Durchfaller (2. Mal)

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
Schwaen
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james2k23 hat geschrieben:... glaub das mit der alternativen Pr. ist einmailig in Deutschland?! ...
Nein, das scheint "global" zu sein. Ich kenne ein paar Studenten die das selbst an einer staatl. Uni machen durften.
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MissBennington
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So ihr Lieben.

Hier der Bericht: Ich habe die APL bestanden. *_* Gott sei Dank. Der Korrektor (wo ich noch nachfragen will, ob es der gleiche ist wie bei den Klausuren) hat sich zwar meiner Meinung nach lächerliche Begründungen für seine Abzüge einfallen lassen, aber okay. Ich habe dieses Modul endlich bestanden und kann mich nun wieder den restlichen noch offenen Modulen zuwenden.

An dieser Stelle noch einmal einen ganz lieben Dank an die vielen positiven Worte und die Hilfe von euch allen. Ohne euch wäre ich sicher verzweifelt. Und gern stehe ich nun auch anderen zur Verfügung, die sich in einer ähnlichen Position befinden. Ich bin nicht stolz auf diese Erfahrung, aber naja. :?

Lieben Gruß an alle,
MissB.
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Seit dem 29.01.2016 darf ich mich stolze Absolventin nennen und habe einen B. A. (BWL) in der Tasche... :D
james2k23
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ok super, hört sich nach keiner besonders guten Note, aber naja hauptsache durch, Gratuliere. Also ein Bekannter war in Stuttgart im 3ten versuch und der hat keine APL bekommen, nur einen 3ten schriftlichen Versuch.
Mercules
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Viel Glück weiterhin :P
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stag3k
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In der SPO zu Pinneberg habe ich gelesen, dass es auch möglich ist eine APL zu beantragen, obwohl man erst ein mal "daneben gehauen" hat. Gibt es eigentlich formale Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit eine APL gewährt wird - oder geht's um den nasenfaktor?
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MissBennington
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stag3k hat geschrieben:In der SPO zu Pinneberg habe ich gelesen, dass es auch möglich ist eine APL zu beantragen, obwohl man erst ein mal "daneben gehauen" hat. Gibt es eigentlich formale Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit eine APL gewährt wird - oder geht's um den nasenfaktor?
Es sollte ja für alle gleich zugehen, von daher denke ich nicht, dass du es durchbekommst, bereits nach einem Fehlversuch die APL genehmigt zu bekommen. Du musst nach dem zweiten Mal einen Härtefallantrag stellen, der genehmigt werden muss. In diesem kannst du bereits angeben, dass du eine APL nutzen möchtest. Ob dein Härtefallantrag überhaupt und die APL im Einzelnen genehmigt wird, hängt immer von deinem bisherigen Studienverlauf ab. Ob es nach einem ersten Versuch bereits möglich ist, eine APL zu beantragen, bin ich mir nicht sicher und kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen.

LG
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stag3k
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bei meiner APL hatte ich auch vorher die Klausuren an die wand gefahren. beim Antrag zur apl selbst sollte ich lediglich eine fundierte Begründung liefern.

