Absetzbarkeit Fachliteratur und Zeitungen

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Schanecke
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Hallo mal wieder :D

Eine Frage hätte ich bezüglich der Abesetzbarkeit von Zeitungen als Fachliteratur.

Folgender Hintergrund: Hab die Süddeutsche im Abo, allerdings nur wg. dem Wirtschaftsteil, da unsere "Dorfzeitung" leider hier immer nur 2 Seiten hat.

Hat jemand auch eine Zeitung wie Frankfurter oder Süddeutsche oder was auch immer als Fachzeitung absetzen können? Ich meine die Business Spotlight kann man ja auch absetzen. Wär über Eure Antworten dankbar!!

Gruß,
die kaleine-schaleime Schanecke :wink:
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mcneuhaus
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Hallo,

ich würde es einfach mal versuchen mit einer entsprechenden Begründung, ablehnen kann das Finanzamt es immer noch. Dann kannst Du auch noch Widerspruch einlegen, wenn es doch abgelehnt wird, dann müsen die die Begründung in jedem Fall lesen und die Ablehnung begründen (Widerspruch ist form- und kostenlos).

Gruß Marc
paullox
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Fachzeitschriften wie Manager Magazin oder Wirtschaftswoche kannst du absetzen.
Zeitungen wie die FT, FAZ oder dergleichen nicht. Warum? Weil du nicht nachweisen kannst,
dass du jeden Artikel für berufliche Zwecke benötigst. Das ist übertrieben dargestellt, aber
es trifft den Punkt. Die berufliche Veranlassung i.S.v. Werbungskosten wird schwer nachzuweisen
und je nach dem wie der FBeamte so drauf ist, wird er misstrauisch und fühlt deiner Steuererklärung
erst recht auf den Zahn...kenn des selbst....sind auch nur Menschen mit sehr menschlichen Zügen^^
AKAD Alumni, WHL Alumni :D
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Schanecke
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Ich werds jetzt einfach mal versuchen, zumindest einen Teil davon abzusetzen, weil mit dem Laptop hats ja auch geklappt. Und den brauch ich ja eigentlich beruflich eher als fürs Studium.
Vielleicht weiß ja ein netter Steuerberater, wie mans am günstigsten anstellt. No Risk No Fun :D
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Toby66
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... hm, eine Tageszeitung, die man eigentlich ohnehin lesen sollte, steuerlich absetzen zu wollen, ist aber schon ein bißchen gewagt - schließe mit da Paullox auch bezügl. der damit u.U. verbundenen extra-kritischen Betrachtung der Steuererklärung durch den Sachbarbeiter an.

Ich wäre auch extrem vorsichtig beim "Ausplaudern" von Tricksereien, die bereits geklappt haben. Die Verjährungsfrist ist sehr lang - und das Internet sehr wenig vergeßlich. Im Kreise von Arbeitskollegen, die ein wenig bei ihrer Fahrergemeinschaft geschummelt haben, ist auch irgendwann mal etwas schief gelaufen und man hat Jahre später mehrere Steuererklärungen aller Betroffenen nochmal angeschaut und es gab einiges an Ärger und Kosten.

Viele Grüße
Thomas
SSt3008
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Schließe mich dem voll an. Der Versuch die Süddeutsche von der Steuer abzusetzen wird mit 99%iger Sicherheit nicht funktionieren, es sei denn der Finanzbeamte ist berauscht...

Als Gegenleistung wird die Prüfung nur härter ausfallen. Wenn du mich fragst überwiegt dabei die Gefahr zu verlieren...
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