Hallo zusammen,
ich habe meine SOK in WIR28 am 08.03. geschrieben.
Komplexaufgabe:
Konkretisierung bei Hol-, Bring- und Schickschuld
Ansonsten kamen die Fragen aus den Online Übungen und ausder Excel dran.
Viel Erfolg.
Austausch WIR02 / WIR20 / WIR28
Hallo, folgendes kam in meiner Klausur WIR20 am 21.7.2024 dran:
Hier die Aufgaben (13 Stck):
1. Mängel der Mietsache
2. UnternehmerU+Rohstoff V
3. Paragr. 326: Annahmeverzug,Versendungskauf und Übergabe
4. digitale Dienstleistungen
5. Paragraf.327: B to B Geschäfte
6. Kaufvertrag nichtig-Übereignung auch? (War mir nicht bekannt)
7. Pellets im Keller
8. Freitext: Wie kann sich Verbraucher v. Vertag lösen bei Unmöglichkeit der Leistung durch Unternehmer
9. Bike ausgeliehen
10. Verantwortung Vermieter
11. Grundschuld und Hypothek
12. Sittenwidrigkeit: Übersicherung und Familienangehörige
13. eine Aufgabe mit digitalen Produkten (war mir nicht bekannt)
Lg & viel Erfolg!
Hier die Aufgaben (13 Stck):
1. Mängel der Mietsache
2. UnternehmerU+Rohstoff V
3. Paragr. 326: Annahmeverzug,Versendungskauf und Übergabe
4. digitale Dienstleistungen
5. Paragraf.327: B to B Geschäfte
6. Kaufvertrag nichtig-Übereignung auch? (War mir nicht bekannt)
7. Pellets im Keller
8. Freitext: Wie kann sich Verbraucher v. Vertag lösen bei Unmöglichkeit der Leistung durch Unternehmer
9. Bike ausgeliehen
10. Verantwortung Vermieter
11. Grundschuld und Hypothek
12. Sittenwidrigkeit: Übersicherung und Familienangehörige
13. eine Aufgabe mit digitalen Produkten (war mir nicht bekannt)
Lg & viel Erfolg!
Zuletzt geändert von Ri. am 24.07.24 16:24, insgesamt 3-mal geändert.
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Hallo zusammen,
ich habe soeben die SOK in WIR20 geschrieben.
Thema der Freitextaufgabe war:
Mit welchen rechtlichen Möglichkeiten kann sich ein Verbraucher aus einem Vertrag lösen und den Anspruch zum Erlöschen bringen, wenn es dem Unternehmer unmöglich geworden ist, das vertraglich geschuldete digitale Produkt bereitzustellen.
Hierzu hilft das Skript WIR209 Seite 25 weiter.
Viel Erfolg!
ich habe soeben die SOK in WIR20 geschrieben.
Thema der Freitextaufgabe war:
Mit welchen rechtlichen Möglichkeiten kann sich ein Verbraucher aus einem Vertrag lösen und den Anspruch zum Erlöschen bringen, wenn es dem Unternehmer unmöglich geworden ist, das vertraglich geschuldete digitale Produkt bereitzustellen.
Hierzu hilft das Skript WIR209 Seite 25 weiter.
Viel Erfolg!
Hallo zusammen,
habe eben die SOK WIR28 geschrieben. Bei mir kam eine neue Freitextaufgabe dran, die sich jedoch der aus dem Beitrag vor mir genannten Aufgabe ähnelt. Ich habe alle Aufgaben aufgeschrieben:
1. OÜ-Frage, ob der Kommissionär in eigenem oder fremden Namen auftritt
2. Freitext: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Verbraucher sich aus dem Vertrag zu lösen, wenn der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Bereitstellung eines digitalen Produkts nicht nachkommt. Nennen Sie maßgebliche Voraussetzungen und die einschlägige Rechtsvorschrift.
3. E leiht B sein Bike, welcher es an K veräußert. Kann K das Bike gutgläubig erwerben?
4. Mit welcher Vorschrift kann ein Eigentümer, der das Eigentum verloren hat, finanziellen Ausgleich erlangen? (§ 816 Abs. 1) - die Frage war bei mir in einer Probeklausur
5. OÜ-Aufgabe Pferdeanhänger und objektive Unmöglichkeit
6. Nach dem wievielten Versuch ist die Nacherfüllung gescheitert? (OÜ)
7. Kommt Vorschrift § 377 HGB bei dem Mangel eines digitalen Produkts zur Anwendung? (die Frage war neu, Antwort ist Nein)
8. Wer trägt die Rücksendungskosten bei Rücktritt/großem Schadensersatz? (OÜ)
9. Bei welchen Fällen handelt es sich um Mängel der Mietsache? (OÜ)
10. Aussagen die auf Einwendung zutreffen auswählen (OÜ)
11. Aussagen Erfüllbarkeit und Fälligkeit (OÜ)
12. Aufgabe bei der ein Scheck zum begleichen von Verbindlichkeiten genutzt wird. Welcher Vorgang führt zum Erlöschen? (OÜ)
13. Fälle gutgläubiger Erwerb (OÜ)
Es waren 13 Aufgaben und 60 Punkte.
