WIR28 Klausur 25.04.2015

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Jimmy83
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Hallo Leute,

ich habe heute WIR28 geschrieben und möchte die Aufgaben gern (soweit ich mich noch erinnern kann) mit euch teilen:

Detail (je 5 Punkte):

A1: Eigentum, unmittelbarer Besitz und mittelbarer Besitz erläutern und am Beispiel Mietvertrag Wohnraum erklären
A2: Verjährung erklären und 3 Verjährungsfristen nennen
A3: Ingeneur will Kredit bei einer Bank. Hat einen neuen neuen PKW, eine teuere Rolex, eine reiche Mutter und als Eigentum 10 vermietete Wohnungen. Welche Möglichkeit der Sicherung gäbe es hier für die Bank?
A4: Rechte und Pflichten eines Arbeitsvertrages darstellen

Komplex:

B1.1: V und K vereinbaren telefonisch den Kauf eines Einbauschrankes in Höhe von 3.000 €, Zahlung auf Raten je 300 €. Am nächsten Tag bereut K den Kauf weil er ihm zu teuer ist und möchte den Schrank nicht mehr haben. Er ruft V an, dieser antwortet mit "bestellt ist bestellt". Kann V die Abnahme des Schrankes verlangen?

B1.2: Autohändler V verkauft an Privatmann K einen Oldtimer für 60.000 €. V weiß, dass die Bremsen defekt sind, macht K darauf allerdings bewusst nicht aufmerksam. Gewährleistung schließt V vertraglich aus. V ist mit dem Fahrzeug stets nur max. 50 km/h gefahren und hat mittels herunterschalten in einen niedrigeren Gang den Wagen gebremst. K verunglückt einige Tage nach dem Kauf mit 90 km/h in einer Kurve, weil die Bremsen nicht funktioniert haben. Kann K vertragsrechtlich Schadenersatz in Höhe von 60.000 € für den Oldtimer und 500 € Arztrechnung geltend machen?

B1.3: K inseriert in einer Zeitung "Suche Fahrrad". Darauf schreibt ihm V einen Brief in dem er ihm sein Fahrrad für 150 € anbietet. K setzt sich sofort ins Auto und holt das Fahrrad bei V ab. Als das Fahrrad bereits im Kofferraum war, stellt sich heraus, dass V eigentlich 250 € schreiben wollte, sich aber vertippt hat. K sieht das nicht ein, setzt sich ins Auto und fährt los. V schreibt ihm noch am selben Tag eine E-Mail, dass er die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum erklärt und das Fahrrad unverzüglich zurück haben möchte.

B2: keine Ahnung... :roll:
Ergänzungen gerne!

Insgesamt fand ich die Komplexfragen recht schwierig. Das Niveau ist aus meiner Sicht deutlich höher als bei der Musterklausur und den gesammelten Komplexfragen von WIR02 hier aus dem Forum. Die Fragen sind eher vergleichbar mit den Fragen aus dem Lernheft WIR204. Die Komplexfragen hatten viele Details (bekomme nicht mehr alle zusammen). Die andere Komplexaufgabe war allerdings auch nicht besser....
Ich habe z.B. bei B1.2 überlesen, dass es ein EINBAUschrank ist und daher die Anspruchsgrundlage beim Kaufvertrag, statt beim Werkvertrag genommen. :oops:
B.o.A. - Betriebswirtschaftslehre
Propädeutikum MAT01 BWL01 ENB21
1. Semester SQF23 WIN20 BWL20 PER20 MKG20
2. Semester BFG20 PER21 MAT20 STA20 VWL20
3. Semester LPM20 IUF20 WIR28 WIR29 STL01
4. Semester KLR20 EVW02 UFU47 UFU43 CON21
5. Semester SQF41 INT20 Projektbericht
6. Semester UFU41 VWL21 PER60 Bachelorarbeit Kolloquium
Verena125
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Komplex B2..
B2.1: Unternehmer schickt einen Mitarbeiter zum Kunden, um einen Einbau einer Anlage zu planen und zu verhandeln. Der Unternehmer ist mit dem verhandelten Preis nicht zufrieden. Ist er verpflichtet den Einbau zum vereinbarten Preis vorzunehmen?

B2.2: Autohaus verkauft einen Kunden ein neues Auto. Das Auto hat nach längerer Zeit nicht die ursprünglich versprochenen Werte (Verbrauch, Leistung).
- Kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten?
- Kann der Kunden Schadenersatz i. H. von 500 € für ein anderes Auto verlangen, dass 500 € mehr kostet?
- Kann das Autohaus den Hersteller um Lieferantenregress fordern?

B2.3: A verursacht fahrlässig einen Verkehrsunfall. Das Fahrzeug von B wurde beschädigt, kein Personenschaden.
Kann B von A die 500 € Reparaturkosten als Schadenersatz fordern?

Viel Glück allen!
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