WIR04 / BWL21 am 21.02.2014

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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LauraVH
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Beiträge: 8
Registriert: 29.05.14 15:10

Achtung bei den Komplexaufgaben kam meiner Meinung nach KEIN EINZIGER BEKANNTER FALL DRAN!
Bei den Detailaufgaben kannte man die Fragen...und zwar:

Detail:

- Rechte des Aktionärs nennen
- Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit erklären
- die Unternehmens-Gesellschaft Haftungsbeschränkt erklären
- Haftung und Vertretung bei der BGB-Gesellschaft erklären

Komplex
A beauftragt Malermeister M seine Hausfassade zu streichen. M trägt die Grundierung nicht ordentlich auf, sodass die fertige Fassade fleckig ist.
A sagt zu M er gebe ihm eine Frist von 7 Tagen die Fassade auszubessern. M hat viel zu tun und lässt die Frist verstreichen.

Welche Rechte hat A oder so ähnlich.

K geht in den Laden des I. Dort möchte er hitzebeständige Farbe für den Kaminanstrich kaufen. Ein Angestellter A des I empfiehlt ihm eine Farbe im Sonderangebot. K wundert sich, dass nichts über die Hitzebeständigkeit in der Produktbeschreibung auf dem Farbtopf steht. Er hakt bei A nach, dieser versichert ihm die Farbe sei hitzebeständig. K kauft die Farbe. Nachdem er den neuangestrichenen Kamin erstmals anmacht platzt die Farbe ab. Er geht in den Laden und verlangt hitzebeständige Farbe von I als Ersatz (oder so ähnlich), dieser weigert sich und sagt zudem er hätte nichts mit dem Geschwätz von A zu tun.

Kann K von I Schadenersatz verlangen oder so ähnlich war die Fragestellung

K bestellt per Fax auf einem Bestellformular 12 Gros Klopapier à 25 Rollen bei V. V liefert am nächsten Tag 3600 Rollen Klopapier. V verweigert die Annahme und die Zahlung des Kaufpreises, da ihm bei der Bestellung nicht bewusst war was "Gros" bedeutet. V sagt so ginge das nicht er müsste zahlen. K erklärt V die Anfechtung.

Kann V von K Bezahlung und Abnahme verlangen oder so ähnlich.

Vielleicht kann jemand die anderen Komplexaufgaben ergänzen und gerne meine korrigieren, wenn etwas nicht stimmt.

Liebe Grüße,

Laura
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