WIR03 und WIR02 Erfahrungen (u. a. Reihenfolge)
Verfasst: 14.02.11 17:07
Hallo Zusammen,
nachdem hinsichtlich der Reihenfolge der WIR-Module eine große Unsicherheit und Verwirrung herrscht, möchte ich euch meine persönlichen Erfahrungen schildern und wie ich sie gelöst habe. Es geht hier nicht um ein Patentrezept, sondern um meine Sicht- und Vorgehensweise. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen von euch und es zeigt „einen“ möglichen Weg, das Reihenfolgenproblem zu lösen. Es ist beim Tippen relativ viel Text hier geworden, aber wenn ich manche meiner Schritte nicht ordentlich erkläre, dann kann ich es auch gleich sein lassen, also habt bitte Verständnis. Wenn es einem zu viel ist, muss er es ja nicht lesen
Ich selbst habe WIR03 vor WIR02 belegt und möchte euch meine Vorgehensweise schildern, die bei mir hervorragend (Ergebnis: sehr gut) geklappt hat. Im Grunde genommen ist WIR02, mit dem Schuld- und Sachenrecht die Grundlage für WIR03. Jede andere Aussage von einem Studienbetreuer kann ich nur belächeln, weil die wohl selbst nie die Module absolviert haben
Es obliegt jedem selbst ob er so vorgehen mag oder nicht. Ich habe aufgrund der Termine erst WIR03 und dann WIR02 in STU gemacht.
Wie bereits erwähnt ist das Schuld- und Sachenrecht von WIR02 die Basis für die Klausur von WIR03. Wenn man allerdings WIR02 noch nicht gemacht hat, dann hat man zwei Möglichkeiten, das Wissensdefizit zu schließen:
1. Man lernt parallel alle WIR02 Lerneinheiten zu denen von WIR03.
Das hat bei mir trotz ca. 5 - 6 Wochen Vorbereitungszeit nicht wirklich funktioniert. Hauptgrund ist das der Umfang für beide Module einen Wahnsinnig macht, wenn man nebenzu noch einen Vollzeit-Job hat
. Selbst die Fallübungen aus WIR02 brauchen schon eine Ewigkeit, bis man diese durchgearbeitet hat. Mit einmal durcharbeiten ist es ja auch nicht getan. Also viel diese Option nach 2-3 Tagen probieren für mich weg.
2. Man lernt das Basiswissen von Schuld- und Sachenrecht über Sekundärliteratur. (Das war dann mein Versuch)
Ich möchte jetzt keine Werbung machen, aber ohne den Buchtitel und Verlag macht das posten hier keinen Sinn. Bei mir klappte dies hervorragend mit dem Buch: „BGB leicht gemacht“ vom Ewald von Kleist Verlag. Es ist ein kleines Taschenbuch mit gelbem Umschlag und ihr findet es problemlos bei amazon & Co. ISBN-Nummer 3-87440-199-5
In diesem Buch ist auf gut 135 Seiten das wichtigste Wissen vom Schuld- und Sachenrecht hervorragend zusammengefasst. Es reicht aber nicht für das Bestehen der WIR02 Klausur aus
Zur Vorbereitung für WIR03 und zum Schließen des Schuld- und Sachenrechtsdefizit hat es bei mir ausgereicht. Dadurch habe ich mir das notwendige Beziehungswissen zwischen den „verschiedenen Bücher“ des BGB`s wie dem Sachenrecht oder Schuldrecht usw. angeeignet. Es geht auch sehr gut auf die unterschiedlichen Verträge wie Kaufvertrag etc., sowie auf das ganze mit „Antrag und Annahme“ §§ 145 ff BGB usw. ein. Wie erwähnt, war es für mich optimal, da es im Nicht-Juristen deutsch geschrieben ist. Man sollte es aber schon zwei bis dreimal durcharbeiten, dass auch eine gewisse Behaltensleistung da ist. Ich habe mir dafür ca. 1,5 Wochen (mit intensivem Lernwochenende) Zeit genommen.
3. Danach habe ich mich wieder an die WIR03 Fallübungen gemacht.
Auch hier habe ich schnell gemerkt, dass die Fallübungen mir zu ausführlich erklärt wurden. Hallo? Wer soll den bitte 10 Seiten Maschinenschreiben als Antwort in einer Klausur auf eine Aufgabe geben? Ich wusste als Laie auch nicht, was den relevant ist und was nicht, sprich was kann man weglassen und was nicht. Wenn man die Antworten hinsichtlich des Umfangs dann mit denen in der Musterklausur vergleicht, dann wird man vollends unsicher. Damit habe ich die Fallübungen zu WIR03 auch gleich ad acta gelegt. (Anmerkung: Meine persönliche Vorgehensweise! )
4. Das „Rote Buch“ von dem hier immer wieder gepostet wird.
