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Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 25.11.10 23:06
von Thomas Bgh
Hallo zusammen,

habe die Tage eine interessante Info von meinem Steuerberater bekommen.
Mit der Möglichkeit das Erststudium doch absetzen zu können scheint sich was zu tun. :)

Zur Info !

Grüße Thomas

Re: Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 26.11.10 15:19
von Nelson
Lol, deshalb hat sich mein FA kürzlich durchgerungen meine Studiumskosten doch als Werbungskosten anzuerkennen...

Danke für die Info!

Re: Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 27.11.10 10:06
von BWL-macht-Spass-BOY
Hallo,

für mich nix neues. Sämtliche Kosten fürs Studium gingen bei mir bisher immer als Werbungskosten durch. Und das schon die letzten 5 Jahre. :D

Gruss und weiterhin viel Erfolg .

BWL-macht-Spass-Boy

Re: Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 30.11.10 12:48
von Railman
Mich würde mal interessieren, was ihr so alles absetzt?

Klar ist:

- Übernachtungskosten bei Seminaren
- Fahrtkosten zu Seminaren
- Studienkosten (AKAD)
- Lerngemeinschaften

Wie siehts sonst so aus?

- Handyrechnungen zwecks "Lerngemeinschaften"
usw.?

Re: Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 30.11.10 13:50
von modeman99
Bald ist es ja wieder soweit, was mir spontan einfällt:

- DSL Anschluss Komplettflatrate mit 20%
- UMTS Vertrag zu 100% fürs Büro
- Laptop 100% da Zweitcomputer fürs Büro
- Desktop PC anteilig
- Drucker anteilig
- Tonerkartusche und Papier
- Laptoptasche, Maus, Tastatur usw. komplett
- Fachbücher (von Ebay z.B.)
- Taschenrechner 100%
- Geodreieck und Parabel 100% :evil:

Auf Handykosten bin ich noch nicht gekommen...aber mit einem moderaten Anteil von 20% gehts vielleicht, ansonsten wohl Einzelnachweis mit Namen der Gesprächspartner wie bei der Lerngemeinschaft

Re: Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 02.12.10 13:29
von erratum
- UMTS Vertrag zu 100% fürs Büro
- Laptop 100% da Zweitcomputer fürs Büro
Und das geht so durch?
Der Laptop ist dann sozusagen dein mobiler Studienbegleiter bzw halt für's studieren im Büro?

MfG

Re: Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 02.12.10 14:13
von modeman99
Die Begründung bzw. Erklärung, die ich dem FA beigelegt habe, lautet in etwa:
Der Laptop als Zweitcomputer wird zu 100% fürs Studium verwendet, der Umts Vertrag ebenfalls.
Denn ich lerne auch in den Pausen, sprich Mittagspause oder noch abends im Büro. Der vom Arbeitgeber/Kunde zur Verfügung gestellte PC und Internetzugang darf nicht für private Zwecke genutzt werden, das wäre ein Missbrauch der Ressourcen unseres Kunden und somit ein Kündigungsgrund.
Zuhause wird die DSL Flatrate und der Desktop für Lernzwecke verwendet, daher hier auch der anteilige Ansatz der Kosten

Re: Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 03.12.10 18:25
von Railman
Hat jemand Erfahrungen wie es sich mit der Absetzbarkeit einer BahnCard 100 verhält?
Die kostet 3800 Euro, man kann aber soviel fahren wie man will....

Re: Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 03.12.10 19:17
von Mr. D
leider nicht, jedoch habe ich eine Jahreskarte von unserem Verkehrsverbund (kann damit im kompletten Umkreis so oft wie ich will fahrn) die ca 1400€ kostet. Erstattet habe ich diese Kosten jedoch noch nie bekommen - nur jeweils das Fahrgeld anhand der Entfernung zum Arbeitsort und zum jeweiligen Seminar.
Daher schätze ich das man pauschal die Bahncard100 auch nicht absetzten kann sondern jeweils nur die Entfernungspauschale für die besuchten Seminare / Arbeitsstätte mit dem jeweiligen Nachweis.

Re: Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 03.12.10 22:37
von Queraufsteiger
absetzbar ist jede Fahrt anteilig mit 30 cent pro km, egal ob mit BCard oder nicht. einfach als Reise angeben. bei meinem FA geht das schön mit einem Excel: Datum, Seminarort, Entfernung, Reisemittel, ... ebenso Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand, ... Laptop geht nicht durch. da bin ich mir sicher. aber freeu Dich, wenn es trotzdem klappt

Re: Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 04.12.10 06:42
von modeman99
@queraufsteiger:
wenn man einen laptop o.ä. absetzen möchte, muss man sich natürlich auch die mühe machen und den computerfragebogen ausfüllen, desweiteren sollte man auch explizit auf die notwendigkeit und ausschliesslichkeit der nutzung hinweisen. warum sollte das fa bei einer entsprechenden begründung das ablehnen? immerhin ist das studium bei der akad so aufgebaut, dass ein internetanschluss und computer für die nutzung der virtuellen hochschule unabdingbar ist

Re: Änderung bei der Absetzbarkeit von Fernstudium

Verfasst: 04.12.10 12:04
von DerW
mh, Laptop ist ein guter Punkt. Ich spiele momentan mit dem Gedanken, mir einen neuen Laptop anzuschaffen. Könnte man diesen noch bei der Steuererklärung ansetzen, wäre meine Entscheidung gefallen. Ich bezweifel aber irgendwie, dass das bei jedem Finanzamt durchgeht