Zulassungsvoraussetzungen

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
Antworten
marzmann
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 39
Registriert: 01.12.09 08:58

Hallo1!

Habe mal eine allg. Frage. Hab das hier so explizit nicht gefunden. Es gibt ja manche Module die andere Module voraussetzen. Was passiert wenn man ein Modul belegt und besteht ohne die Voraussetzungen zu erfüllen. Wird das Modul dann nicht gewertet???
Hintergrund...Ich möchte innerhalb einer Woche INT01 und WEB01 schreiben.

mfg

Marcel
Railman
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 170
Registriert: 09.05.10 09:31
Wohnort: Willmenrod / Westerwald
Kontaktdaten:

Normalerweise werden die Voraussetzungen vorher überprüft...
Solltest dann also eigentlich eine Email erhalten mit dem Hinweis, dass Du nicht teilnehmen kannst, weil was fehlt.
Schwani
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 96
Registriert: 14.07.09 12:51
Wohnort: RT

Wenn du bestehst, passiert nach meinem Kenntnisstand überhaupt nichts. Es soll m. W. nur vermieden werden, dass Du Dich darauf berufen kannst, gar nicht zulassungsfähfig gewesen zu sein, sollte bei der Prüfung etwas schiefgehen.
Grundsätzlich macht es aber Sinn, den Sachverhalt vorab mit dem Prüfungsamt bzw. dem Studienservice zu besprechen.
Benutzeravatar
Chandini
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 314
Registriert: 03.03.08 15:32
Wohnort: Feucht

Ich hatte den Fall mit DAO01, DBA01 und DBA02. DAO01 ist Voraussetzung für DBA01, das wiederum für DBA02 und die Termine waren recht knapp hintereinander. Hab dann bei der AKAD angefragt und bei mir war es so, wie Schwani es schon geschrieben hat:
Ich durfte an Seminar + Klausur teilnehmen. Wenn ich allerdings die Klausur von dem Modul nicht bestanden hätte, für das ich eigentlich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt hatte, kann ich hinterher nicht sagen: Gilt nicht, ich hätte es ja gar nicht machen dürfen.
Andere zu beherrschen, erfordert Kraft. Sich selbst zu beherrschen, erfordert Stärke.
DerW
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 601
Registriert: 28.07.08 18:47

aus eigener Erfahrung: Du kannst in der Regel Klausuren mitschreiben, ohne dass du die Vorraussetzungen erfüllst. Du schreibst dann "auf eigene Verantwortung", sprich du kannst dann bei nicht-bestehen nicht darauf verweisen, dass du die Vorraussetzungen nicht erfüllt hast.
Grundsätzlich solltest du das aber vorher mit deiner Hochschule absprechen, habe auch mal mitbekommen, dass jmd die Klausur nicht mitschreiben durfte, weil er den OnlineTest nicht gemacht hatte.
Und du solltest dich vorher auf jeden Fall informieren, ob du die Dinge aus dem Modul, das als Zulassungsvorraussetzung gilt, wirklich nicht brauchst, bzw schon beherrschst
Bachelor of Arts (Business Administration)
Toby66
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 1353
Registriert: 07.11.05 13:51
Wohnort: Krefeld

Hallo zusammen,

grundsätzlich würde ich persönlich bei fehlenden vorausgesetzten Prüfungen höchst vorsichtig sein - ich hatte in Leipzig den Fall erlebt, daß ein Kommilitone wegen einer fehlenden Einsendearbeit (damals die Prüfungsleistung) extra nach Leipzig geflogen ist - und nach ca. 60 Minuten aus dem Seminar geholt wurde, weil er die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt. Das ist dann nicht nur ärgerlich, sondern auch noch teuer. Ich würde mich nicht darauf verlassen, daß man grundsätzlich per Mail in solchen Fällen vorab informiert wird - eigentlich ist man selber aufgerufen, das Studium gemäß SPO organisiert zu bekommen!

Viele Grüße
Thomas
Antworten