WIR03 am 12.5. in FRA
Verfasst: 12.05.12 18:27
Hallo zusammen,
soweit ich mich erinnern kann, kamen folgende Frage in der WIR03 Klausur heute dran:
Detailaufgaben (Reihenfolge stimmt so nicht):
- Merkmale Handelsgewerbe
- Eintragung Prokura - deklaratorisch
- Pflichten, die sich aus Kaufmannseigenschaft ergeben
- Erläuterung Kann-Kaufmann
- Publikums-AG
- Haftung OHG
- Pflichten OHG-Gesellschafter
- ab wann ist OHG gegenüber Dritten wirksam und ist Handelsregister Eintrag verpflichtend
- Partnergesellschaft
- Schritte Gründung einer AG
- Wie werden Nennbetragsaktien und Inhaberaktien übertragen
... mehr fällt mir nicht mehr ein
Komplexaufgabe - habe 2.2 ausgewählt, der aus 3 Fällen bestand:
Fall 1:
Paul (Einkaufsleiter) erhält Prokura von Unt.inhaber M. am Datum x.
3 Tage danach bestellt er Rohmaterialien von Firma A gemäß Prokura
weitere x Tage danach verkauft er 2 im Unternehmen hergestellte Maschinen an Firma Y gemäß Prokura
Als Unt.inhaber M. davon erfährt, lehnt er die Bezahlung der Rohmaterialien und Auslieferung der 2 Maschinen ab, mit folgenden 2 Begründungen:
- die Prokura von Paul ist noch nicht im Handelsregister eingetragen
- die Prokura von Paul hat nicht für den Verkauf von 2 Maschinen gegolten (da Paul ja Einkaufsleiter ist)
Zu prüfen war die Rechtslage
(also aus meiner Sicht war folg. zu prüfen:
wirksamer Kaufvertrag mit Verpflichtung zur Zahlung / Lieferung / war Prokura rechtmäßig erteilt und gültig / Ausschluss der Nichtwirksamkeit wegen fehlenden Handelsregister Eintrag / Ausschluss Begrenzung der Prokura im Außenverhältnis)
Fall 2 (bekannte Fall mit OHG-Gründung und Kühlschränken):
A und B schließen sich als Floristen zu OHG zusammen (Umsätze in mehrfacher Mio-Höhe)
Kaufen vor Eintragung in Handelsregister 4 Kühlschränke bei G.
Lieferung Kühlschränke erfolgt am 12.6.
A und B sind beide im Urlaub
Am 26.6. stellen A und B fest, dass 1 Kühlschrank einen defekten Deckel hat (schließt nicht richtig) und rügen den Mangel bei G. mit Forderung Ersatzlieferung
G. weißt Mangelrüge zurück, da A und B zu spät gerügt hatten
Zu prüfen war, ob G dazu berechtigt ist die Rüge zurückzuweisen
(also aus meiner Sicht war folg. zu prüfen:
wirksamer Kaufvertrag aus dem grundsätzlich ein Mangel entstehen könnte / liegt ein Sachmangel vor der zur Ersatzlieferung berechtigt / war OHG zum Zeitpunkt Kaufvertrag schon rechtswirksam (GEschäftsbeginn mit Aufnahme Tätigkeit) und sind Kaufvertragpflichten auf OHG entstanden / war Mangelrüge tatsächlich zu spät gem. § 377 HGB)
Fall 3:
A-KG und B-GmbH führen Verkaufsverhandlungen und vereinbaren Kauf eines LKW Modell X inklusive definierte Zusatzausstattung zu 80.000,-
Danach schickt B-GmbH eine Auftragsbestätigung an A-KG in der LKW Modell X zu 80.000,- aufgeführt ist, Zusatzausstattung wurde vergessen
A-KG reagiert nicht auf Auftragsbestätigung
B-GmbH liefert LKW Modell x ohne Zusatzausstattung
A-KG verweigert Zahlung, da die Leistung aus Vereinbarung Seitens B-GmbH nicht voll erfüllt wurde
Zu prüfen war, ob A-KG Zahlung zu recht verweigern kann
(ich bin auf folg. gekommen: Prüfung Kaufvertrag übereinstimmenden Willenserklärung / Auftragsbestätigung stimmt nicht überein, Prüfung ob neuer Antrag zum Kaufvertrag vorliegt / Prüfung § 362 HGB Schweigen auf Anträge -> Antragsannahme)
Die andere Komplexaufgabe 1 hat auch aus 3 Fällen bestanden, soweit ich mich Dunkel erinnere, könnten das folgende gewesen sein (aber ohne Gewähr):
- UWG Aufgabe (glaube mit der TV-Kritik, bin aber nicht sicher)
- Fischlieferung mit vergessenen Eis
- weiß ich nicht mehr
Alles in Allem waren es zwar bekannt Fallaufgaben, aber die Zeit knapp bemessen und ausführlich in den Antworten. Zeit zum Paragraphen Suche wäre nicht groß gewesen.
