WIR 03 21.04. PI
Verfasst: 22.04.12 10:47
Ich habe WIR03 vor WIR02 gemacht und viele, die das Seminar wie ich vor WIR02 besuchten, sind vor der Klausur den Heimweg angetreten. Wie schon diverse Vorredner beschrieben haben, hilft das „rote Buch“ durchaus in Kombination mit den Heften 6 und 7 (Finanzierungsleasing sollte man auslassen, da die § nicht mehr korrekt wiedergegeben sind!). Man kann das machen und sollte WIR01 recht zeitnah zuvor absolvieren.
Allerdings – und diese nicht (mehr?) zutreffende Aussage sollte man ernst nehmen – kommen nicht ausschließlich Komplexaufgaben zum „roten Buch“ vor! Im Gegenteil – in der jetzigen Klausur gab es einen zusätzlichen Text für Komplex I sowie anspruchsvollere Fälle bei Komplex II.
Ich kann leider nur die Komplex II anreißen, da ich schnell gegen Komplex I entschieden habe. Vorweg sei noch gesagt: mehr als 25min sollte man sich nicht für die Detailfragen nehmen. Der Dozent empfahl gar 20 Min.
Fall 1
OHG Gesellschafter A & B
A verursacht durch Unachtsamkeit mit dem Firmen LKW auf der Fahrt zum Kunden einen schweren Verkehrsunfall. C wird dabei geschädigt (Verletzung, PKW). Kann C Schadensersatz von der OHG verlangen.
Hier ist in der Tat die Dienstfahrt des Direktors aus dem roten Buch analog anzuwenden. Dafür gab es aber auch „nur“ 12,5 Punkte
Fall 2
Bäckereikette von Einzelunternehmer Max. Angestelltem Paul wird Prokura erteilt – jedoch nicht eingetragen. Es folgt ein Streit, die Kündigung und Aufhebung der Prokura. Die Aufhebung wird ebenfalls nicht eingetragen. Im Anschluss kauft Paul bei einem langjährigen Lieferanten einen Kühlschrank, der offensichtlich nicht mangelfrei war und kurz nach der Inbetriebnahme in Flammen aufgeht.
Inhaber Max fährt aus Ärger zwei Wochen in den Urlaub und sendet den „Schrott“ im Anschluss an den Lieferanten (L) zurück.
Kann L mit Erfolg die Zahlung für den Kühlschrank verlangen?
Ich habe die Antwort bis jetzt nicht gefunden und bin wohl viel zu schnell auf den Vertreter ohne Vertretungsmacht gekommen, da L dem Max nicht §15 HGB entgegen halten könne. Wie und was man hier hätte machen sollen – vielleicht weiß da jemand Bescheid??? Offensichtlich geht es hier auch um die ständige Rechtsprechung oder ein Wahlrecht des Geschäftspartners? Prokura Erteilung habe ich gar nicht erst abgehandelt, da kein Bestand – vermutlich hätte dies die Punkte gegeben?
Fall 3
Sprirituosenfabrik AG (S) verkauft 10.000 Alcopops an Einzellebensmittelhändler (E) der in das HR eingetragen ist.
Ware soll am 15.03. geliefert werden, 2 Wochen vorher gibt es eine Kampagne des Bunds zu schärferen Kontrollen hinsichtlich der Alcopops (Abgabe an Jugendliche). E möchte daher zurücktreten und verweigert die Annahme.
S droht mit Zwangsversteigerung und wendet den Selbsthilfeverkauf an. Zuvor teilt er E die Zeit der Versteigerung rechtzeitig mit.
Hat S Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises? Wenn ja in welcher Höhe? Kann S 600€ Aufwand anrechnen?
Hier geht es zweifellos um §§293ff. BGB i.V.m. § 373 HGB.
Man war nicht chancenlos, wenn man das Seminar besucht hatte, allerdings hätte man Fall 2 und 3 ins unermessliche ausführen können, wodurch ich völlig ins Schleudern kam und fast 30 Min lang überlegte was nun wesentlich ist und was nicht. Hat bei Fall 3 S nicht unterlassen auch den Ort der Versteigerung kundzutun? Auch ist nicht genau beschrieben wie E sich nach der Androhung verhält? Muss man noch ein mögliches Widerrufsrecht abhandeln, welches nicht besteht? Könnte bei Fall 2 vielleicht eine Arthandlungsvollmacht bestehen, da Paul beim langjährigen Lieferanten kauft? Wie genau hätte man die Prokura abhandeln müssen?
Ich gehe davon aus, dass ich mind. 31 Punkte erreicht habe, da es wirklich geschenkt ist die 20 Pkt. aus den Detailfragen mitzunehmen (siehe div. Vorlagen hier im Forum, die mit den Gesetzestexten und einiger Vorbereitung vollkommen ausreichen). Allerdings ist die Vorbereitung für die Fallbearbeitung m.E. nicht ausreichend. Man wird hier etwas verunsichert wie genau und wie ausführlich das Ganze in der Kürze der Zeit verlangt wird. Ich denke, man hätte hier locker vier Stunden schreiben können und dann auch ein vorzeigbares Ergebnis gehabt. Ich bin sehr auf die Bewertung gespannt…. Ich bin jedenfalls nicht zufrieden!
