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Klausureinspruch ICM02

Verfasst: 24.10.15 11:41
von xibbitt
Servus,
ich habe grade die EInsichtnahme in ICM02 hinter mir und habe einige Punkte gefunden, mit denen ich absolut nicht einverstanden bin, der größte Posten ist Folgender:
Es wurde in meiner Klausur die Frage gestellt, wo der Weltmarktpreis um so und so viel % hoch gegangen ist und ein anschließendes Telephonat im Wortlaut "Sie können von uns nicht verlangen, dass wir [..] einen solch überhöhten Preis bezahlen".
Die Fragestellung war, wie man reagieren kann.
Ich habe gesagt, dass man entweder mit Nachverhandlung (um dem Kunden entgegen zu kommen) oder mit Nichtbeachtung reagieren kann.
In der Musterlösung war jedoch auch die Reaktion von "Akzeptanz" aufgeführt, weswegen ich keine volle Punktzahl (6/10) erhalten habe.
Meiner Meinung nach kann man jedoch auf diese Aussage überhaupt nicht mit Akzeptanz reagieren, da sie kein definitives Angebot oder eine Anfrage und somit nichts enthält, was direkt zu akzeptieren wäre.
Man kann es einzig als Aufforderung zur Nachverhandlung ansehen. Diese kann man Akzeptieren oder Ablehnen.
Sehr ihr das genau so?
Da ich genau einen Punkt von der nächsten Note entfernt bin, überlege ich nun EInspruch einzulegen, auch, weil dort noch andere Kleinigkeiten komisch waren.
Bspw."In welchen Kulturen kommt Matrixorganisation wahrscheinlich nicht gut an; meine Antwort Familien und Brüterkultur, 0/4 Punkten, in der Musterlösung standen ein Haufen Länder (obwohl nicht nach Beispielen gefragt war) und die Familienkultur. Auch dort war mir unverständlich, dass ich keine Punkte erhalten habe.

Hat jemand Erfahrungen mit Klausureinsprüchen und deren Nutzen?

mfg xibbitt

Re: Klausureinspruch ICM02

Verfasst: 24.10.15 16:20
von David2014
Ich kann dir leider zu deiner eigentlichen Frage nichts sagen ... allerdings ist es des Öfteren bei der Akad so (z.B. UFU05) dass man den Wortlaut des Heftes nahezu 1:1 treffen muss um Punkte zu bekommen.
Ich weis ja nicht wer die Klausur korrigiert, Hiwis? aber es kann doch nicht der Sinn sein einem 0 Punkte in so einem Fall zu geben!
Folgefehler werden meistens auch mit 0 Punkten "bestraft", was natürlich klasse ist wenn man auf einer Seite Rechnung ein Vorzeichen etc. pp. vergisst.

Ohne den genauen Wortlaut aus der Klausur zu kennen wird es vermutlich auch für jeden Außenstehenden schwer das zu beurteilen.

In deinem Fall würde ich es von der Note abhängig machen, wirklich Essentiell wäre es ja nicht ... wenn auch unschön.
Recht und Recht bekommen .

Re: Klausureinspruch ICM02

Verfasst: 24.10.15 21:44
von BastiTI
Wenn es nicht ums bestehen der Klausur geht und diese keine allzu große Gewichtung in deine Endnote hat würde ich das unter "PP" abhaken und einfach mich mit "bestanden" zufrieden geben. Wenn du Einspruch einlegst und sich der Zweitkorrektor auf stur stellt, kostet dich das 250 Flocken....

Re: Klausureinspruch ICM02

Verfasst: 26.10.15 08:40
von dommas
Lass es gut sein. Du hast bestanden und die Note interessiert kein Schwein hinterher...