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WIR 04 Frankfurt 23.10.10

Verfasst: 23.10.10 22:15
von halminator
zum Seminar:
hat viel gebracht und für die Klausur auf alle Fälle hilfreich.

Klausur:

4 Detailaufgaben a 5 Punkte

-wesntlicher Unterschied OHG-BGB Gesellschaft
-Erklären Rechtssubjekt, Rechtsobjekt , Rechtsvertretung (?), Privatautonomie
-2 Vollmachten erklären (Prokura, Handlungsvollmacht)

mehr fällt mir gerade nciht ein

Komplex jeweils 4 Fälle:

Bie Komplex 2 kam auf alle Fälle die Aufgabe mit dem Buchhalter dran

ich habe aber Komplex1 gemacht:

1. Fall:

k kauft einen Mazerati. V verkauft diesen ohne überprüft zu haben ob in Ordnung und schließt eine Haftung über 437 in den AGBs aus.
Fragen: Voraussetzung für 437 erklären, sind die AGB rechtens?

mehr fällt mir grade nicht ein, ggf. schreibe ich morgen mehr..

Re: WIR 04 Frankfurt 23.10.10

Verfasst: 23.10.10 23:28
von UrsL
Zur Präzision des Falls bei der Komplexaufgabe:

Der Maserati wurde im Zustand Tip Top verkauft.
Bei der ersten Fahrt versagen die Bremsen und der Wagen wird vor einen Baum gesetzt: Eigenschaden 30.000 Euro.

Der Verkäufer hat Schadenersatz nach §437 Nr 3 in den AGB ausgeschlossen. AGBs stehen auf der Rückseite des Kaufvertrages.
- Ist eine Kaufvertrag zustande gekommen?
- Welche Leistungsstörung liegt vor?
- Sind die AGB wirksam?
- Wie sieht es mit der Rechtswirksamkeit der Auschlussklausel aus?

Die Antwort betr. der AGB müsste meiner Ansicht in etwa lauten:
- AGBs sind wirksam, da Vertagsbestandteil
- Klausel ist unwirksam, der Rest der AGB behält Gültigkeit

Re: WIR 04 Frankfurt 23.10.10

Verfasst: 23.10.10 23:46
von UrsL
Ich erinnere mich noch an 2 weitere Fälle, die ich meine so noch nicht hier gesehen zu haben:

S WILL Gabelstapler von G für 22.000 EUR kaufen.
G will wegen schlechter Erfahrung eine Sicherheit haben.
S bittet Freund B für ihn zu bürgen.
Bei Auslieferung des Gabelstaplers erklärt B MÜNDLICH, dass er für den Kaufpreis einsteht.

- Kann G sich SOFORT mit seiner Forderung an B wenden?
- Später geht es S finanziell schlechter und B zahlt Kaufpreis für S an G. Kann B von S Ersatz der Leistung verlangen.
Hinweis: S und G sind Kaufleute, B nicht.

Mit dieser Aufgabe habe ich mich etwas schwer getan. Prinzipiell habe ich den Fall aber so bearbeitet, dass die Willenerklärung der Bürgschaft wegen Formmangels nichtig ist. Da B definitiv KEIN Kaufmann ist, bedarf es der Schriftform. Im zweiten Fall ist die Bürgschaft gültig, da bei Erfüllung der Hauptschuld "der Formmangel geheilt ist". B kann sich daher an S halten.
Der Kaufwertrag ist zustande gekommen, da S kaufen WILL und G angenommen hat, weil er dabei ist zu übereignen(übergeben).

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Kaufmann K erteilt P Prokura, beschränkt diese auf Einkaufsaktivitäten und Einkaufsbudget von 10.000 EUR pro Bestellung und trägt sie im Handelsregister ein. P schließt 2 Verträge ab:
- Kaufvertag über 12.000 EUR
- Mietvertrag über 4.000 EUR pro Monat

Ist K diesen Geschäften den Lieferanten gegenüber verpflichtet?

Den Fall habe ich in etwa so gelöst: Beide Verträge sind wirksam. K ist verpflichtet. Beschränkungen der Prokura gelten nur im Innenverhältnis und sind Dritten gegenüber unwirksam.

Re: WIR 04 Frankfurt 23.10.10

Verfasst: 24.10.10 13:15
von matzekern
Hallo zusammen,

eine weitere Detailfrage war:
Käuferrechte bei Sachmängeln

Komplex 2 war noch:
Fall mit Prokura: Vater erteilt Tochter auf Betriebsfeier Prokura. Ist Prokura wirsam. Unterstellt, sie sei wirksam, dann 4 Geschäftshandlungen beurteilen.
1. LKW-Kauf
2. Kauf Restposten Bürostühle
3. Kauf Nachbargrundstück
4. ?

Fall mit Gesellschaft bestimmen. Sohn hat Fahrradwerkstatt. Vater möchte ihm unter die Arme greifen aber nicht in Erscheinung treten, nichts mehr zuschiessen, Geschäftsbücher regelmäßig kontrollieren. Welche Gesellschaftsform und sind die Vorstellungen von Vater du8rchsetzbar?

Weiterer Fall vergessen, habe ich leider zeitlich nicht mehr geschafft. Ich glaube aber das Gebrauchtwagen-Beispiel, dass schon öfter drangekommen ist.
Gruss
Matthias

Re: WIR 04 Frankfurt 23.10.10

Verfasst: 24.10.10 13:27
von NicolaK
Hallo - ich hab in münchen geschrieben. Seminar bei Hr. Quast? oder so - war super!
Da ich die 2 Komplexaufgabe genommen habe:
neben der Prokura und der Fahrradwerkstatt kam noch eine Aufgabe mit dem Sammler und dem Handler vor.
Sammler bietet Händler Orden für 650 euro an. Er hat eine Bestätigungsfrist seinem Angebot beigefügt. Der Händler vergisst zu antworten und wirft am STichtag Abends um 19.30 Uhr einen Bestätigungsbrief beim Sammler ein.
Eine Woche später verlangt der Übergabe der Orden gegen 650 Euro- zu Recht??

Die erste Aufgabe fällt mir ums verrecken nicht mehr ein.

DAnke an alle anderen im Forum, mit deren Hilfe man die Prüfung sehr gut schaffen kann, da immer die Klasurfragen eingetragen werden.
Nicola

Re: WIR 04 Frankfurt 23.10.10

Verfasst: 02.12.10 19:39
von NicolaK
Hallo zusammen,
hat schon jemand seine Noten????
Grüße
Nicola

Re: WIR 04 Frankfurt 23.10.10

Verfasst: 05.12.10 16:30
von halminator
Hallo,

also bin in Pinneberg eingeschrieben habe vor ca. 3 tagen meine Note bekommen. Bin durch...

Re: WIR 04 Frankfurt 23.10.10

Verfasst: 08.12.10 23:17
von matzekern
Für Stuttgart auch. Ebenfalls durch!!! :D