BFG02 Liefferrabatte

...planmässig, lückenlos und ordnungsgemäss bitte hier alle Themen zur Buchführung und Bilanzierung posten.
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Tinka123456
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Hallo zusammen,

kann mir jemand in unten stehender Sache weiterhelfen?

Im Heft zu BFG02 (Heft 202) steht auf Seite 36 im grauen Kasten, dass Lieferrabatte von vornherein vereinbart werden und den Nettobetrag mindern
und deswegen nicht seperat verbucht werden. Ok.
Dann kommt Aufgabe K17. Man bedient sich brav nach der gelernten Vorschrift zur Buchung nur dem Netto-Rechnungsbetrag, lässt den Mengenrabatt aus.

Aufgabe K29 auf Seite 43 Heft 202: Hier bucht man dann wegen einem Mengenbonuns plötzlich auf ein Konto ENA?
Gibt es da eine Art Schlagwort in einer Aufgabe wie man erkennt, dass es sich um einen nachträglichen Rabatt handelt (ausser "nachträglich :| ) ?
Wäre die Aufgabe jetzt nicht gerade unter dem Thema "Lieferbonus und Einkaufspreisminderung" , was ENA schon andeutet, zu finden, hätte ich mich da etwas schwer getan ..


Vorab vielen lieben Dank und VG
Tinka
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dnk
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Hallo, ich habe das heft gerade nicht zur hand für K17 aber ich denke mir du meinst das so:

die rabatte werden nicht separat gebucht. damit ist gemeint das es keinen eigenen buchungssatz gibt.
die rabatte müssen direkt abgezogen werden.

Ich möchte gerne Äpfel kaufen für 800€ netto, mir wird durch häufige bestellungen 5% Kundenrabatt gutgeschrieben und das ganze auf Rechnung.

Nettobetrag ( 800 € )
-Rabatt ( 800 € x 0,05 = 40 €)
=Nettobetrag ( 760 € )

Buchung:
WEK 760,00
VSt 144,40 an Verbindlichkeiten L+L 904,40 €

Nun sehen wir aber das paar % der Äpfel nicht zu gebrauchen sind weil sie durch einen Transportschaden entstanden sind. Also gibt uns mein Lieferant nochmal 65,40 € Rabatt.
Aber wir haben das ganze schon gebucht und wir wollen ja auch wissen wo wir sparen, also statt zu stornieren und neu zu buchen erfassen wir das auf dem zwischenkonto Einkaufsnachlässe(ENa). (wir erhalten nachträglich Rabatt!, also nicht nochmal auf den ursprungsnetto betrag sondern, rabatt auf den "neuen"-netto)

Nettobetrag ( 760 €)
-Nachlass ( 65,40 €)
=Nettobetrag ( 694,6 €)

Buchung:
Verbindlichkeiten L+L ( 77,83 € Brutto ) an ENa ( 65,40 €, den Nachlass) & VSt ( 12,43€, als VSt-Korrektur)

also sinken meine Schulden beim Lieferanten um: 77,83 € und muss nur noch die: 694,60€ + 131,97 VSt bezahlen.
Nun überweise ich das Geld:

Buchungen:
Verbindlichkeiten L+L 826,57 € an Bank 826,57 €


ist zwar schon spät aber ich hoffe ich habs richtig hinbekommen
Zuletzt geändert von dnk am 07.10.10 11:21, insgesamt 1-mal geändert.
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sebi123
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ich glaube man kann das wirklich nur daran unterscheiden, ob der rabatt/nachlass von vornherein vereinbart ist oder nachträglich festgelegt wird.

bei lieferrabatten auf s. 35 steht ja auch in der def.: ... sind nachlässe die von vornherein
--> wenn du bei nem geschäftsvorfall irgendwas liest, dass das vorher vereinbart wurde ---> kein separater buchungssatz

und wenn das nachträglich gewährt wird (weil du so trreu bist, wegen mängeln oder sei es im suff)
buchst du verbindlichkeiten an Einkaufsnachlässe
und VSt.
def. seite 41bonus nachträglichgewährte preisnachlässe bla

schätze mal das daher auch bei jedem geschäftsvorfall der in ner klausur drankommt, das klar ersichtlich wird wann der nachlass gewährt wird.

hoffe konnte helfen, bei zweifeln einfach in der vh im forum bfg 02 nachfragen, die antwort ist dann sicher richtig und erfolgt normalerweise auch innerhalb eines tages.

gute nacht...
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Tinka123456
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hallo dnk, hallo sebi,

vielen lieben dank für eure hilfe und die ausführlichen antworten.
okay, also genau lesen, all right.. :
vornherein --> kein buchungssatz
nachträglich --> buchungssatz inkl der korrekturen

wat fürn modul :wink: oh mann ..

schönen abend und vg
tinka
Friedow
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Hi,

wenn auch verspätet hier mein Beitrag zur aufgeworfenen Frage. Leider sind die Ausführungen in der BF-Lektion aus meiner
Sicht praxisfremd. Warum? Wie sollen die Beschäftigten in der Finanzbuchhaltung aus der zu buchenden Rechnung mit
Lieferrabatt erkennen, ob der Lieferrabatt von vornherein oder nachträglich gewährt worden ist? Kann die Kostenrechnung
mit dem bekannten Kalkulationsschema noch sinnvol auf die Finanzbuchhaltung zurückgreifen?

Meine Praxiserfahrungen gehen dahin, dass die Geschäftsleitung mit dem Leiter Rechnungswesen jeweils für ihr Unternehmen
die Entscheidung treffen, wie die Lieferrabatte buchhalterisch zu verarbeiten sind. Ich kenne keine Konzernbuchhaltung, die
nicht alle Bestandteile einer Eingangsrechnung verbucht. Andererseits will ich nicht ausschliessen, dass in Kleinbetrieben
ohne Kostenrechnung anders verfahren wird.

Gruß Friedow
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dnk
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im Seminar wird man das auch ansprechen, das alleine schon T-Konten praxisfremd sind und nie benutzt werden, warum auch dank edv. die lerneinheit ist ja so aufgebaut, dass sich jeder in den stoff einarbeiten kann und in der lage ist den stoff, der in der klausur gefragt wird, zu verstehen und anzuwenden(je nach fragestellung :( ). man moechte dort keine schoen kreative antwort von studenten sondern einfach nur das man gezielt auf den punkt kommt und moeglichst der nahe an die musterloesung kommt, also runterschreibt.
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