Fall:Studenten lernen gemeinsam, einer kauft Bücher
Verfasst: 09.10.14 16:56
Hallo,
kann mir jemand bei dem Fall einen Tip gebeben:
Studenten schlieen sich zum Lernen zusammen und wollen gemeinsam lernen, geben alle 50 Euro um Bücher zu kaufen, einer zieht los und kauft Bücher für 350 Euro....
Müssen alle die Differenz zahlen?
Meines Erachtens nicht, weil zwar BGB Gesellschaft nach § 705 BGB vorliegt, jedoch eine gemeinschaftliche Geschäftsführung nach § 709 BGB die Zustimmung aller Gesellschafter erfordert.
Was meint ihr?
Danke Gruß
kann mir jemand bei dem Fall einen Tip gebeben:
Studenten schlieen sich zum Lernen zusammen und wollen gemeinsam lernen, geben alle 50 Euro um Bücher zu kaufen, einer zieht los und kauft Bücher für 350 Euro....
Müssen alle die Differenz zahlen?
Meines Erachtens nicht, weil zwar BGB Gesellschaft nach § 705 BGB vorliegt, jedoch eine gemeinschaftliche Geschäftsführung nach § 709 BGB die Zustimmung aller Gesellschafter erfordert.
Was meint ihr?
Danke Gruß