Ich habe mir das Buch gleich zu Anfangs meiner Lernzeit von WIR03 gekauft. Für alle die noch nachdem Buchtitel und dem Verlag suchen, hier die Bezeichnung:
Rechtsfälle aus dem Wirtschaftsprivatrecht, 8. Auflage
Eisenmann / Gnauk / Quittnat
ISBN 978-3-8252-1271-1
Im Roten Buch sind jede Menge Klausurfälle drin, die hin und wieder in den WIR03 Klausuren dran kommen, aber auch nicht alle! Was aber viel wichtiger ist, dass man nach ca. 2 bis 3-mal durcharbeiten des Buches, ein Gespür für die Falllösung(en) und Anspruchsgrundlagen bekommt (bitte nicht Entscheidungsgrundlagen in der Klausur schreiben, da flippt der eine oder andere Jurist gern aus
).
Dieses Gespür ist unabdingbar für das Bestehen einer WIR Klausur. Es bringt einem nichts, wenn man in den WIR02 Lerneinheiten was von Subsumtion & Co. liest, aber man das Umsetzen und Anwenden bei einem konkreten Fall nicht versteht. Ich habe also, als reine Lerngrundlagen für die Komplexaufgaben, das rote Buch, das „BGB leicht gemacht“ und die Musterklausur verwendet. In den meisten Klausuren kommen ähnliche Fälle dran (aus rotem Buch), z. T. leicht abwandelt oder eben ein ganz neuer Sachverhalt. Die Fälle im roten Buch sind z. T. sehr umfangreich, alle Unteraufgaben in einem Fall kommen selten in der Klausur dran - nur so als Hinweis. Wenn man die Systematik vom Roten Buch verstanden hat, kann man sein Wissen auch auf andere Fälle anwenden, die ähnlich sind in der Herangehensweise. So habe ich es gemacht und wie oben erwähnt, hat es prima funktioniert. Dieses rote Buch habe ich immer und immer wieder durchgearbeitet, bis es mir zu den Ohren heraus kam
. Danach war ich in den Fällen allerdings auch Fit. Zeitdauer für das Durcharbeiten etwa 2,5 bis 3 Wochen - bei mir.
5. Detailaufgaben in WIR03.
Hier kann man aus meiner Sicht leicht bis zu 20 Punkte abstauben, wenn man das Zeugs aus den Lerneinheiten bzw. hier die letzten geposteten Klausurfragen drauf hat. Damit fehlen einem im Idealfall noch 11 Punkte für das Bestehen der ganzen Klausur. Das sollte man irgendwie hinbekommen, wenn einem die Note egal ist. Ich kann es nur jedem empfehlen, die letzten Klausurfragen im Forum hier zu recherchieren und intensiv (fast auswendig) zu lernen, wenn man evtl. mit den Fällen so seine Probleme hat.
6. Musterklausur
Hin wieder kommt ein Fall aus der Musterklausur in der eigenen Klausur dran (so was es bei mir
). Das ist natürlich dann ein Geschenk, wenn man die Fälle beherrscht. Bei mir wurde der ganze Fall minimal abgeändert, aber die Richtung war anfangs gleich, nur dass Ende des Fall war etwas anders. Also auf jedenfall die Musterklausur, sowohl die Detail- wie auch die Komplexaufgaben beherrschen.
So genug geschrieben – vielleicht hilft das dem einen oder anderen und er steht nicht so hilflos wie ich Anfangs da
Fazit:
WIR03 vor WIR02 ist machbar sogar mit gutem Ergebnis wenn einem das Rechtszeugs etwas liegt
. Mit meiner Vorgehensweise werde ich zwar kein Jurist mehr, aber das wollte ich auch nicht, sonder nur die WIR03 Klausur bestmöglich Bestehen. Dafür hat es mehr als gelangt. Wie erwähnt ist es meine Vorgehensweise gewesen und jeder muss selbst entscheiden ob er das genauso handhaben will oder nicht.
Viel Glück für alle die noch ran müssen – Anfangs ist es schlimmer als es aussieht und man kann es sich mit den richtigen Hilfsmitteln gut selbst beibringen, nicht so wie WIM03
nachdem hinsichtlich der Reihenfolge der WIR-Module eine große Unsicherheit und Verwirrung herrscht, möchte ich euch meine persönlichen Erfahrungen schildern und wie ich sie gelöst habe. Es geht hier nicht um ein Patentrezept, sondern um meine Sicht- und Vorgehensweise. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen von euch und es zeigt „einen“ möglichen Weg, das Reihenfolgenproblem zu lösen. Es ist beim Tippen relativ viel Text hier geworden, aber wenn ich manche meiner Schritte nicht ordentlich erkläre, dann kann ich es auch gleich sein lassen, also habt bitte Verständnis. Wenn es einem zu viel ist, muss er es ja nicht lesen

