Hallo zusammen,
das ist ja ein "netter" Chef. Der sollte doch froh sein, dass Du Deine Freizeit opferst um Dich weiterzubilden...
Aber Spass beiseite: Eine Nebentätigkeit wird als Beschäftigung bei einem anderen ARbeitgeber definiert. Du arbeitest aber nicht bei der Akad, also kann keine Nebentätigkeit vorliegen. Er kann Dir doch auch nicht verbieten, wenn Du täglich 4 Stunden nach der Arbeit im Fitnessstudio bist.
Eine Nebentätigkeit kann nicht grundsätzlich untersagt werden. Dies ist nur möglich, wenn Du direkt bei der Konkurrenz tätig wärst. Arbeitgeber möchten aber dennoch darüber informiert werden, ob eine Nebentätigkeit ausgeübt wird. Gründe sind u.a. im Arbeitszeitgesetz zu finden. Dort ist eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, die auf 10 Stunden erweitert werden kann, definiert (Rest spar ich mir jetzt). Zusätzlich ist zwischen Arbeitsende und ARbeitsbeginn eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden einzuhalten. Wenn Du also 8 Stunden bei Arbeitgeber A arbeitest und dann 8 Stunden bei Arbeitgeber B, könntest Du am nächsten Tag Deine Tätigkeit bei Arbeitgeber A eigentlich nicht wieder ausüben. Hättest Du einen Unfall könnte Arbeitgeber A (bei Kenntnis einer Nebentätigkeit) Ärger bekommen.
Gleiches gilt, wenn Du durch eine Nebentätigkeit Deine Haupttätigkeit nicht mehr umfassend ausübst (Beispiel: Du hast als Nebentätigkeit eine Telefonhotline, während Deiner Haupttätigkeit klingelt somit ständig Dein Handy).
Grundsätzlich solltest Du natürlich schon darauf achten, dass Du morgens nicht am Schreibtisch einschläfst, weil Du bis in die Morgenstunden gelernt hast. Dann könnte Dein Chef zu Recht sauer sein und auf Vertragserfüllung bestehen.
Aber ist schon interessant, auf was manche Arbeitgeber so kommen
Lass Dich nicht verrückt machen!
LG Stefania