Klausur WIR02 18.02. in Leipzig
Verfasst: 20.02.12 21:44
Hallo Zusammen,
das Seminar bei Dr. Georgi war nochmal ein grober Überblick. Die Komplexaufgaben der Klausur waren aber deutlich kniffliger.
Daran kann ich mich erinnern:
Detailfragen
Zusammenhang/Unterschied Garantie und Gewährleistung erklären
Was ist dingliches Recht
Unterschied gesetzl. und vertragl. Schuldverhältnisse
Antrag unter Abwesenden
Verbindlichkeit des Antrages
Lieferung nicht bestellter Waren
Was ist ein Grundstück
Wie kann ein Mietverhältnis enden
Erfordert der Mietvertrag eine besondere Form
Komplexaufgaben
2.1
Angorapulli
...
und irgendwas mit Mietrecht?
2.2
Privatperson V verkauf Gebrauchtwagen mit Eigentumsvorbehalt gegen Scheck an Privatperson B. Fahrzeugbrief und Schlüssel werden übergeben.
B verkauf weiter an D gegen Bar. Der Scheck platzt. Kann V von D das Auto zurückfordern?
Privatperson kauft beim Autohändler einen Neuwagen. In der Broschüre, die im Verkaufsraum lag, stand ein Verbrauch von 5l/100km.
Das Auto verbraucht tatsächlich 10l/100km. Der Händler behauptet, er kennt die Broschüre nicht. Für den Inhalt möchte er nicht verantwortlich gemacht werden.
Kann der Käufer zurücktreten oder so ähnlich...
Privatperson kauft im Geschäft einen Herd und bittet um Anlieferung. Bei Anlieferung wird durch Mitarbeiter das Parkett beschädigt.
Kann der Geschäftsmann die Transportkosten an den Käufer weiterberechnen?
Kann der Käufer Schadensersatz verlangen?
Vielleicht kann noch jemand ergänzen.
Grüße
das Seminar bei Dr. Georgi war nochmal ein grober Überblick. Die Komplexaufgaben der Klausur waren aber deutlich kniffliger.
Daran kann ich mich erinnern:
Detailfragen
Zusammenhang/Unterschied Garantie und Gewährleistung erklären
Was ist dingliches Recht
Unterschied gesetzl. und vertragl. Schuldverhältnisse
Antrag unter Abwesenden
Verbindlichkeit des Antrages
Lieferung nicht bestellter Waren
Was ist ein Grundstück
Wie kann ein Mietverhältnis enden
Erfordert der Mietvertrag eine besondere Form
Komplexaufgaben
2.1
Angorapulli
...
und irgendwas mit Mietrecht?
2.2
Privatperson V verkauf Gebrauchtwagen mit Eigentumsvorbehalt gegen Scheck an Privatperson B. Fahrzeugbrief und Schlüssel werden übergeben.
B verkauf weiter an D gegen Bar. Der Scheck platzt. Kann V von D das Auto zurückfordern?
Privatperson kauft beim Autohändler einen Neuwagen. In der Broschüre, die im Verkaufsraum lag, stand ein Verbrauch von 5l/100km.
Das Auto verbraucht tatsächlich 10l/100km. Der Händler behauptet, er kennt die Broschüre nicht. Für den Inhalt möchte er nicht verantwortlich gemacht werden.
Kann der Käufer zurücktreten oder so ähnlich...
Privatperson kauft im Geschäft einen Herd und bittet um Anlieferung. Bei Anlieferung wird durch Mitarbeiter das Parkett beschädigt.
Kann der Geschäftsmann die Transportkosten an den Käufer weiterberechnen?
Kann der Käufer Schadensersatz verlangen?
Vielleicht kann noch jemand ergänzen.
Grüße