Klausurfrage Eigentumsvorbehalt
Verfasst: 06.04.13 10:50
Hallo liebe Mitstudenten,
ich beschäftige mich momentan mit folgender Aufgabe:
Es wurden Geräte unter Eigentumsvorbehalt von C an V geliefert. Als V nicht bezahlt, macht C den Eigentumsvorbehalt zum 01.04. geltend.
Danach kommt ein Kunde und kauft gegen bar ein Gerät, was noch bei V im Laden steht. Er kennt den Eigentumsvorbehalt, weiß aber nicht, dass dieser geltend gemacht worden
war. Kann C vom Kunden K die Herausgabe verlangen?
Anspruchsgrundlage ist meiner Meinung nach § 985 BGB.
Dann folgt Überprüfung ob Eigentumsübertragung nach § 929 BGB stattgefunden hat (-).
Klärung des Besitzes nach § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB (+)
Klärung § 986 BGB (+)
= V Ist nicht Eigentümer sondern C
Mir ist hier nicht ganz klar, ob jetzt § 932 BGB greift oder nicht. K weiß über den Eigentumsvorbehalt Bescheid, aber nicht über die Geltendmachung.
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!!!
ich beschäftige mich momentan mit folgender Aufgabe:
Es wurden Geräte unter Eigentumsvorbehalt von C an V geliefert. Als V nicht bezahlt, macht C den Eigentumsvorbehalt zum 01.04. geltend.
Danach kommt ein Kunde und kauft gegen bar ein Gerät, was noch bei V im Laden steht. Er kennt den Eigentumsvorbehalt, weiß aber nicht, dass dieser geltend gemacht worden
war. Kann C vom Kunden K die Herausgabe verlangen?
Anspruchsgrundlage ist meiner Meinung nach § 985 BGB.
Dann folgt Überprüfung ob Eigentumsübertragung nach § 929 BGB stattgefunden hat (-).
Klärung des Besitzes nach § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB (+)
Klärung § 986 BGB (+)
= V Ist nicht Eigentümer sondern C
Mir ist hier nicht ganz klar, ob jetzt § 932 BGB greift oder nicht. K weiß über den Eigentumsvorbehalt Bescheid, aber nicht über die Geltendmachung.
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!!!