Frage zu WIR02

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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hallo_sos
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Beiträge: 84
Registriert: 29.03.08 15:39
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Hallo,

bei WIR02 sind in den Heften öfters Prüfungsschema abgebildet
z.B. WIR201 Seite 42 "Prüfungsschema für Schadensersatz wg. Mangel des Kaufgegenstandes"
od. Seite 39.

Muss ich diese auswendig lernen?
Ist es wichtig, diese vollständig bei der prüfung zu nennen?

DANKE & vg

hallo_sos
Emelie
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Beiträge: 44
Registriert: 11.10.08 21:35

Hey, ich habe sie auswendig gelernt und das hat mir super geholfen. Ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall lernen, damit kannst du auch eine Menge Zeit während der Klausur sparen. Sonst wird es echt knapp.
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