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WIR02 28.05.11
Verfasst: 28.05.11 20:20
von sw@c
hallo mitstreiter,
könnte bitte jemand die klausurfragen von heute hier reinstellen. ich bin in 5 wochen mit WIR02 dran und will mich noch informieren
vielen dank im voraus
Re: WIR02 28.05.11
Verfasst: 29.05.11 14:27
von XY
Hallo Zusammen,
werd mal die Klausur vom 28.05.11 in MUC einstellen, soweit ich noch was weiß!
Detail:
1. Wie ist die Gefahrtragung beim KV grundsätzlich geregelt?
Welche Abweichungen von diesem Grundsatz der Gefahrtragung gibt es?
Welche zwei Arten der Garantie kennen Sie?
2. Aus welchen Gründen kann ein Mietverhältnis enden?
Erfordert ein Mietvertrag von Wohnungen immer eine besondere Form? Wenn ja, welche?
Kann ein Vermieter über die vom Mieter geleistete Mietsicherheit frei verfügen? Kann er bspw. diese auf das Sparbuch des Sohnes einzahlen?
3. Wie wird das Eigentum an unbeweglichen Sachen (Grundstück) erworben? Sind dabei Formvorschriften zu beachten?
Durch welche Realsicherheiten kann sich eine Darlehnsgeber rechtlich sichern? (5x Nennungen)
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnissen? Erklären Sie dingliches Recht?
Was verstehen Sie unter einem Grundstück?
Komplex I (kann man sich aus Fernstudenten rausziehen...)
1. Heizungsanlage soll eingebaut werden, es liegt ein Kostenanschlag vor 10.000,- € die Rechnung macht aber 13.000,-€ aus. Welchen Betrag muss Käufer zahlen?
2. V verkauft eine Maschine an K zu einem bestimmten Datum, V liefert leistungsgerecht, aber K zahlt nicht, obwohl ein Datum ausgemacht wurde. (Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung) Wie kann V gegen K vorgehen, damit er die Maschine wieder zurückverlagen kann?
3. Vermieter schließt mit einem Mieter einen Vertrag für eine Wohnung von zwei Jahren, mündlich! Nach kurzer Zeit will V. eine neue Gasheizung einbauen, die Miete würde sich um 125,- € p.M. erhöhen. Muss M. zustimmen? Nach zwei Jahren macht M keine Anstalten aus der Wohnung auszuziehen, kann V gegen M. vorgehen?
Komplex II (Weiß ich nicht genau, da ich Komplex I genommen hab!)
1. Rechtsanwalt kauft einen neuen Kopierer, nach kurzer Zeit ist die Duplexeinheit kaputt. Irgendetwas mit Garantie, oder so!
2. Leihvertrag, Buch, Buch wird nicht fristgerecht zurück gegeben, es wird ein neues gekauft, muss der Betrag erstgattet werden?
3. Bei einem Elektrohändler in der Ausstellung wird eine Waschmaschine oder sowas gekauft...
Hoff, das hilft euch etwas.
SG
XY
Re: WIR02 28.05.11
Verfasst: 29.05.11 18:03
von MFC
Hi,
hier die Ergänzung zur Komplex II:
1. Ist der Kopierer Kauf identisch mit der Musterklausur.
2. Buch verliehen wie beschrieben.
3. Privatmann kauft bei Elektrohändler einen Herd und lässt diesen liefern:
a, Elektrohändler verlangt die Transportkosten....zu Recht?
b, Mitarbeiter lässt den Herd beim anliefern auf den neuen Parkett fallen. Welche Ansprüche kann der Geschädigte stellen?
Gruß
Re: WIR02 28.05.11
Verfasst: 02.06.11 07:31
von sw@c
danke für die infos zur klausur.
ist die klausur noch so aufgebaut wie die musterklausur oder gibt es jetzt für die detail 20 und für die komplex 40 punkte? in der musterklausur ist bei mir noch die aufteilung 30 / 30 punkte.

Re: WIR02 28.05.11
Verfasst: 22.06.11 11:28
von MFC
Noten sind online.....kein Schönheitspreis aber durch!

Re: WIR02 28.05.11
Verfasst: 22.06.11 15:39
von Juppididu
Geht mir genauso.
Aber am 2.7. muss ich in München zu WIR03.
Da kommt man doch langsam ins grübeln...
Re: WIR02 28.05.11
Verfasst: 22.06.11 16:32
von MFC
ich werde meine Vorbereitung für 2.7. auch nochmal etwas "intensivieren"....sicher ist sicher (falls man davon überhaupt sprechen kann!)
Vg