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sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 13.02.13 17:36
von Essa
Hallo liebe Mitstudierende,

ich studiere akt. BWL auf Bachelor an der AKAD-Leipzig. Die Entscheidung für Leipzig als Studienstandort viel, da ich ohne Abi studiere und mich über die 3 Jahre Berufserfahrung qualifiziert habe. Mein sog. "Probestudiengang" beinhaltet also zunächst die ersten zwei Semester + WIM01 und ENB21. Ich bin mittlerweile bis auf eine Klausur soweit durch und meine Assignments liegen zur Korrektur in Leipzig. Weiter studieren kann ich erst, wenn ich alle Module aus dem zweiten Semester bestanden habe.

Auf eine Nachfrage bei der Studienbetreuung wurde mir letztes Jahr mitgeteilt, ich könne mich melden, wenn ich nur noch 1-2 Klausuren zu schreiben hätte und man würde mir dann den Fortsetzungsvertrag zusenden und ich solle doch für die letzte Klausur eine Vorabkorrektur beantragen (welche es ja als Soches - wie ich hier lesen konnte - nicht mehr gibt). Gesagt getan - am Montag eine Email an die Studienbetreuung und heute die Antwort, dass es aufgrund eines Gesetzes im sächsischen Landtag, welches am 01.01.13 in Kraft trat, zu Änderungen gekommen ist, welche ggf. auch die AKAD Leipzig betreffen. Man müsse mögliche Auswirkungen und Änderungen nun prüfen und könne mir aufgrund von Übergangsfristen keinen Folgevertrag zusenden. Der Satz der mich dann am meisten beunruhigte: Wir bemühen uns die Prüfung Ihres hochschulrechtlichen Status schnellstmöglich vorzunehmen.

Ist jemand in der gleichen Situation bzw. steht gerade am Ende seines Probestudiums? Über das Gesetz bin ich grob informiert, aber durch die Email jetzt zugegebenermaßen beunruhigt. Ich hätte gerne meine Terminplanung für 2013 rechtzeitig vorgenommen. Jetzt kann ich gar nicht mehr planen - das macht mich gerade total wahnsinnig :evil:

Ich habe mich auch schon gefragt, ob ich nicht einfach die Hochschule wechseln kann nachdem die letzte Klausur durch ist?

Für Tipps oder Anregungen wäre ich echt dankbar. :(

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 13.02.13 19:02
von Pielm
Laut Homepage der AKAD kann man in Pinneberg die Zulassung über das Probestudium erhalten.

Ich könnte mir vorstellen, dass du mit Beendigung des Probestudiums an der Akad Leipzig dann in Pinneberg eingeschrieben werden kannst. Letztlich ist ja egal, an welchem Hochschulstandort du eingeschrieben bist.

Überprüfe doch mal hier auf der neuen Homepage der AKAD, was herauskommt, wenn du die Fragen für das Studieren ohne Abitur beantwortest. Solltest du hier als Antwort "Probestudium in Pinneberg" bekommen, dann wäre der Fall für MICH klar.

https://www.akad.de/informationen/infos ... ne-abitur/

Ich hoffe für dich, dass das bald geklärt wird, so etwas ist unangenehm.

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 13.02.13 20:20
von Essa
Hi,

danke für deinen Tipp. Leider kann ich lt. Online-Check nicht auf Pinneberg ausweichen, da ich "erst" 4 1/2 Jahre nach der Ausbildung, welche ja nicht angerechnet wird, berufstätig bin.

Ich werde jetzt mal der Studienbetreuung zurück schreiben und auf eine zumindest beruhigende Rückmeldung hoffen. :(

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 13.02.13 21:17
von Pielm
Es wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest.
Ich drücke dir die Daumen, dass alles reibungslos klappt. Eine Lösung zu finden, muss im Interesse der AKAD liegen; alles andere wäre nicht tragbar.

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 14.02.13 14:52
von Essa
Hallo,

na ja zumindest die Info auf meine erneute Nachfrage bei der Studienbetreuung war jetzt innerhalb von einem halben Tag da.

