WIR02 20.02.10 LEIPZIG

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Antworten
sebastian20051986
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 24
Registriert: 23.08.07 22:13
Wohnort: lauchhammer

Hi...
weiß jemand die fragen von gestern noch, von denen, die teilgenommen haben?

danke
mfg
DerW
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 601
Registriert: 28.07.08 18:47

war in Frankfurt, kriege aber nicht mehr alles zusammen:

Detailfragen:
1. Was ist Gefährdungshaftung, Beispiele nennen
2. Beispiele für dingliche Rechte an beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, was ist ein dingliches Recht
3. Warum ist Eigentum geschützt + 1 oder 2 weitere Teilfragen zum Eigentum
4. 3 Beispiele für Verträge nennen mit denen ein Geschäft abgeschlossen wird (oder so ähnlich)

gab je 5 Punkte

Komplex:
1.)
1.Fall:
Jemand bestellt Holzschlitten, kann diese aber auf Grund des Wetters und taiwanesichen billig-Plastikschlitten nicht verkaufen. Kann er den Kauf rückgängig machen?

2.Fall:
Anwalt lässt seine Kanzlei von M streichen. Der schickt seinen Gesellen R um die Arbeiten auszuführen. Am Ende fällt ein Eimer Farbe aufs Faxgerät (R hat 3 Dosen Bier getrunken). Gegen wen und in welchem Umfang kann der Anwalt Schadensersatz verlangen bzw Ansprüche geltend machen

3. Fall:
Jemand kauft in einem Möbelhaus am 10.01 eine Couch. Es wird vereinbart, dass der Käufer die Couch abholt. Das Möbelhaus macht am 15.01 komplett zu wegen Geschäftsaufgabe. Am 12.01 hat der Käufer die Couch noch nicht abgeholt, Möbelhaus setzt ihm per Fax eine 2 Stunden Frist zur Abholung. Käufer holt Couch immer noch nicht ab. Kann das Möbelhaus die Couch am 15.01 an einen anderen Kunden verkaufen bzw, kann sie vom Vertrag zurücktreten.


Denke, dass es so grob alles sein müsste. Kann jmd was zum Umfang sagen? Ich hab nur 6 Seiten geschrieben, dass scheint mir etwas wenig zu sein. Aber warten wir die Noten mal ab. Ich hatte bei Klausuren schon einmal ein besseres Gefühl ;)
Der_Andi78
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 750
Registriert: 29.07.07 17:59

Komplex 2 war

1. Kafferösterei-FAll mit 200 SAch Kaffebohnen, die abgebrannt sind und der Verkäufer nun 15% höheren Preis haben möchte - kann K die Lieferung für den alten Presi verlangen?

2. Der Fall mit den gekauften SAchen, die nicht abgeholt wurden und dann beim eigenmächtigen Transport des VK von der Elbbrücke gespült wurden - Muss die K den Kaufpreis zahlen?

3. Der Fall mit dem Rosa-Angorapulli, der um 60 Euro gemindert wird - kann K die 60 Euro zurückfordern...

Naja - hab 9 Seiten beschrieben (oder eher beschmiert) - die armen Korrektoren ;)


So long - grüsse Andi
sebastian20051986
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 24
Registriert: 23.08.07 22:13
Wohnort: lauchhammer

...hätte da mal eine frage zu der frage mit den holzschlitten, wenn da steht holzschlittEN dann geh ich mal davon aus es handelt sich bei beiden um unternehmer...wie sieht es denn dann aus mit dem rücktritt/rückgaberecht...das wäre doch eigentlich nicht möglich oder? wenn nicht vertraglich bspw. vereinbart war oder so...!?

mfg
DerW
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 601
Registriert: 28.07.08 18:47

ja, es waren beides Unternehmer. Der Käufer hatte lt. Aufgabenstellung ein geschäft und hat die Holzschlitten beim einem Großhändler gekauft.
Hab die Frage auch so beantwortet, dass er die Schlitten nicht zurückgeben kann, weil vertraglich nichts vereinbart wurde und weil auch keine gesetzlichen Rücktrittsrechte in diesem Fall bestehen. In meinen Augen war waren weder die taiwanesischen Plastikschlitten, noch der schneefreie Winter Gründe, die einen Rücktritt rechtfertigen. Paragraphen hab ich jetzt nicht mehr im Kopf. Hoffe, dass es so richtig ist ;)
Der_Andi78
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 750
Registriert: 29.07.07 17:59

Hätte ich den Komplex genommen (ach hätte ichs doch nur *grummel*), würde ich nach 355 prüfen, ob er Wiederrufen darf, d.h. gesetzliches Wiederrufsrecht und Verbraucher - beides nö und schon bleibt der auf den Schlitten sitzen ;)
sebastian20051986
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 24
Registriert: 23.08.07 22:13
Wohnort: lauchhammer

aber 355 is doch keine anspruchsgrundlage, oder täusch ich mich da? ich würde 346 nehmen....
DerW
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 601
Registriert: 28.07.08 18:47

auf 346 hab ich auch verwiesen, aber trifft eigentlich nicht 100% zu, weil es sich um Verbraucherverträge handelt. Das müssten ja dann meines Erachtens nach Privatkunden sein oder?

Zusätzlich hab ich noch 323 geprüft. Naja, mal sehen was bei rum kommt ;)
Der_Andi78
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 750
Registriert: 29.07.07 17:59

Ist ja richtig - anprüfen, ob es sein könnte und verneinen - somit begründet, warum es hier nicht greift ;)
DerW
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 601
Registriert: 28.07.08 18:47

Noten hat noch keiner oder? :roll:
Der_Andi78
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 750
Registriert: 29.07.07 17:59

bis jetzt hab ich noch nix - weder note noch brief ;)
Der_Andi78
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 750
Registriert: 29.07.07 17:59

Heute isses soweit - ONLINE!!!
DerW
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 601
Registriert: 28.07.08 18:47

Stuttgart auch (irgendwann in den letzten 2-3 Std). Von der Note bin ich allerdings übelst enttäuscht...
Der_Andi78
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 750
Registriert: 29.07.07 17:59

Echt??? Finde das wurde echt moderat bewertet - bin mit nem richtig miesen Gefühl nach Hause ... werd wohl (zusammen mir WIR03) Einsicht beantragen...
DerW
Forums-Scout
Forums-Scout
Beiträge: 601
Registriert: 28.07.08 18:47

ich werde mir die Klausur auch auf jeden Fall anschauen, kann mir ehrlich gesagt nicht erklären wo ich die ganzen Punkte verloren haben soll. War zwar nicht super gut vorbereitet, das Seminar in Frankfurt hat auch 0 gebracht (eher noch verwirrt), aber nach der Klausur bin ich trotzdem mit einem halbwegs guten Gefühl rausgegangen. Hätte die Note auf ~2,7-3,3 geschätzt, das war es aber leider nicht
Antworten