...mal abwarten wie es gelaufen ist.
Grüße Nani
soweit ich mich erinnern kann, kamen folgende Frage in der WIR03 Klausur heute dran:
Detailaufgaben (Reihenfolge stimmt so nicht):
- Merkmale Handelsgewerbe
- Eintragung Prokura - deklaratorisch
- Pflichten, die sich aus Kaufmannseigenschaft ergeben
- Erläuterung Kann-Kaufmann
- Publikums-AG
- Haftung OHG
- Pflichten OHG-Gesellschafter
- ab wann ist OHG gegenüber Dritten wirksam und ist Handelsregister Eintrag verpflichtend
- Partnergesellschaft
- Schritte Gründung einer AG
- Wie werden Nennbetragsaktien und Inhaberaktien übertragen
... mehr fällt mir nicht mehr ein
Komplexaufgabe - habe 2.2 ausgewählt, der aus 3 Fällen bestand:
Fall 1:
Paul (Einkaufsleiter) erhält Prokura von Unt.inhaber M. am Datum x.
3 Tage danach bestellt er Rohmaterialien von Firma A gemäß Prokura
weitere x Tage danach verkauft er 2 im Unternehmen hergestellte Maschinen an Firma Y gemäß Prokura
Als Unt.inhaber M. davon erfährt, lehnt er die Bezahlung der Rohmaterialien und Auslieferung der 2 Maschinen ab, mit folgenden 2 Begründungen:
- die Prokura von Paul ist noch nicht im Handelsregister eingetragen
- die Prokura von Paul hat nicht für den Verkauf von 2 Maschinen gegolten (da Paul ja Einkaufsleiter ist)
Zu prüfen war die Rechtslage
(also aus meiner Sicht war folg. zu prüfen:
wirksamer Kaufvertrag mit Verpflichtung zur Zahlung / Lieferung / war Prokura rechtmäßig erteilt und gültig / Ausschluss der Nichtwirksamkeit wegen fehlenden Handelsregister Eintrag / Ausschluss Begrenzung der Prokura im Außenverhältnis)
Fall 2 (bekannte Fall mit OHG-Gründung und Kühlschränken):
A und B schließen sich als Floristen zu OHG zusammen (Umsätze in mehrfacher Mio-Höhe)
Kaufen vor Eintragung in Handelsregister 4 Kühlschränke bei G.
Lieferung Kühlschränke erfolgt am 12.6.
A und B sind beide im Urlaub
Am 26.6. stellen A und B fest, dass 1 Kühlschrank einen defekten Deckel hat (schließt nicht richtig) und rügen den Mangel bei G. mit Forderung Ersatzlieferung
G. weißt Mangelrüge zurück, da A und B zu spät gerügt hatten
Zu prüfen war, ob G dazu berechtigt ist die Rüge zurückzuweisen
(also aus meiner Sicht war folg. zu prüfen:
wirksamer Kaufvertrag aus dem grundsätzlich ein Mangel entstehen könnte / liegt ein Sachmangel vor der zur Ersatzlieferung berechtigt / war OHG zum Zeitpunkt Kaufvertrag schon rechtswirksam (GEschäftsbeginn mit Aufnahme Tätigkeit) und sind Kaufvertragpflichten auf OHG entstanden / war Mangelrüge tatsächlich zu spät gem. § 377 HGB)
Fall 3:
A-KG und B-GmbH führen Verkaufsverhandlungen und vereinbaren Kauf eines LKW Modell X inklusive definierte Zusatzausstattung zu 80.000,-
Danach schickt B-GmbH eine Auftragsbestätigung an A-KG in der LKW Modell X zu 80.000,- aufgeführt ist, Zusatzausstattung wurde vergessen
A-KG reagiert nicht auf Auftragsbestätigung
B-GmbH liefert LKW Modell x ohne Zusatzausstattung
A-KG verweigert Zahlung, da die Leistung aus Vereinbarung Seitens B-GmbH nicht voll erfüllt wurde
Zu prüfen war, ob A-KG Zahlung zu recht verweigern kann
(ich bin auf folg. gekommen: Prüfung Kaufvertrag übereinstimmenden Willenserklärung / Auftragsbestätigung stimmt nicht überein, Prüfung ob neuer Antrag zum Kaufvertrag vorliegt / Prüfung § 362 HGB Schweigen auf Anträge -> Antragsannahme)
Die andere Komplexaufgabe 1 hat auch aus 3 Fällen bestanden, soweit ich mich Dunkel erinnere, könnten das folgende gewesen sein (aber ohne Gewähr):
- UWG Aufgabe (glaube mit der TV-Kritik, bin aber nicht sicher)
- Fischlieferung mit vergessenen Eis
- weiß ich nicht mehr
Alles in Allem waren es zwar bekannt Fallaufgaben, aber die Zeit knapp bemessen und ausführlich in den Antworten. Zeit zum Paragraphen Suche wäre nicht groß gewesen.
...mal abwarten wie es gelaufen ist.
Grüße Nani