Ich selbst habe WIR03 vor WIR02 belegt und möchte euch meine Vorgehensweise schildern, die bei mir hervorragend (Ergebnis: sehr gut) geklappt hat. Im Grunde genommen ist WIR02, mit dem Schuld- und Sachenrecht die Grundlage für WIR03. Jede andere Aussage von einem Studienbetreuer kann ich nur belächeln, weil die wohl selbst nie die Module absolviert haben

Wie bereits erwähnt ist das Schuld- und Sachenrecht von WIR02 die Basis für die Klausur von WIR03. Wenn man allerdings WIR02 noch nicht gemacht hat, dann hat man zwei Möglichkeiten, das Wissensdefizit zu schließen:
1. Man lernt parallel alle WIR02 Lerneinheiten zu denen von WIR03.
Das hat bei mir trotz ca. 5 - 6 Wochen Vorbereitungszeit nicht wirklich funktioniert. Hauptgrund ist das der Umfang für beide Module einen Wahnsinnig macht, wenn man nebenzu noch einen Vollzeit-Job hat

2. Man lernt das Basiswissen von Schuld- und Sachenrecht über Sekundärliteratur. (Das war dann mein Versuch)
Ich möchte jetzt keine Werbung machen, aber ohne den Buchtitel und Verlag macht das posten hier keinen Sinn. Bei mir klappte dies hervorragend mit dem Buch: „BGB leicht gemacht“ vom Ewald von Kleist Verlag. Es ist ein kleines Taschenbuch mit gelbem Umschlag und ihr findet es problemlos bei amazon & Co. ISBN-Nummer 3-87440-199-5
In diesem Buch ist auf gut 135 Seiten das wichtigste Wissen vom Schuld- und Sachenrecht hervorragend zusammengefasst. Es reicht aber nicht für das Bestehen der WIR02 Klausur aus

