In der Musterklausur ist folgende Frage:
3) Wegen einer zu geringen Kapazität und Reinigungskraft der werkseigenen Kläranlage und der deshalb damit verbundenen Beeinträchtigung der Umwelt hat sich ein textilverarbeitender Betrieb auf der Schwäbischen Alb verpflichtet, nach dem schrittweisen Abbau des die Umwelt verschmutzenden Teilbereiches, in 5 Jahren an Dritte (Anlieger und Gemeinde) Entschädigungs- bzw. Ausgleichszahlungen von 2 Mio. €, und nach dann weiteren 5 Jahren 3 Mio. €, zu leisten.
Welcher Betrag ist jedes Jahr (jeweils zum Jahresende und in jeweils gleicher Höhe) für die Dauer von 10 Jahren an Dritte auszuzahlen, wenn das Unternehmen bereits während der laufenden Produktionsjahre die entsprechenden Entschädigungszahlungen vornehmen will und wenn es mit einem Kalkulationszinssatz in Höhe von i = 6% rechnet?
natürlich hab ich auch die Lösung dazu gefunden:
[2 Mio * AbzF5 Jahre, 6% (= 0,747) + 3 Mio * AbzF10 Jahre, 6% (= 0,558)] :
DSF10 Jahre, 6% (= 7,360) = 430.435 (stark gerundet!)
Hinweis: DSF (= Diskontierungssummenfaktor) = RBW (= Rentenbarwertfaktor)!
Die jährlich gleichbleibenden Entschädigungszahlungen, welche den in 5 bzw. in 10 Jahren anfallenden Ausgleichszahlungen entsprechen, betragen in etwa 430. 435 €, sofern ein Kalkulationszinssatz von 0,06 unterstellt wird.
Aber ich versteh es nicht wirklich

Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße