WIR03 10.08. Leipzig
Verfasst: 12.08.13 07:11
Hallo zusammen,
ich versuch mich mal an die Klausur von Samstag zu erinnern…
Detail:
Was ist ein Unternehmen?
Was ist ein Formkaufmann?
6 Bsp für Formkaumann nennen
Was sind die 4 Merkmale einer OHG
Was sind die Merkmale einer stillen Gesellschaft?
Wo besteht der Unterschied zur KG?
Komplex 1 habe ich bereits verdrängt
Komplex 2:
Fall 1:
Im Gesellschaftervertrag gibt es keine besonderen Vereinbarungen zur Geschäftsführung und Vertretung. Für Entscheidungen der Gesellschafterversammlung wurde der Mehrheitsbeschluss festgelegt.
a) A kauft Regale
b) A stellt einen Prokuristen ein
c) A gründet eine neue Filiale
Wären diese Vorgänge im Innenverhältnis wirksam, wenn B und C keine Kenntnis haben?
Wären diese Vorgänge im Außenverhältnis ggü Dritten wirksam?
Wie könnten B und C die Alleingänge von A vermeiden?
Fall 2:
Es gibt in einem Laden eine studentische Aushilfskraft.
Der Inhaber ist weg. Die Studentin verkauft nun an einen Kunden unter Preisnachlass Ware.
Ist der Kaufvertrag dem Inhaber gegenüber wirksam?
Abwandlung: Ein langjähriger Handelsvertreter kommt und will DVD-Player verkaufen. Die Studentin kauft „unter Vorbehalt“ und sagt dem Handelsvertreter offen, dass Sie nur eine Aushilfe ist. Den Firmenstempel findet sie auch nicht.
Ist der Kaufvertrag dem Inhaber oder der Studentin gegenüber wirksam?
Fall 3:
Ein Getränkelieferant beliefert mehrere Gaststätten.
Die Inhaber (Ehepaar) einer Gaststätte zahlen nur unregelmäßig.
Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG, GmbH wurde mit Namen benannt (keine Höhe der Einlage genannt) der Mann ist Geschäftsführer der GmbH, Kommanditistin ist die Ehefrau.
Auf welches Vermögen kann der Lieferant zurück greifen?
Wer Ergänzungen hat, bitte hinzufügen
LG!
ich versuch mich mal an die Klausur von Samstag zu erinnern…
Detail:
Was ist ein Unternehmen?
Was ist ein Formkaufmann?
6 Bsp für Formkaumann nennen
Was sind die 4 Merkmale einer OHG
Was sind die Merkmale einer stillen Gesellschaft?
Wo besteht der Unterschied zur KG?
Komplex 1 habe ich bereits verdrängt
Komplex 2:
Fall 1:
Im Gesellschaftervertrag gibt es keine besonderen Vereinbarungen zur Geschäftsführung und Vertretung. Für Entscheidungen der Gesellschafterversammlung wurde der Mehrheitsbeschluss festgelegt.
a) A kauft Regale
b) A stellt einen Prokuristen ein
c) A gründet eine neue Filiale
Wären diese Vorgänge im Innenverhältnis wirksam, wenn B und C keine Kenntnis haben?
Wären diese Vorgänge im Außenverhältnis ggü Dritten wirksam?
Wie könnten B und C die Alleingänge von A vermeiden?
Fall 2:
Es gibt in einem Laden eine studentische Aushilfskraft.
Der Inhaber ist weg. Die Studentin verkauft nun an einen Kunden unter Preisnachlass Ware.
Ist der Kaufvertrag dem Inhaber gegenüber wirksam?
Abwandlung: Ein langjähriger Handelsvertreter kommt und will DVD-Player verkaufen. Die Studentin kauft „unter Vorbehalt“ und sagt dem Handelsvertreter offen, dass Sie nur eine Aushilfe ist. Den Firmenstempel findet sie auch nicht.
Ist der Kaufvertrag dem Inhaber oder der Studentin gegenüber wirksam?
Fall 3:
Ein Getränkelieferant beliefert mehrere Gaststätten.
Die Inhaber (Ehepaar) einer Gaststätte zahlen nur unregelmäßig.
Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG, GmbH wurde mit Namen benannt (keine Höhe der Einlage genannt) der Mann ist Geschäftsführer der GmbH, Kommanditistin ist die Ehefrau.
Auf welches Vermögen kann der Lieferant zurück greifen?
Wer Ergänzungen hat, bitte hinzufügen
LG!