WIR 20/ WIR 28 Klausur 10.08.2019
Verfasst: 12.08.19 07:05
WIR 20/ WIR 28 Klausur 10.08.2019
Hallo Zusammen,
hier der Inhalt der Klausur (darf wie immer gerne ergänzt werden):
Detail:
1. Kann ein Minderjähriger Eigentümer einer Sache werden?
2. Nenne 3 Fälle bei denen die Mängelrechte des Käufers nicht wirken
3. Erläutern Sie den Zusammenhang von Gattungsschuld und Unmöglichkeit der Leistung
4. Welcher Preis wird beim Wiederverkauf welcher beim Vorverkaufsrecht gezahlt?
Komplex 1 (habe ich nicht gewählt daher hier nur eine sehr knappe Zusammenfassung):
A.1 Hier waren verschiedene Leistungsstörungen genannt und man musste die Paragraphen dazu benennen und die Rechtsfolge dazu
A2
fällt mir leider nicht mehr ein (bitte ergänzen)
A3
hier ging es um Adidas Schuhe die gekauft werden und dann nach wenigen Wochen an der Sohle kaputt gingen. Der Käufer beschwert sich beim Verkäufer und dieser verweist den Käufer auf den Hersteller. Wie ist die Rechtslage, kann Schadenersatz verlangt werden und wenn ja von wem?
B1
Das war exakt die Olivenöl Aufgabe aus der einen Musterklausur
B2
Hier ging es um Darlehensverträge. 2 Freunden vereinbaren zum 1.6. einen Vertrag, der mit monatlichen Raten und Rückzahldatum festgelegt wurde (25.000 €). Dann bekommt der Darlehensgeber mit, dass der Darlehensnehmer wohl bei einem anderen in Zahlungsrückstand mit einem Vertrag sei und deshalb teilt er dem Darlehensnehmer am 25.5 per Mail mit, dass er kein Interesse mehr an dem Vertrag habe.
Kann der Darlehensnehmer zum 1.6 die 25000 € vom Darlehensnehmer fordern?
B3
Hier ging es um Gläser. Ein Restaurantbesitzer bestellt Gläser beim Händler und es wird vereinbart, dass der Fahrer des Händlers die Gläser vorbeibringt. Auf dem Weg muss der Fahrer tanken und trinkt einen Espresso und er schließt den Wagen ab. Es wird eingebrochen. Der Restaurantbesitzer fordert neue Gläser. Der Hersteller hat zwar noch genügend, diese sind aber einem anderen Restaurant versprochen. Kann der Restaurantbesitzer trotzdem erneut Gläser vom Hersteller fordern?
Grüße
Hallo Zusammen,
hier der Inhalt der Klausur (darf wie immer gerne ergänzt werden):
Detail:
1. Kann ein Minderjähriger Eigentümer einer Sache werden?
2. Nenne 3 Fälle bei denen die Mängelrechte des Käufers nicht wirken
3. Erläutern Sie den Zusammenhang von Gattungsschuld und Unmöglichkeit der Leistung
4. Welcher Preis wird beim Wiederverkauf welcher beim Vorverkaufsrecht gezahlt?
Komplex 1 (habe ich nicht gewählt daher hier nur eine sehr knappe Zusammenfassung):
A.1 Hier waren verschiedene Leistungsstörungen genannt und man musste die Paragraphen dazu benennen und die Rechtsfolge dazu
A2
fällt mir leider nicht mehr ein (bitte ergänzen)
A3
hier ging es um Adidas Schuhe die gekauft werden und dann nach wenigen Wochen an der Sohle kaputt gingen. Der Käufer beschwert sich beim Verkäufer und dieser verweist den Käufer auf den Hersteller. Wie ist die Rechtslage, kann Schadenersatz verlangt werden und wenn ja von wem?
B1
Das war exakt die Olivenöl Aufgabe aus der einen Musterklausur
B2
Hier ging es um Darlehensverträge. 2 Freunden vereinbaren zum 1.6. einen Vertrag, der mit monatlichen Raten und Rückzahldatum festgelegt wurde (25.000 €). Dann bekommt der Darlehensgeber mit, dass der Darlehensnehmer wohl bei einem anderen in Zahlungsrückstand mit einem Vertrag sei und deshalb teilt er dem Darlehensnehmer am 25.5 per Mail mit, dass er kein Interesse mehr an dem Vertrag habe.
Kann der Darlehensnehmer zum 1.6 die 25000 € vom Darlehensnehmer fordern?
B3
Hier ging es um Gläser. Ein Restaurantbesitzer bestellt Gläser beim Händler und es wird vereinbart, dass der Fahrer des Händlers die Gläser vorbeibringt. Auf dem Weg muss der Fahrer tanken und trinkt einen Espresso und er schließt den Wagen ab. Es wird eingebrochen. Der Restaurantbesitzer fordert neue Gläser. Der Hersteller hat zwar noch genügend, diese sind aber einem anderen Restaurant versprochen. Kann der Restaurantbesitzer trotzdem erneut Gläser vom Hersteller fordern?
Grüße