3. Danach habe ich mich wieder an die WIR03 Fallübungen gemacht.
Auch hier habe ich schnell gemerkt, dass die Fallübungen mir zu ausführlich erklärt wurden. Hallo? Wer soll den bitte 10 Seiten Maschinenschreiben als Antwort in einer Klausur auf eine Aufgabe geben? Ich wusste als Laie auch nicht, was den relevant ist und was nicht, sprich was kann man weglassen und was nicht. Wenn man die Antworten hinsichtlich des Umfangs dann mit denen in der Musterklausur vergleicht, dann wird man vollends unsicher. Damit habe ich die Fallübungen zu WIR03 auch gleich ad acta gelegt. (Anmerkung: Meine persönliche Vorgehensweise! )
4. Das „Rote Buch“ von dem hier immer wieder gepostet wird.
Ich habe mir das Buch gleich zu Anfangs meiner Lernzeit von WIR03 gekauft. Für alle die noch nachdem Buchtitel und dem Verlag suchen, hier die Bezeichnung:
Rechtsfälle aus dem Wirtschaftsprivatrecht, 8. Auflage
Eisenmann / Gnauk / Quittnat
ISBN 978-3-8252-1271-1
Im Roten Buch sind jede Menge Klausurfälle drin, die hin und wieder in den WIR03 Klausuren dran kommen, aber auch nicht alle! Was aber viel wichtiger ist, dass man nach ca. 2 bis 3-mal durcharbeiten des Buches, ein Gespür für die Falllösung(en) und Anspruchsgrundlagen bekommt (bitte nicht Entscheidungsgrundlagen in der Klausur schreiben, da flippt der eine oder andere Jurist gern aus

Dieses Gespür ist unabdingbar für das Bestehen einer WIR Klausur. Es bringt einem nichts, wenn man in den WIR02 Lerneinheiten was von Subsumtion & Co. liest, aber man das Umsetzen und Anwenden bei einem konkreten Fall nicht versteht. Ich habe also, als reine Lerngrundlagen für die Komplexaufgaben, das rote Buch, das „BGB leicht gemacht“ und die Musterklausur verwendet. In den meisten Klausuren kommen ähnliche Fälle dran (aus rotem Buch), z. T. leicht abwandelt oder eben ein ganz neuer Sachverhalt. Die Fälle im roten Buch sind z. T. sehr umfangreich, alle Unteraufgaben in einem Fall kommen selten in der Klausur dran - nur so als Hinweis. Wenn man die Systematik vom Roten Buch verstanden hat, kann man sein Wissen auch auf andere Fälle anwenden, die ähnlich sind in der Herangehensweise. So habe ich es gemacht und wie oben erwähnt, hat es prima funktioniert. Dieses rote Buch habe ich immer und immer wieder durchgearbeitet, bis es mir zu den Ohren heraus kam

5. Detailaufgaben in WIR03.
Hier kann man aus meiner Sicht leicht bis zu 20 Punkte abstauben, wenn man das Zeugs aus den Lerneinheiten bzw. hier die letzten geposteten Klausurfragen drauf hat. Damit fehlen einem im Idealfall noch 11 Punkte für das Bestehen der ganzen Klausur. Das sollte man irgendwie hinbekommen, wenn einem die Note egal ist. Ich kann es nur jedem empfehlen, die letzten Klausurfragen im Forum hier zu recherchieren und intensiv (fast auswendig) zu lernen, wenn man evtl. mit den Fällen so seine Probleme hat.
6. Musterklausur
Hin wieder kommt ein Fall aus der Musterklausur in der eigenen Klausur dran (so was es bei mir

So genug geschrieben – vielleicht hilft das dem einen oder anderen und er steht nicht so hilflos wie ich Anfangs da

Fazit:
WIR03 vor WIR02 ist machbar sogar mit gutem Ergebnis wenn einem das Rechtszeugs etwas liegt

Viel Glück für alle die noch ran müssen – Anfangs ist es schlimmer als es aussieht und man kann es sich mit den richtigen Hilfsmitteln gut selbst beibringen, nicht so wie WIM03
