Frist für die Wiederholung einer Prüfung

Erfahrungen im modular aufgebauten Studium
(einschl. einzelner Studienmodule).
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Buzzlmann
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Hallo sehr verehrte Ledensgenossen,

ich hab heute mal eine Frage an alle mit Erfahrung in Sachen Prüfungswiederholung.
Wie genau achtet die AKAD auf die Bedingungen für die Wiederholung einer Prüfung?
Aus der SPO Wirtschaftsinformatik § 14:
(3) Die Wiederholungsprüfung soll spätestens im Rahmen der Prüfungstermine
des jeweils folgenden Semesters
abgelegt werden. ... Wird die Frist für die Durchführung der Wiederholungsprüfung
versäumt, erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, das Versäumnis ist von der zu prüfenden Person nicht zu vertreten.
Ich habe im November letzten Jahres eine Prüfung nicht bestanden und jetzt erst den Brief der AKAD erhalten (nach dem ich ihn "angefordert" habe)in dem drin stand, ich solle mich für die nächste Prüfung anmelden. Darauf hin habe ich dann die SPO angeschaut und musste erst mal schlucken 8O , weil ich die Prüfung eigentlich erst später wiederholen wollte und die genannte Frist bereits abgelaufen ist. Hab ich jetzt somit mein Studium in den Sand gesetzt, 2 Module vom Hauptstudium entfernt? Oder habe ich Glück, weil ich den Brief nie erhalten habe?
Habt ihr auch schon mal eine Prüfung später als in der genannten Zeit wiederholt und wenn ja, hat die AKAD da irgend wie reagiert?
Vielen Dank für Eure Antworten

Peter
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Stefania
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Hallo Peter,

ich bin Ende 2007 mal durch VWL01 gefallen. Gehörte damals bei mir allerdings noch zu dem Teilstudiengang Hochschulökonom. Damals stand in dem Schreiben, mit dem nochmals das Ergebnis mitgeteilt wurde, drin, dass ich diese Klausur innerhalb von 6 Monaten wiederholen müsste. Ich habe später meinen Studiengang auf Diplom umgeschrieben. Bei WIM03 durfte ich dann auch 2 mal antreten. Da war aber in dem Anschreiben keine Zeitangabe für die Wiederholung. Vielleicht lag es daran, dass WIM03 für mich nur ein Test war.

Ruf doch am besten gleich am Montag deinen Studienbetreuer an. Der kann dir konkrete Informationen geben.

LG Stefania
Maya1
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Hallo Peter,

ich bin 2009 durch BWL04 gefallen und habe bis heute die Prüfung nicht wiederholt. Ich habe damals einen Brief bekommen ohne zeitliche Frist.
Wenn du was rausfindest kannst du mich auch gerne über meine PN benachrichtigen. Versuche nächste Woche mal meine Betreuerin zu kontaktieren.
Ich hoffe nicht, dass deswegen das Studium beendet ist.

Viele Grüße
Toby66
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Hallo zusammen,

kann mir auch nicht vorstellen, daß deshalb das Studium gestrichen ist, zumal da Du den Brief ja nicht vorher bekommen hast und somit eine Begründung, warum Du nicht "rechtzeitig" zum 2. Mal angetreten bist.

Wichtig ist aber in der Tat: sofort mit den Damen und Herren bei der AKAD deswegen in Verbindung setzen, um das sauber zu klären. Das sind die einzigen, die das verbindlich beantworten können, was nun ist.

Bei WIM03 im Diplomstudiengang war es tatsächlich so, daß man so oft und wann man wollte antreten durfte, weil es im Rahmen des Studiengangs Dipl.-Betriebswirt "nur" ein Test war.

Viele Grüße
Thomas
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Buzzlmann
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Hallo zusammen,

ich kann wohl Entwarnung geben. Auf meine Anfrage per Email, wie ich den Satz "Bitte melden Sie sich dafür rechtzeitig zur nächsten Prüfung an." verstehen darf, erhielt ich zur Antwort, dass ich mich "zur nächsten Prüfung (wann auch immer) rechtzeitig anmelden" muss.
Hui... das Leben macht wieder einen Sinn :D

Danke für Euren Input
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