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Besitzer vs. Eigentümer vs. Inhaber

Verfasst: 16.08.13 16:13
von dommas
Hallo zusammen,
was der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer ist, ist klar.

Aber was ist denn der Inhaber? Gibt es dazu im BGB eine Definition?
Eigentümer kann man nur von Sachen sein, "Eigentümer" von Rechten heißt Inhaber? Stimmt das? Wenn ja Definition?
Ich seh nur ??? ! :wink:

Danke und Gruß
Dommas

Re: Besitzer vs. Eigentümer vs. Inhaber

Verfasst: 17.08.13 20:38
von erdnuckelchen
Eigentümer
Eigentümer ist derjenige, der den rechtlichen Herrschaftsanspruch an einer bestimmten Sache besitzt. Dieser ist durch einen Vertrag oder ein Gesetz zustande gekommen. Der Eigentümer ist berechtigt andere von dem Gebrauch der Sache auszuschließen. Es ist nicht relevant, ob der Eigentümer die Sache auch besitzt.

Besitzer
Besitzer ist derjenige, der eine absolute Herrschaft über eine Sache besitzt. Im Gegensatz zum Eigentümer, der den rechtlichen Herrschaftsanspruch auf eine Sache hat, zeichnet sich der Besitzer durch den Umstand aus, die Sache materiell zu besitzen (sie in den Händen zu halten).

Inhaber
Unter Inhaber ist derjenige zu verstehen, der das Recht am Gebrauch einer Sache für bestimmte Zeit erworben oder zugewiesen bekommen hat und damit die Sache in seiner Verfügungsgewalt hat. Der Begriff Inhaber wird auch für den Besitz von immateriellen Gütern angewendet: Inhaber einer Forderung,Inhaber einer Anleihe, eines Pfand- oder Optionsscheins, einer Aktie oder Inhaber eines Unternehmens.

Es sind also generell zwei Punkte relevant: Hat jemand einen rechtlichen Anspruch? Handelt es sich um ein materielles oder immaterielles Gut?
Klar geworden? ;-)

Re: Besitzer vs. Eigentümer vs. Inhaber

Verfasst: 17.08.13 21:48
von dommas
Cool, danke schön! Klingt sehr vernünftig :)
Wo ist das denn definiert?
Nicht dass in der Klausur was kommt a la: "Prüfen Sie ob x der rechtmäßige Inhaber..." oder sowas in der Art.