Allerdings – und diese nicht (mehr?) zutreffende Aussage sollte man ernst nehmen – kommen nicht ausschließlich Komplexaufgaben zum „roten Buch“ vor! Im Gegenteil – in der jetzigen Klausur gab es einen zusätzlichen Text für Komplex I sowie anspruchsvollere Fälle bei Komplex II.
Ich kann leider nur die Komplex II anreißen, da ich schnell gegen Komplex I entschieden habe. Vorweg sei noch gesagt: mehr als 25min sollte man sich nicht für die Detailfragen nehmen. Der Dozent empfahl gar 20 Min.
Fall 1
OHG Gesellschafter A & B
A verursacht durch Unachtsamkeit mit dem Firmen LKW auf der Fahrt zum Kunden einen schweren Verkehrsunfall. C wird dabei geschädigt (Verletzung, PKW). Kann C Schadensersatz von der OHG verlangen.
Hier ist in der Tat die Dienstfahrt des Direktors aus dem roten Buch analog anzuwenden. Dafür gab es aber auch „nur“ 12,5 Punkte
Fall 2
Bäckereikette von Einzelunternehmer Max. Angestelltem Paul wird Prokura erteilt – jedoch nicht eingetragen. Es folgt ein Streit, die Kündigung und Aufhebung der Prokura. Die Aufhebung wird ebenfalls nicht eingetragen. Im Anschluss kauft Paul bei einem langjährigen Lieferanten einen Kühlschrank, der offensichtlich nicht mangelfrei war und kurz nach der Inbetriebnahme in Flammen aufgeht.
Inhaber Max fährt aus Ärger zwei Wochen in den Urlaub und sendet den „Schrott“ im Anschluss an den Lieferanten (L) zurück.
Kann L mit Erfolg die Zahlung für den Kühlschrank verlangen?
Ich habe die Antwort bis jetzt nicht gefunden und bin wohl viel zu schnell auf den Vertreter ohne Vertretungsmacht gekommen, da L dem Max nicht §15 HGB entgegen halten könne. Wie und was man hier hätte machen sollen – vielleicht weiß da jemand Bescheid??? Offensichtlich geht es hier auch um die ständige Rechtsprechung oder ein Wahlrecht des Geschäftspartners? Prokura Erteilung habe ich gar nicht erst abgehandelt, da kein Bestand – vermutlich hätte dies die Punkte gegeben?
Fall 3
Sprirituosenfabrik AG (S) verkauft 10.000 Alcopops an Einzellebensmittelhändler (E) der in das HR eingetragen ist.
Ware soll am 15.03. geliefert werden, 2 Wochen vorher gibt es eine Kampagne des Bunds zu schärferen Kontrollen hinsichtlich der Alcopops (Abgabe an Jugendliche). E möchte daher zurücktreten und verweigert die Annahme.
S droht mit Zwangsversteigerung und wendet den Selbsthilfeverkauf an. Zuvor teilt er E die Zeit der Versteigerung rechtzeitig mit.
Hat S Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises? Wenn ja in welcher Höhe? Kann S 600€ Aufwand anrechnen?
Hier geht es zweifellos um §§293ff. BGB i.V.m. § 373 HGB.
Man war nicht chancenlos, wenn man das Seminar besucht hatte, allerdings hätte man Fall 2 und 3 ins unermessliche ausführen können, wodurch ich völlig ins Schleudern kam und fast 30 Min lang überlegte was nun wesentlich ist und was nicht. Hat bei Fall 3 S nicht unterlassen auch den Ort der Versteigerung kundzutun? Auch ist nicht genau beschrieben wie E sich nach der Androhung verhält? Muss man noch ein mögliches Widerrufsrecht abhandeln, welches nicht besteht? Könnte bei Fall 2 vielleicht eine Arthandlungsvollmacht bestehen, da Paul beim langjährigen Lieferanten kauft? Wie genau hätte man die Prokura abhandeln müssen?
Ich gehe davon aus, dass ich mind. 31 Punkte erreicht habe, da es wirklich geschenkt ist die 20 Pkt. aus den Detailfragen mitzunehmen (siehe div. Vorlagen hier im Forum, die mit den Gesetzestexten und einiger Vorbereitung vollkommen ausreichen). Allerdings ist die Vorbereitung für die Fallbearbeitung m.E. nicht ausreichend. Man wird hier etwas verunsichert wie genau und wie ausführlich das Ganze in der Kürze der Zeit verlangt wird. Ich denke, man hätte hier locker vier Stunden schreiben können und dann auch ein vorzeigbares Ergebnis gehabt. Ich bin sehr auf die Bewertung gespannt…. Ich bin jedenfalls nicht zufrieden!