Leider - wie schon vermutet - beruhigt mich die Info nur bedingt. Ich hatte danach gefragt, mit was für Konsequenzen ich im "worst case" denn zu rechnen hätte. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass man mich dahingehend beruhigen könne, dass der schlimmste Fall sicher nicht der sein wird, den ich wahrscheinlich gerade annehme. :?: Mhm, nun gut - ich fände schon eine größere Zeitverzögerung recht unangenehm...Zwangsurlaub war eigentlich nicht geplant...

Nun gut - es hilft wohl Alles nicht. Jetzt brauche ich wohl wirklich Geduld. Werde nach Klärung der Angelegenheit hier aber nochmal Bescheid geben, ich gehe mal davon aus, dass ich nicht die einzige Probestudentin in Leipzig bin. :wink:

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 14.02.13 18:25
von Pielm
Danke für die Info.

Solltest du tatsächlich - wovon ich jetzt erst einmal nicht ausgehe - warten müssen, bis du die fünf Jahre zusammen hast, dann würde ich die AKAD wenigstens darum bitten, ob du in der Zwischenzeit nicht schon Modulunterlagen bekommen kannst, um wenigstens weiterlernen zu können. Ich denke, es wird sich schon eine zufriedenstellende Lösung ergeben (müssen).

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 14.02.13 18:47
von TK1984
Also im Sommer war es (mehr oder weniger) kein Problem...

Ich musste jedoch (lange) warten bis die beiden Assignments korrigiert waren, dann ein neues Passfoto nach Leizig schicken, einen neuen Vertrag unterschreiben etc. Und dies alles konnte erst angestoßen werden, nachdem die beiden Assignments auch tatsächlich bestanden waren. In Summe hat mich das somit auch gut 2 Monate gekostet. Mir war es auch nicht möglich, vorher schon Modulunterlagen zu erhalten (da die Aussage aus STuttgart, war: neee, geht nicht, weil das im System so hinterlegt ist, dass ich nur 1.+2. Semester machen darf^^). Ich könnte mir vorstellen, dass du ebenfalls in den "Genuss" dieser Verzögerung kommst.

Achja und seit dem ich neu eingeschrieben bin, sind die Noten aus Semester 1 und 2 nicht mehr sichtbar in der VH... hab aber ehrlicherweise noch nicht nachgefragt, wieso dem so ist...

Eine Änderung des sächsischen Hochschulgesetztes dürfte ansonsten eigentlich nur Neuverträge betreffen; kann ja nicht sein dass man Voraussetzungen, die man vor einem Jahr noch erfüllte auf einmal nicht mehr erfüllt und dann nicht mehr studieren darf...

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 14.02.13 19:32
von Lord-Leoric
Hej,

hatte die Probleme auch. Hab Anfang Januar die letzte GS-Klausur bestanden und wurde dann Anfang Februar ins HS immatrikuliert. Genau konnte oder wollte mir übrigens keiner, auch nicht das Rektorat, erklären, was eigentlich das Problem ist. Auch habe ich durch Vergleich des alten und neuen Hochschulgesetzes keine mich betreffende Änderung erkennen. Zumal es generell hieße, der Hochschulzugang solle einfacher werden. Vielleicht ist es so, dass das Instrument des Probestudiums nicht mehr möglich ist? Dafür spricht auch die Angabe auf der Homepage:
"ACHTUNG: Seit 01.01.2013 gelten neue Regelungen für das Studieren ohne Abitur in Sachsen!
Daher dürfen wir seitdem das Probestudium in Leipzig nicht mehr anbieten." Aber alles Spekulation.

Jedefalls ist bei mir jetzt alles gut, auch wenn es ärgerlicherweise gefühlte Ewigkeiten gedauert hat. Die AKAD ist auch sehr bemüht. Ich rate Dir, direkt mit dem Studentenamt in L zu telefonieren. Nummer hast Du? Dort wurde mir auch mit nachträglichen Eintragungen zu den Seminaren und den Unterlagen geholfen - allerdings erst, nachdem ich immatrikuliert werden konnte, wie ja auch TK schon schrieb. Vorher war da wohl nichts möglich. Bin also wieder zufrieden. Alternativ hätte ich mich nach Erhalt des Vordiploms in PI immatrikulieren können. Und im schlimmsten Falle wäre ich zur WINGS. Ist ja aber nicht eingetreten.

