WIR02 Komplex Angora Pulli Fallbearbeitung
Verfasst: 28.01.14 09:51
Hallo,
momentan bin ich in der Vorbereitung zur Klausur und soeben dabei. Die Fälle abzuarbeiten:
Für den bekannten Fall mit dem Angora Pulli habe ich folgenden Vorschlag vorbereitet.
Schaut mal bitte drüber. Ich bin momentan noch nicht so ganz sicher in der Subsumtion:
Folgender Fall: K kauft bei V einen Angora Pulli für 90 Euro. Nach einmaligem Waschen verliert der rote Pulli Farbe und wird rosa.
Er ist auf Grund des Mangels nur noch 30 Euro wert. K verlangt von V Ersatz, setzt aber keine Frist. V verweigert dies, da sie keinen Pulli mehr vorrätig haben und sich das Herschicken aus China nicht lohnt. Daraufhin verlangt K Rückgabe von 60 Euro, die der Pulli mittlerweile weniger wert ist. Zu Recht.
Fallfrage: Hat K Anspruch auf Minderung des Kaufpreises nach § 437 Nr. 2, 441 BGB
1. Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages § 433 BGB, ja es liegt ein wirksamer Kaufvertrag vor.
2. Lieferung eines mangelhaften Kaufgegenstandes = Sachmangel § 434 BGB, Ja, es liegt ein Sachmangel vor, den der Pulli eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung
3. Keine Sonderregelung über Gefahrtragung § 446,447. Hier gibt es ja keine Angaben über Besonderheiten.
4. Kein Haftungsausschluss § 442 BGB, Der Käufer wußte nichts über den Mangel beim Kauf?!?
5. Angemessene Nachfrist für Nacherfüllung und erfolgloser Fristablauf § 323 Abs 2, 326 Abs 5 BGB vorliegen? entbehrlich, weil der Verkäufer bereits wegen Unmöglichkeit (wegen nicht Verhältnismäßigkeit des Aufwandes der Beschaffung eines neuen Pulli`s verweigert hat)
6. Kein Ausschluß gemäß § 323 Abs 5 oder Abs. 6, Es gab keine Teilliferung und dem Gläubiger ist für den Umstand des Rücktritts nicht verantwortlich.
7. Erklärung der Minderung
Rechtsfolge: Minderung des Kaufpreises nach § 441 Abs 4 Satz 1
Schaut einmal drüber, vielleicht fällt euch noch etwas auf.
momentan bin ich in der Vorbereitung zur Klausur und soeben dabei. Die Fälle abzuarbeiten:
Für den bekannten Fall mit dem Angora Pulli habe ich folgenden Vorschlag vorbereitet.
Schaut mal bitte drüber. Ich bin momentan noch nicht so ganz sicher in der Subsumtion:
Folgender Fall: K kauft bei V einen Angora Pulli für 90 Euro. Nach einmaligem Waschen verliert der rote Pulli Farbe und wird rosa.
Er ist auf Grund des Mangels nur noch 30 Euro wert. K verlangt von V Ersatz, setzt aber keine Frist. V verweigert dies, da sie keinen Pulli mehr vorrätig haben und sich das Herschicken aus China nicht lohnt. Daraufhin verlangt K Rückgabe von 60 Euro, die der Pulli mittlerweile weniger wert ist. Zu Recht.
Fallfrage: Hat K Anspruch auf Minderung des Kaufpreises nach § 437 Nr. 2, 441 BGB
1. Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages § 433 BGB, ja es liegt ein wirksamer Kaufvertrag vor.
2. Lieferung eines mangelhaften Kaufgegenstandes = Sachmangel § 434 BGB, Ja, es liegt ein Sachmangel vor, den der Pulli eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung
3. Keine Sonderregelung über Gefahrtragung § 446,447. Hier gibt es ja keine Angaben über Besonderheiten.
4. Kein Haftungsausschluss § 442 BGB, Der Käufer wußte nichts über den Mangel beim Kauf?!?
5. Angemessene Nachfrist für Nacherfüllung und erfolgloser Fristablauf § 323 Abs 2, 326 Abs 5 BGB vorliegen? entbehrlich, weil der Verkäufer bereits wegen Unmöglichkeit (wegen nicht Verhältnismäßigkeit des Aufwandes der Beschaffung eines neuen Pulli`s verweigert hat)
6. Kein Ausschluß gemäß § 323 Abs 5 oder Abs. 6, Es gab keine Teilliferung und dem Gläubiger ist für den Umstand des Rücktritts nicht verantwortlich.
7. Erklärung der Minderung
Rechtsfolge: Minderung des Kaufpreises nach § 441 Abs 4 Satz 1
Schaut einmal drüber, vielleicht fällt euch noch etwas auf.