WIR28 TOK 15.08.2020

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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blub
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Beiträge: 19
Registriert: 27.08.19 12:20

Hallo zusammen,

die TOK sollte ja eigentlich letzte Woche stattfinden, durch Probleme von Proctorio aber nicht möglich.
Zum Glück gab's so schnell den Nachholtermin.

Detailfragen:
Rechtsfolgen für Vertreter ohne Vertretungsmacht
Was ist ein Mangelfolgeschaden? Wie nennt man den Schadensersatzanspruch aus diesem Schaden?
Kauf mit Eigentumsvorbehalt erklären
Minderung & Mangelfolgeschaden - Fristsetzung erforderlich ja/nein?

Komplexfragen
1: - V liefert an K Fisch über Spediteuer, M (Vertreter von V) vergisst Eis in Kühlboxen zu packen und Fisch verdirbt dadurch.
Kann K von V Nacherfüllung verlangen? Ansprüche V an M?
- E liefert an K Bügelmaschine zu vereinbartem Termin, K nimmt Lieferung wegen Spiel, das gerade bei ihr stattfindet nicht an. E nimmt die Bügelmaschine wieder mit, Unfall passiert aufgrund leichter Fahrlässigkeit von E.
Prüfe Rechtslage. Kann E von K Kaufpreis verlangen?


2: - V liefert an K (gewerblich) Kaffeemaschine ohne dass diese bestellt wurde, V fordert K zur Zahlung des Kaufpreises auf.
- V liefert an E (privat) 5 Packungen Kaffeebohnen, ohne dass diese die bestellt hat, E verbraucht Kaffeebohnen. Kann V zur Zahlung auffordern?
- Die Gemäldeaufgabe (glaube ich ?)
Habe Komplex 2 nicht beantwortet - bitte ergänzen.


Danke für die Zusammenfassungen, die sind super!
Gerrv
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Beiträge: 1
Registriert: 27.01.20 13:54

Hallo Zusammen,

Vielen dank für die Zusammenstellung. Detailfragen kann ich so bestätigen.
Komplex 2 Ergänzung:
-Kaffeemaschine- und Kaffeebohnenaufgabe kann ich so bestätigen.
-K möchte Parkettfußboden reinigen und bekommt von V ein Reinigungsmittel. Nach dem K es verwendet hat entstehen Flecken, die nicht mehr rausgehen dadurch ist der Parkettfußboden kaputt und es entsteht ein Schaden von 50.000€. K möchte von V Schadensersatz da es ein Reinigungsmittel für Betonboden war. V bedauert es sehr und bietet tausch vom Mittel an.
oPrüfen Sie gutachtlich ob die Rechtsfolge von K (Schadensersatz) oder V (Umtausch) die zutreffende ist.
-K hat bei V ein Gemälde gekauft. K bekommt besuch von einem Freund der Kunstsachverständiger ist und bemerkt das es sich um eine Fälschung handelt und es weit unter dem Einkaufspreis liegt. K gefällt das Gemälde und möchte es Behalten, fordert aber einen V zurück.
oKann K den Anspruch geltend machen?

Ich hoffe ich konnte es gut ergänzen.
Die Zusammenfassungen helfen echt gut.

Vielen Dank.
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