wenn aber in der SPO ausdrücklich formuliert ist, dass eine APL schon nach einem Klausur-versuch beantragt werden kann, dann muss es auch Rahmenbedingungen geben, wonach einem solchen Antrag statt gegeben wird. eine pauschale Ablehnung nach "gibt's-nicht-weil-ist-nicht" läuft den Formulierungen der SPO zu wider - dann hätte man eine solche Möglichkeit auch gar nicht formulieren brauchen. :)
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liT_pi
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Hallo,
ich bin mir zwar noch nicht 100 % sicher ob ich ebenfalls zu denen gehöre die ein 2. Mal durch eine Prüfung gerasselt sind, aber ich sage nur so viel: Mein Gefühl sagt mir, ich sollte mich auch darauf gefasst machen....
Fach Mathe (WIM 03), Prüfung beim 1. Versuch (nach genommener Einsicht) eigene Blödheit und teilweise Sachen komplett falsch berechnet... jetzt beim 2. Versuch war es so, dass ich einfach momentan viel kreuz und quer gelernt habe (Teilweise 3 Klausuren parallel), Stress auf der Arbeit hatte (u.a. Bewerbungsgespräche, da eine Arbeitslosigkeit drohte - hier aber Entwarnung!) usw..
Was dazu führte, dass ich zwar einige Aufgaben gut drauf hatte, aber durch den chronischen Zeitmangel viel nur halbwegs rauf hatte und mir jetzt entsprechend nicht sicher bin ob es ausgereicht hat. Vieles wusste ich zu berechnen, kam aber nicht auf das Ergebnis was mich so verunsicherte das ich nicht weiter kam. Und da die Aufgaben der Klausur im RUFF-Skript fast 1:1 dran waren, wusste ich noch in wie fern die Ergenisse stimmten... So ärgerlich!
Naja nun frage ich mich wie sieht so ein Härtefallantrag aus? Was muss dor stehen? Gibt es Formulare dafür? Muss ich eine Mail an das Prüfungsamt schicken wenn diese mir das Schreiben schickt etc.. Wie ist der Ablauf?

LG liT_pi
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erratum
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Servus
  • Es gibt kein Formular
  • Wohin du dein Schreiben richten musst, steht dann in dem Schreiben welches du von der AKAD bekommst
  • Und in das Schreiben kommt genau das was du hier geschrieben hast (nur etwas schöner formuliert)
  • plus natürlich die Bitte um gewöhrung des dritten Versuches
  • plus evtl. deinem Wunsch nach alternativer Prüfungsleistung (wenn du das denn möchtest)
Gruß Erratum
Fertsch...
Sabrina88
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Alternative Prüfungsleistungen werden kaum noch genehmigt. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Ich darf demnächst in WIR03 zum dritten Mal ran und sterbe vor Aufregung :-( Wirtschaftsrecht liegt mir einfach nicht. Auch WIR02 muss ich nun zum zweiten Mal schreiben, ich hoffe das klappt und ich bleibe vor einem zweiten Härtefallantrag verschont.
gee0209
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liT_pi hat geschrieben:Hallo,
jetzt beim 2. Versuch war es so, dass ich einfach momentan viel kreuz und quer gelernt habe (Teilweise 3 Klausuren parallel), Stress auf der Arbeit hatte (u.a. Bewerbungsgespräche, da eine Arbeitslosigkeit drohte - hier aber Entwarnung!) usw..
Was dazu führte, dass ich zwar einige Aufgaben gut drauf hatte, aber durch den chronischen Zeitmangel viel nur halbwegs rauf hatte und mir jetzt entsprechend nicht sicher bin ob es ausgereicht hat.
Wieso macht man das bei einem Thema, wo man sich sicher ist, das es einem nicht liegt und man beim ersten Versuch schon durchgefallen ist?
Verwendet man dann nicht eigentlich die zur Verfügung stehende Zeit um sich intensiv auf ein Modul vorzubereiten?
In der Regel lassen sich bei Änderungen der Rahmenbedingungen sicherlich auch ein bis zwei Termine verschieben. Dann läuft man nicht Gefahr alles durcheinander machen zu müssen...

Bei einem Erstversuch kann man sowas vielleicht noch bringen, aber bei einem Zweitversuch würde ich schon alles dafür geben das Modul zu bestehen und die Sache nicht so halbherzig angehen.
Vanessa1989
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Hallo liT_pi,

