Veraltete Skripte PER02
Verfasst: 06.04.13 14:01
Hallo allerseits,
ich muß gerade mal Dampf ablassen! Die Skripte von PER02 haben wohl lange keine Überarbeitung erfahren.
In kürzester Zeit sind mir folgende Fehler/Unvollständigkeiten aufgefallen:
1. Altersteilzeit als Instrument der Arbeitszeitflexibilisierung
Blödsinn! Alle mir bekannten Altersteilzeitmodelle sehen festgeschriebene Modelle vor, entweder als Arbeitsblock und Freizeitblock oder als reduzierte Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit. Über die normalen Gleitzeit- oder Überstundenregeln hinaus ist hier keine Flexibilisierung möglich, da der Arbeitgeber über die Gesamtlaufzeit Rückstellungen bilden muß und auch eine Koppelung an das Arbeitsamt gegeben ist.
2. Rentenalter
In PER202 wird das Renteneintrittsalter immer noch mit 65 angegeben. Die Rente mit 67 ist hier noch nicht angekommen
3. Leitende Angestellte
Bei den tarifgebundenen Arbeitnehmern wird korrekterweise der Betriebsrat und das Betriebsverfassungsgesetz als Grundlage der Mitbestimmung genannt.
Auf die Leitenden Angestellten wird zwar hingewiesen, daß diese aber auch einen Sprecherausschuß wählen können und daß es hier ein passendes Gesetz (Sprecherausschußgesetz) gibt, wird unterschlagen.
4. Beschäftigungsförderungsgesetz
Der größte Knaller! Dieses Gesetz galt nur bis 31.12.2000 und ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgegangen. Letzteres wird zwar auch aufgeführt, aber es wird eben nicht auf das Erlöschen des Ersteren hingewiesen!
5. Widerspruch zu BWL-Skripten, Definition Job Rotation
In sämtlichen mir vorliegenden BWL-Skripten (01, 02, 05) wird die Vertretung im Krankheitsfall als ausdrücklich KEINE Job Rotation beschrieben. In PER02 ist aber genau die Krankheitsvertetung ein Beispiel für Job Rotation. Was denn jetzt ?????
Der betreuende Dozent des akad-vh-Forums hat diese Hinweise an die Autoren weitergegeben, mal sehen, wie lange es dauert, bis eine Überarbeitung erfolgt ist.
Solange erwartet man von uns exaktes Arbeiten, Berücksichtigung der neuesten Veröffentlichungen und Beachten der aktuellen Rechtslage, aber für die Akad-Autoren gilt das nicht zwingend....
Gruß
Madara
ich muß gerade mal Dampf ablassen! Die Skripte von PER02 haben wohl lange keine Überarbeitung erfahren.
In kürzester Zeit sind mir folgende Fehler/Unvollständigkeiten aufgefallen:
1. Altersteilzeit als Instrument der Arbeitszeitflexibilisierung
Blödsinn! Alle mir bekannten Altersteilzeitmodelle sehen festgeschriebene Modelle vor, entweder als Arbeitsblock und Freizeitblock oder als reduzierte Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit. Über die normalen Gleitzeit- oder Überstundenregeln hinaus ist hier keine Flexibilisierung möglich, da der Arbeitgeber über die Gesamtlaufzeit Rückstellungen bilden muß und auch eine Koppelung an das Arbeitsamt gegeben ist.
2. Rentenalter
In PER202 wird das Renteneintrittsalter immer noch mit 65 angegeben. Die Rente mit 67 ist hier noch nicht angekommen
3. Leitende Angestellte
Bei den tarifgebundenen Arbeitnehmern wird korrekterweise der Betriebsrat und das Betriebsverfassungsgesetz als Grundlage der Mitbestimmung genannt.
Auf die Leitenden Angestellten wird zwar hingewiesen, daß diese aber auch einen Sprecherausschuß wählen können und daß es hier ein passendes Gesetz (Sprecherausschußgesetz) gibt, wird unterschlagen.
4. Beschäftigungsförderungsgesetz
Der größte Knaller! Dieses Gesetz galt nur bis 31.12.2000 und ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgegangen. Letzteres wird zwar auch aufgeführt, aber es wird eben nicht auf das Erlöschen des Ersteren hingewiesen!
5. Widerspruch zu BWL-Skripten, Definition Job Rotation
In sämtlichen mir vorliegenden BWL-Skripten (01, 02, 05) wird die Vertretung im Krankheitsfall als ausdrücklich KEINE Job Rotation beschrieben. In PER02 ist aber genau die Krankheitsvertetung ein Beispiel für Job Rotation. Was denn jetzt ?????
Der betreuende Dozent des akad-vh-Forums hat diese Hinweise an die Autoren weitergegeben, mal sehen, wie lange es dauert, bis eine Überarbeitung erfolgt ist.
Solange erwartet man von uns exaktes Arbeiten, Berücksichtigung der neuesten Veröffentlichungen und Beachten der aktuellen Rechtslage, aber für die Akad-Autoren gilt das nicht zwingend....
Gruß
Madara