WIR03 vom 22.11.2014 in München

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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minime_196

Hallo liebe Leute,

Folgendes war in der heutigen Klausur dran:

Detailaufgaben:
1. - Rechte der Aktionäre einer AG
- Was ist die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates?
2. - Was ist die Firma eines Kaufmanns?
- Welche beiden Bestandteile muss die Firma eines Einzelkaufmanns enthalten?
3. - Nennen Sie die 4 Merkmale der oHG.
- Wer kann eine Partnerschaftsgesellschaft gründen? Plus 3 Beispiele.
4. - Gegen welche Wettbewerbsbeschränkungen geht das GWB mit welchen Maßnahmen vor?
- Nennen Sie die 3 Formen der Kartellbildung.

Aufgabe 4 war (zumindest mir) neu!!

Komplexaufgabe 1: (Achtung: eigene Wortwahl! :wink: )
1. Jupiter-AG macht Werbung "Nur heute am 02.02.: Wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer! 19% auf alles!". Darunter sind 4 Kameras abgebildet, darunter das Modell C150 einer bekannten japanischen Firma. Kunde Kuno sieht die Werbung und geht am 02.02. zur Jupiter-AG, um besagte Kamera zu kaufen. Dort wird ihm gesagt, diese sei bereits ausverkauft, man könne sie aber bestellen, allerdings gelte dann der Rabatt von 19% nicht.
Fragen: a) Liegt hier ein Wettbewerbsverstoß vor?
b) Wenn ja, wer kann gegen diesen Verstoß vorgehen?
c) Hat Kunde Kuno Anspruch darauf, die besagte Kamera zum um 19% reduzierten Preis zu erwerben?

2. Frau S betreibt als Goldschmiedin ein Atelier in der Stadt N., die Zentrum in der Goldschmiedeindustrie ist. Sie hat einen Jahresumsatz von T€ 120. Um seriöser zu wirken, möchte sie ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen. Folgende Namen hat sie sich überlegt:
- "Sibylle Müller e. Kfr. Schmuckbetriebe in N."
- „Glanz und Glitzer, Sibylle Müller e. Kfr. "
Fragen: a) Ist S. verpflichtet, ihr Unternehmen ins HR eintragen zu lassen?
b) Wenn nein, kann sie eine Eintragung ins HR vornehmen lassen?
c) Sind die überlegten Firmennamen zur Eintragung zulässig?

3. S betreibt einen kleinen Kiosk, in dem er neben Zigaretten und Schokolade auch einige Obstkonserven verkauft. Ein bestellt bei Großhändler I telefonisch 24 Dosen Ananas, was seinem jährlichen Absatz entspricht. I liefert am 10.01. S öffnet die Lieferung erst am 30.01. und stellt fest, dass I nur 18 Dosen geliefert hat. S teilt dies I, welcher sich weigert nachzuerfüllen. I beruft sich darauf, dass
- die kaufmännische Mängelrüge von S unverzüglich hätte erfolgen müssen
- in seinen AGB - die S vorher nicht kannte, sondern "nur" auf dem Lieferschein abgedruckt waren - steht, dass Mängel innerhalb einer Woche angezeigt werden müssen.
Frage: Hat I Anspruch auf die vollständige Zahlung?


Komplexaufgabe 2 hatte ich nur grob drübergelesen, war aber keine UWG-Aufgabe dabei, soweit ich mich erinnere...

So, das war meine letzte AKAD-Klausur...hoffen wir mal, dass es gut gegangen ist :)
Allen anderen viel Erfolg bei WIR03!
minime_196

Noten sind seit gestern da - juhuuu :)
sascha.b
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Kaum zu glauben - ich hab mich sehr gefreud - damit ist das Grundstudium erledigt!
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