Anrechnung - Hochschulzertifikat Wirtschaftsübersetzen

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
Anglais15
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Ich kann mich hier dem "Fernstudent" nur anschließen: Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondenten (noch einmal zu unterscheiden von IHK-Fremdsprachenkorrespondenten) weisen übersetzerische Kompetenz auf B2/C1-Niveau nach, während für den Staatlich geprüften Übersetzer C2-Niveau gefordert ist und zwischen diesen Stufen liegen ordentliche Sprünge. Als ich mich zum Englisch-Übersetzerlehrgang angemeldet habe, hatte ich C1-Niveau, aber um die Staatsprüfung zu schaffen (habe ich 2015 vor), musste und muss ich schon noch sehr an meinem Englisch arbeiten. Dank der Kurse EUE02 und EUE03 fühle ich mich dem aber inzwischen (nach 2 Jahren Fernstudium) durchaus gewachsen.
Eines möchte ich mal grundsätzlich loswerden: warum vertraut man nicht einfach mal der Erfahrung der AKAD, nimmt sich die Zeit, die Kurse durchzuarbeiten und verbessert so seine Kenntnisse? Warum soll die AKAD stets Wissen von vor x Jahren anerkennen? Wer nicht tagtäglich mit der Fremdsprache umgeht, verliert hier rasch den Anschluss und viele merken das nicht einmal.
Übersetzen ist keine "Nebenbei-Disziplin", sondern harte Arbeit, die auf einem soliden Grundwissen und Handwerk fußt, und nichts, was man sich einfach "anrechnen" lässt, weil alles andere wichtiger zu sein scheint. Hier herrscht eine Geringschätzung gegenüber Übersetzungsleistungen vor, über die ich mich als Übersetzerin für Französisch echt aufregen könnte, wäre sie nicht leider an der Tagesordnung.
Pielm
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@Anglais15:
Genau so ist es.
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