WIR03 vom 04.11.2017
Verfasst: 05.11.17 10:46
Detailfragen:
Alle bekannten und kürzlich geposteten neuen Fragen.
- ProduktMangel als Unterschied zwischen BGB und ProdHaftG.
- "geschäftliche Handlung" nach UWG definieren + Gesetzangabe und welche Maßnahmen können verhängt werden beim unlauteren Wettbewerb.
- Gefährdungshaftung erklären
- fällt mir nicht mehr ein, aber einfache und bekannte Frage
Komplex:
1.1 Vermieter V verkauft einen Bagger unter Eigentumsvorbehalt an K. K bekommt ZahlungsSchwierigkeiten und kann Ratenzahlung nicht mehr erfüllen. Er meldet Insolvenz an. V sucht rechtlichen Rat bei seinem Anwalt, was wird dieser ihm raten unverzüglich zu tun?
1.2. A u B sind nicht im Handelsregister eingetragen und bestellen Champagner, haben keine Angestellten und die Umsätze decken gerade so die betrieblichen Kosten. Champagner wird Anfang Mai geliefert, allerdings erst Mitte Juni geöffnet und weißt einen erheblichen Fehlton auf. Sie rügen den Mangel, allerdings lehnt Verkäufer ab. Können A/B Nacherfüllung in Form der Neulieferung verlangen? ( Weiß zwar nicht ob es richtig ist, aber ich vermute, dass hier die OHG bereits bestand, als sie ihre Geschäfte vor Eintragung aufgenommen hat. Also habe ich es als Handelsgewerbe gelten lassen, war mir aber sehr unsicher und musste lange darüber nachdenken).
1.3 K bestellt P als Prokuristen, dieser tätigt zwei Rechtsgeschäfte, mit denen der K nicht einverstanden war. Dazu gehörten der Kauf eines Staplers um die Lkw der Kunden schneller zu beladen und ein notariell beglaubigter Grundstückskauf. Allerdings hatte K die Prokura zuvor widerrufen, welche allerdings nicht im Handelsregister eingetragen war. Sind die RechtsGeschäfte im Außenerhältnis wirksam zustande gekommen?
Irgendwie hatte ich mit den Fragen zu kämpfen gehabt und geschrieben ohne Ende. Ich hatte InsolvenzOrdnung aus Fall 1.1. überhaupt nicht kommen gesehen, worauf es sogar 17,5 Punkte gab. Für diese letzte Klausur musste ich arbeiten wie ein Esel, da mir die WIR-Module nicht wirklich gelegen haben. Ich hoffe, dass es im ersten Anlauf gereicht hat. Das wird dann wohl auch mein letzter Beitrag gewesen sein, falls ich wirklich durchgekommen bin. Für die hier eingestellten Fragen und Hilfestellungen bedanke ich mich vielmals. Ich hatte immer versucht meine Beiträge so ausführlich wie nur möglich zu schreiben. Insgesamt haben mir die WIR-Module am meisten Arbeit bereitet und viel Zeit und Energie gefordert. Man muss früh anfangen die Fälle einzustudieren. Ich wünsche jedem viel Durchhaltevermögen. Ich hatte selbst einige Phasen gehabt und geglaubt, dass ich neben den Hausarbeiten und Klausuren nie zum Ende komme und plötzlich ist nur noch die Thesis übrig geblieben. Motiviert euch und haltet zusammen. Wünsche euch alle Gute.
Beste Grüße
Roman
Alle bekannten und kürzlich geposteten neuen Fragen.
- ProduktMangel als Unterschied zwischen BGB und ProdHaftG.
- "geschäftliche Handlung" nach UWG definieren + Gesetzangabe und welche Maßnahmen können verhängt werden beim unlauteren Wettbewerb.
- Gefährdungshaftung erklären
- fällt mir nicht mehr ein, aber einfache und bekannte Frage
Komplex:
1.1 Vermieter V verkauft einen Bagger unter Eigentumsvorbehalt an K. K bekommt ZahlungsSchwierigkeiten und kann Ratenzahlung nicht mehr erfüllen. Er meldet Insolvenz an. V sucht rechtlichen Rat bei seinem Anwalt, was wird dieser ihm raten unverzüglich zu tun?
1.2. A u B sind nicht im Handelsregister eingetragen und bestellen Champagner, haben keine Angestellten und die Umsätze decken gerade so die betrieblichen Kosten. Champagner wird Anfang Mai geliefert, allerdings erst Mitte Juni geöffnet und weißt einen erheblichen Fehlton auf. Sie rügen den Mangel, allerdings lehnt Verkäufer ab. Können A/B Nacherfüllung in Form der Neulieferung verlangen? ( Weiß zwar nicht ob es richtig ist, aber ich vermute, dass hier die OHG bereits bestand, als sie ihre Geschäfte vor Eintragung aufgenommen hat. Also habe ich es als Handelsgewerbe gelten lassen, war mir aber sehr unsicher und musste lange darüber nachdenken).
1.3 K bestellt P als Prokuristen, dieser tätigt zwei Rechtsgeschäfte, mit denen der K nicht einverstanden war. Dazu gehörten der Kauf eines Staplers um die Lkw der Kunden schneller zu beladen und ein notariell beglaubigter Grundstückskauf. Allerdings hatte K die Prokura zuvor widerrufen, welche allerdings nicht im Handelsregister eingetragen war. Sind die RechtsGeschäfte im Außenerhältnis wirksam zustande gekommen?
Irgendwie hatte ich mit den Fragen zu kämpfen gehabt und geschrieben ohne Ende. Ich hatte InsolvenzOrdnung aus Fall 1.1. überhaupt nicht kommen gesehen, worauf es sogar 17,5 Punkte gab. Für diese letzte Klausur musste ich arbeiten wie ein Esel, da mir die WIR-Module nicht wirklich gelegen haben. Ich hoffe, dass es im ersten Anlauf gereicht hat. Das wird dann wohl auch mein letzter Beitrag gewesen sein, falls ich wirklich durchgekommen bin. Für die hier eingestellten Fragen und Hilfestellungen bedanke ich mich vielmals. Ich hatte immer versucht meine Beiträge so ausführlich wie nur möglich zu schreiben. Insgesamt haben mir die WIR-Module am meisten Arbeit bereitet und viel Zeit und Energie gefordert. Man muss früh anfangen die Fälle einzustudieren. Ich wünsche jedem viel Durchhaltevermögen. Ich hatte selbst einige Phasen gehabt und geglaubt, dass ich neben den Hausarbeiten und Klausuren nie zum Ende komme und plötzlich ist nur noch die Thesis übrig geblieben. Motiviert euch und haltet zusammen. Wünsche euch alle Gute.
Beste Grüße
Roman