls Du noch keins hast: Kauf' Dir am besten eins - Du wirst es später noch brauchen (kostet ca. 5 EUR).
Gruß,
Rumtata
- Erbsensuppe
- Mitglied
- Beiträge: 40
- Registriert: 02.09.05 17:58
Hi Rumtata,
danke für Deine schnelle ANtwort!
Das heißt also, dass ich mit
- Steuerrichtlinien
- Steuergesetze und
- HGB
für die Klausur ausreichend bestückt sein sollte?
Gruß
Erbsensuppe
danke für Deine schnelle ANtwort!
Das heißt also, dass ich mit
- Steuerrichtlinien
- Steuergesetze und
- HGB
für die Klausur ausreichend bestückt sein sollte?
Gruß
Erbsensuppe