ich schalte mich jetzt auch einfach mal ein. Ich muss mich leider gee0209 anschließen. Bisher war ich Gott sei Dank noch nicht in der Situation, dass ich durch eine Klausur gerasselt bin, aber das kann ja jedem Mal passieren. Das ist auch keine Schande! Ich sehe es aber wie gee0209: Wenn man einmal durchgefallen ist, sollte man sich auf den zweiten Versuch super ordentlich vorbereiten und alles andere aufschieben. Aber ich will hier jetzt nicht die Oberlehrerin spielen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Was ich eigentlich sagen wollte: Ich an deiner Stelle würde das mit dem kreuz und quer lernen nicht im Härtefallantrag erwähnen - auch nicht in einer anderen Formulierung. Wenn ich in der Prüfungskommission säße, die beurteilt, ob dem Härtefallantrag stattgegeben wird oder nicht, würde ich es ablehnen. Und zwar mit folgender Begründung: Du bist beim ersten Mal durch die Klausur gefallen. Warum lassen wir mal außen vor. Das kann die Kommission nicht wissen, wenn du es nicht erwähnst. Beim zweiten Mal hast du, anstatt dich voll und ganz auf dieses Thema zu konzentrieren, andere Module noch nebenbei bearbeitet. Das würde mir zu denken geben, ob du den dritten Versuch nicht genauso halbherzig angehst. Außerdem ist das Durchfallen meiner Meinung nach nicht durch unvorhersehbare, außerordentliche Umstände gekennzeichnet. Unplanmäßig viel zu tun auf der Arbeit oder ein Todesfall in der Familie oder Krankheitsfall wäre akzeptabel. Wenn man aber nebenbei noch Zeit hat andere Module zu bearbeiten, kann man ja nicht so ausgelastet, krank (oder was auch immer) gewesen sein.

Ich könnte hier noch ewig weiterschreiben. Was ich aber nicht machen werde. Ich will dich mit meinen Worten nicht beleidigen oder dir sagen: Das hast du falsch gemacht und das und das und das. Dazu habe ich kein Recht, da ich deine Situation nicht wirklich kenne. Ich wollte dir nur eine mögliche Denkweise der Prüfungskommission aufzeigen, wenn du erwähnst, dass du nebenbei noch andere Module bearbeitet hast.

Falls der Härtefallantrag nötig sein sollte, drücke ich dir für deinen Härtefallantrag ganz fest die Daumen!!!!!!!!

LG Vanessa
modeman99
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Jetzt lasst Ihn/Sie doch erst mal durchfallen :idea:

Achja: Der 2. oder 3. Versuch muss immer innerhalb 6 Monaten (im folgenden Semester) nach Erhalt der Note angetreten werden
Vanessa1989
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Hallo modeman99,

er / sie hat um Rat gefragt (!). Wir haben unsere Meinung zu dem Thema geäußert. Wo genau ist dein Problem? Nur, weil er / sie noch nicht offiziell zum 2. Mal durchgefallen ist? Wäre doch super, wenn der Härtefallantrag nicht notwendig wäre. Falls aber doch, hat er / sie auf jeden Fall schon mal ein paar Hinweise, die er / sie beachten kann.

Liebe Grüße
Vanessa
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erratum
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Und nun atmen wir alle durch und beruhigen uns wieder :)

Zu Vanessas Kommentar:
Kann deine Denkweise schon nachvollziehen. Wenn man die getroffene Aussage jedoch etwas ausschmückt und so herleitet, dass dieser Dämpfer wohl nötig war um sich und sein Studium neu zu betrachten (genau dies war nach meinem dritten "Durchfall" bei mir in der Tat so) könnte das schon wieder in einem anderen Licht da stehen. Aber im Endeffekt kann hier wohl kaum einer sagen was in der Prüfungskommision vor geht. Von daher sollte sich jeder selber Gedanken machen, was er in den Antrag schreibt, bzw. darüber nachdenken ob ein weiterführen des Studiums weiterhin sinnvoll ist.

An alle die es wagen:
Versucht es, macht das beste draus, kommt mit dem Hintern an die Wand und rockt das..nicht wie ein gewisser User der auch den dritten Versuch vergeigt hat... *pfeif*
Fertsch...
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