WIR 04 - Klausur vom 21.02.2015

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Mimi
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Beiträge: 11
Registriert: 30.11.12 23:20

Hallo allerseits
Die Detailfragen von der gestrigen Klausur wurden bereits genannt. Nachfolgend die Komplexaufgaben, welche ich gelöst habe
Beste Grüsse
Mimi
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1)
A ist in einem finanziellen Engpass und B ist bereit ihm 10.000 € zu leihen. Sie vereinbaren, dass B ihm das Geld am 01.07 überweisen wird und A es bis am 30.06. des Folgejahres zurückbezahlt. Dann erfährt B von einem Bekannten, der A ebenfalls Geld geliehen hat, dass dieser es bis heute nicht zurückbezahlt hat und er ihn deshalb schon mehrmals gemahnt hat. Unter diesen Umständen will B dem A das Geld nicht mehr leihen. Er schreibt ihm einen formellen Brief und teilt ihm mit, dass er ihm das Geld nicht mehr leihen wird.
--> Ist ein Vertrag zustande gekommen?
--> Wenn ja welche Art von Vertrag?
--> Muss B die 10.000 Euro an A zahlen?

2)
Der Sohn hat eine Bäckerei die schlecht läuft. Sein Vater will ihn mit 10.000 € unterstützen, will aber keinesfalls, dass dies bekannt wird, damit die aktuellen Lieferanten die Kreditwürdigkeit des Sohnes nicht anzweifeln. Er ist bereit auf die Zinsen oder Gewinn aus der Bäckerei zu verzichten, möchte aber monatliche Einsicht in die Geschäftsbücher.
--> Welche Form der Beteiligung bietet sich an?
--> Lassen sich damit die Vorstellungen des Vaters umsetzen?
--> Welche möglichen Alternativen gäbe es.

3)
A und B wollen gemeinsam ein Geschäft mit chinesischen Vasen und Lebensmitteln eröffnen. A bringt 20.000 € aus einer Erbschaft mit und B hat große Erfahrung im Import von asiatischer Ware und gute Kontakte zu Lieferanten in China. Beide wollen möglichst selbständig die Geschäfte führen. A kümmert sich um den Verkauf in Deutschland, B um den Einkauf, resp. den Import der Ware aus Asien.
--> Welche Gesellschaftsformen bieten sich an, welche auf keinen Fall?
--> Wie müssen A und B vorgehen um die Gesellschaft zu gründen?

4)
Marlene kauft im Ausverkauf einen roten Wintermantel. Überall im Geschäft hängen Schilder auf denen steht „Kein Umtausch bei reduzierter Ware“. Marlene zahlt den roten Mantel und zieht in sofort an. Draußen regnet es und nach wenigen Metern stellt Marlene fest, dass sie eine rote Spur hinter sich herzieht. Empört geht sie zurück in den Laden und will den Mantel umtauschen, resp. zurückgeben. Die Verkäuferin weist jedoch auf die Schilder hin, dass bei reduzierter Ware kein Umtausch möglich ist.
--> Ist das Verhalten der Verkäuferin rechtens?
--> Welche Möglichkeiten hat Marlene?
Zuletzt geändert von Mimi am 23.02.15 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
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