Wünsche euch viel Erfolg!
habe eben die SOK WIR28 geschrieben. Bei mir kam eine neue Freitextaufgabe dran, die sich jedoch der aus dem Beitrag vor mir genannten Aufgabe ähnelt. Ich habe alle Aufgaben aufgeschrieben:
1. OÜ-Frage, ob der Kommissionär in eigenem oder fremden Namen auftritt
2. Freitext: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Verbraucher sich aus dem Vertrag zu lösen, wenn der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Bereitstellung eines digitalen Produkts nicht nachkommt. Nennen Sie maßgebliche Voraussetzungen und die einschlägige Rechtsvorschrift.
3. E leiht B sein Bike, welcher es an K veräußert. Kann K das Bike gutgläubig erwerben?
4. Mit welcher Vorschrift kann ein Eigentümer, der das Eigentum verloren hat, finanziellen Ausgleich erlangen? (§ 816 Abs. 1) - die Frage war bei mir in einer Probeklausur
5. OÜ-Aufgabe Pferdeanhänger und objektive Unmöglichkeit
6. Nach dem wievielten Versuch ist die Nacherfüllung gescheitert? (OÜ)
7. Kommt Vorschrift § 377 HGB bei dem Mangel eines digitalen Produkts zur Anwendung? (die Frage war neu, Antwort ist Nein)
8. Wer trägt die Rücksendungskosten bei Rücktritt/großem Schadensersatz? (OÜ)
9. Bei welchen Fällen handelt es sich um Mängel der Mietsache? (OÜ)
10. Aussagen die auf Einwendung zutreffen auswählen (OÜ)
11. Aussagen Erfüllbarkeit und Fälligkeit (OÜ)
12. Aufgabe bei der ein Scheck zum begleichen von Verbindlichkeiten genutzt wird. Welcher Vorgang führt zum Erlöschen? (OÜ)
13. Fälle gutgläubiger Erwerb (OÜ)
Es waren 13 Aufgaben und 60 Punkte.
Wünsche euch viel Erfolg!
Hallo zusammen,
Ich habe eben die Klausur geschrieben. Alle Aufgaben waren bekannt aus den Onlineübungen bzw. aus der Excel.
Meine Freitextaufgabe war *NEU*: Legen Sie im Freitext dar, welcher Zeitpunkt für die Anwendung des Rechts der Verbraucherverträge über digitale Produkte ausschlaggebend ist.
Lösung dazu müsste Paragraph 327 BGB sein und im Studienbrief WIR309 findet man auch was dazu.
Viel Erfolg euch noch!
Ich habe eben die Klausur geschrieben. Alle Aufgaben waren bekannt aus den Onlineübungen bzw. aus der Excel.
Meine Freitextaufgabe war *NEU*: Legen Sie im Freitext dar, welcher Zeitpunkt für die Anwendung des Rechts der Verbraucherverträge über digitale Produkte ausschlaggebend ist.
Lösung dazu müsste Paragraph 327 BGB sein und im Studienbrief WIR309 findet man auch was dazu.
Viel Erfolg euch noch!
Hi zusammen,
ich habe die SOK gerade geschrieben. Es waren alles bekannte Fragen aus der Online Übung, ich hatte folgende Freitextaufgabe:
"Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Verbraucher sich aus dem Vertrag zu lösen, wenn der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Bereitstellung eines digitalen Produkts nicht nachkommt. Nennen Sie maßgebliche Voraussetzungen und die einschlägige Rechtsvorschrift."
Außerdem habe ich die Excel-Tabelle noch erweitert, diese findet ihr im Anhang.
Viel Erfolg!
ich habe die SOK gerade geschrieben. Es waren alles bekannte Fragen aus der Online Übung, ich hatte folgende Freitextaufgabe:
"Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Verbraucher sich aus dem Vertrag zu lösen, wenn der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Bereitstellung eines digitalen Produkts nicht nachkommt. Nennen Sie maßgebliche Voraussetzungen und die einschlägige Rechtsvorschrift."
Außerdem habe ich die Excel-Tabelle noch erweitert, diese findet ihr im Anhang.
Viel Erfolg!
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Hallo zusammen, ich hab gerade die Klausur in Wir20 geschrieben und hab ein paar Aufgaben mitgeschrieben.
Ich hab mich nicht allzu gut auf die Klausur vorbereitet, aber muss sagen alles was mir nicht bekannt war konnte man super gut im BGB nachschlagen.
Freitextaufgabe war:
Legen Sie im Freitext dar, welcher Zeitpunkt für die Anwendung des Rechts der Verbraucherverträge über digitale Produkte ausschlaggebend ist.
Andere Aufgaben waren:
Zum Thema Kündigung der Miete, dann etwas zur beschreibung was Ware mit digitalen Inhalten ist und Ordnen Sie die Begriffe „materielles Recht" – „formelles Recht“ den nachgenannten Gesetzen zu. Den Rest hab ich leider nicht aufgeschrieben
Ich hab mich nicht allzu gut auf die Klausur vorbereitet, aber muss sagen alles was mir nicht bekannt war konnte man super gut im BGB nachschlagen.
Freitextaufgabe war:
Legen Sie im Freitext dar, welcher Zeitpunkt für die Anwendung des Rechts der Verbraucherverträge über digitale Produkte ausschlaggebend ist.
Andere Aufgaben waren:
Zum Thema Kündigung der Miete, dann etwas zur beschreibung was Ware mit digitalen Inhalten ist und Ordnen Sie die Begriffe „materielles Recht" – „formelles Recht“ den nachgenannten Gesetzen zu. Den Rest hab ich leider nicht aufgeschrieben