WIR02 - 22.03.14
Verfasst: 22.03.14 12:59
Anbei die Fragen...
Detail - alles ohne Gesetze
- 3 Bsp. für dingliches Recht an beweglichen/ unbeweglichen Sachen
- was ist dingliches Recht
- 3 Sonderregelungen Verbrauchsgüterkauf (nur nennen)
- Hol-/ Bring-/ Schickschuld + Erfüllungsort
- Schuldanerkenntnis vs. Schuldversprechen /wozu / Formvorschrift
- Wie Eigentum geschützt?
- Naturalrestritution
Komplex 2
- A. verkauft an Händler H. Gemälde - H. ahnt, dass es viel wertvoller ist, sagt aber nichts. Letztendlich ist es viel mehr Wert als A. bekommen hat. Was hat A. für Ansprüche gegen H.?
- G. kauft bei Händler H. einen TV. Neben TV werden AGB mitgeliefert, die nachteilig für G. (sage ich). Bildschirmfehler nach 2 Wochen, G. fährt aber noch in den Urlaub und meldet Schaden erst 3 Wochen später. H. lehnt aufgrund seiner AGB ("unverzüglich Mängel zu melden...") ab. Hat G. Gewährleistungsansprüche?
- Neffe S. mietet Wohnung, Tante B bürgt. Durch uralte Wasserleitungen gibts Wasserrohrbruch - S. kann 2 Monate lang nicht in Wohnung wohnen und seine Sachen werden zerstört. Er zahlt 3 Monate keine Miete, da er den Schaden so ausgleichen will. Der Vermieter will nun von B. die ausstehenden Mietzahlungen. Ist B. zur Zahlung verpflichtet?
Detail - alles ohne Gesetze
- 3 Bsp. für dingliches Recht an beweglichen/ unbeweglichen Sachen
- was ist dingliches Recht
- 3 Sonderregelungen Verbrauchsgüterkauf (nur nennen)
- Hol-/ Bring-/ Schickschuld + Erfüllungsort
- Schuldanerkenntnis vs. Schuldversprechen /wozu / Formvorschrift
- Wie Eigentum geschützt?
- Naturalrestritution
Komplex 2
- A. verkauft an Händler H. Gemälde - H. ahnt, dass es viel wertvoller ist, sagt aber nichts. Letztendlich ist es viel mehr Wert als A. bekommen hat. Was hat A. für Ansprüche gegen H.?
- G. kauft bei Händler H. einen TV. Neben TV werden AGB mitgeliefert, die nachteilig für G. (sage ich). Bildschirmfehler nach 2 Wochen, G. fährt aber noch in den Urlaub und meldet Schaden erst 3 Wochen später. H. lehnt aufgrund seiner AGB ("unverzüglich Mängel zu melden...") ab. Hat G. Gewährleistungsansprüche?
- Neffe S. mietet Wohnung, Tante B bürgt. Durch uralte Wasserleitungen gibts Wasserrohrbruch - S. kann 2 Monate lang nicht in Wohnung wohnen und seine Sachen werden zerstört. Er zahlt 3 Monate keine Miete, da er den Schaden so ausgleichen will. Der Vermieter will nun von B. die ausstehenden Mietzahlungen. Ist B. zur Zahlung verpflichtet?