Mal ein (nicht nur) konstruierter Rechtsfall

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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marien
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Hallo,

wie würdet ihr diesen Fall einschätzen:

Kind A verleiht vor dem Schulunterricht, aber bereits auf dem Schulgelände ein Handy an Kind B. B spielt damit. Nun kommt C angerannt, springt Kind B an, dem fällt das Handy aus der Hand und ist kaputt.

Wer muss hier den Schaden regulieren?

Trotz erfolgreich bestandenem Modul WIR 04 bin ich mir nicht so sicher


:)



marien
Der_Andi78
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Hmmm ich denke mal das mit den Kindern ist so n Problem, denn für ne rechtskräftige Leihe brauchst ja nen "Vertrag", was aufgrund der eingeschränkten/Nicht vorhandenen Rechtsfähigkeit schwierige wird.

Normalerweise könnte A von B Ersatz verlangen und B dann von C

A von B aus Leihe, da geliehenes ja wieder "normal" zurückgegeben werden soll und B von C aus deliktischer 823 BGB - Muss aber Vorsatz nachgewiesen werden...

Aber wie gesagt Knackpunkt ist der Minderjährigen STatus - müsstest ja von den Eltern den Schaden einklagen und dann denen Nachweisen (bzw. anderen Aufsichtspflichtigen) dass sie deren Pflichten vernachlässigt haben - und spätestens da wirst rausfallen...Also einfach mal die Eltern des C ansprechen und die Versicherung dessen sollte das eigentlich decken

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minnikuhl
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Aus beruflicher Erfahrung kann ich dazu folgendes beitragen: Die Handyversicherung an sich deckt es nicht. Die verweist dich an die Haftpflicht eines der beiden Kinder bzw. dann deren Eltern :) Da kommt es dann genau darauf an, wer der Verursacher war. Meiner Meinung nach sind das in diesem Fall dann die Eltern von Kind C.
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Der_Andi78
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Handyversicherung??? Ich meinte die Haftpflicht der Eltern ...

Wer hat schon ne Handyversicherung??? ;)
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minnikuhl
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Oh doch, du glaubst gar nicht wie viele da eine haben - und täglich deswegen bei mir anrufen :wink: Noch interessanter wirds, wenn man so mitbekommt, was die da alles mit anstellen und wie es zu dem Schaden kommt :D
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Powerbiddy
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Ich würd drauf tippen, dass C den Schaden zu ersetzen hat, denn C hatihn verursacht. Wer das Handy in der Hand hielt denke ich, ist dabei uninteressant.
BTW: Sind bei Euch Handys nicht verboten? Meine Beiden dürfen Ihre Handys nicht dabei haben.
marien
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Hallo,

und erst mal vielen Dank für eure Antworten.

Nein, Handy ist nicht generell verboten (im Unterricht natürlich schon). Aber selbst wenn, täte dies was zur Sache?

Ich habe jetzt gehört, dass Haftpflichtversicherung in diesem Fall nicht einspringt, da das Gerät von Kind A an Kind B verliehen wurde. D.h. die Haftpflicht von Familie C übernimmt das nicht.

Meine Haftpflichtversicherung sagt mir, der, der den Schaden verursacht hat, ist zum Schadenersatz verpflichtet.

mal sehen, wie es weitergeht,

vG
marien
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