Nach dem Probestudium macht man ja gerade einen Neu- bzw. Anschlussvertrag (deswegen auch Fotos und Unterschrift...), daher gilt dann auch das neue HSG und SPO etc.

Viel Erfolg, mein Rat: bleib aber dran. Vielleicht kannst Du dir Unterlagen ja auch ausleihen oder hier kaufen http://fernstudenten.de/viewtopic.php?f=25&t=66304 ? Dann kannst Du immerhin was vorarbeiten.

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 14.02.13 20:49
von michastgt
Ich bin auch seit 2012 in Leipzig Immatrikuliert und Studiere auf Probe.
Warum sollte man das Hauptstudium nicht anfangen dürfen, wenn man schon eingeschrieben ist?

Bin echt mal gespannt wie das weiter geht...

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 06.03.13 15:47
von Essa
Erstmal danke für die Tipps und Erfahrungen!

Mittlerweile habe ich positive Nachrichten von der AKAD. Eine Lösung wurde gefunden, die heute in der Senatssitzung bekannt gemacht wird. Laut dem heutigen Telefonat mit der Studienbetreuung in Leipzig sollte ich meinen Folgevertrag innerhalb der nächsten zwei Wochen per Post bekommen. :D

Das sind wirklich gute Nachrichten, so kann es für mich fast nahtlos weiter gehen. Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, was für Änderung bzw. oder der Folgevertrag Änderungen enthält. :wink:

Grüße aus München
Andrea

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 06.03.13 16:17
von Pielm
Na, das ist doch erfreulich.

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 12.03.13 22:57
von michastgt
super!

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 04.08.13 18:47
von michastgt
Hallo zusammen,

zu diesem Thema habe ich etwas neues,
ich befinde mich in der Situation seit letztem Jahr dabei zu sein, und noch keine Prio auf die Module WIM01 und ENB21 (Mathe und English) gelegt habe.

Das war dumm.. ich hatte vor ein paar Wochen nachgefragt was das konkret bedeutet für das Studieren auf Probe, die vor dem 1.1.2013 immatrikuliert sind.
Antwort kam, die zwei Module sollten bis Ende des Jahres gemacht werden.

Also wenn es Leidensgenossen gibt, denen die Infos auch gefehlt haben... gebt Gas!
Ich führe mich im Moment etwas alleine gelassen, mir ist keine Info bekannt gewesen und dann so was im August zu erfahren, und dann auch erst auf meine Anfrage...
Nur gut das ich kein Wochenende mehr Zeit habe bis Mitte September zum lernen...

Naja, das muss irgendwie machbar sein..

Gruß

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 12.08.13 15:57
von TK1984
Naja, "normal" macht man diese beiden Grundlagen Module zu Beginn des Studiums, zumal man ja beide Module bestanden haben muss, um Module aus dem 3. Semester ff. belegen zu können.

Aber von August bis Ende des Jahres sind diese beiden Module auf alle Fälle machbar.

Mathe ist eine gute Vorbereitung für die Module WIM02 und WIM03 (Solltest du die schon haben, kannst du die Klausur auch ohne die Hefte gelesen zu haben locker bestehen), da WIM01 wirklich nur Grundlagen sind.

English ist auch machbar. Hier helfen die Hefte und die Vokablen in den Heften gar nicht soviel für die Klausur. Ich hatte damals das Seminar bei Prof. Alonso in Hamburg und das war die wesentlich bessere Vorbereitung mit vielen Übungen etc. obwohl das Seminar jetzt ja einen Tag kürzer geht als vor ca. 2 Jahren.

Also Kopf hoch - die beiden Module bis Ende des Jahres sind unproblematisch (Ausnahme: wenn du an den rargesähten Terminen keine Zeit hast ;-))

Re: sächsisches Hochschulgesetz?

Verfasst: 03.09.13 22:31
von c0rtez
Habe den gleichen Sachverhalt und bin am Montag / Dienstag in Frankfurt zum Seminar und zur Prüfung.

Weiß jemang welche Prozentzahl man schaffen muss um zu bestehen?