ich habe auch noch die Klausur zu schreiben. Und ich schaue gerade was die richtige Antwort auf diese 2 Fragen sind:
1. Bei Rücktritt oder Schadensersatz bei behebbarem Schaden einer Kaufsache muss sich an gewisse Gesetzesfristen gehalten werden.
Ist das auch bei Minderung so? Weshalb?
Ist das auch bei Mangelfolgeschäden so? Weshalb?
Erkläutere mit den Gesetzespassagen.
2.Ein 725er Gold Armband wurde für 1200€ gekauft. Danach hat sich herausgestellt, dass es sich nur um ein 333er Gold Armband handelte. Kunde möchte das Armband für einen niedrigeren Preis behalten (Anspruch auf Minderung prüfen?)
Wisst ihr die Antworten dazu?
Ich schaue schon lange aber bin mir da nicht sicher.
Vielen Dank

Liebe Grüße