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Studiengebühren als Werbungskosten oder Sonderausgaben

Verfasst: 06.06.10 17:56
von madjackal
Hallo alle zusammen,

wie ist das bei euch für 2009 mit der Steuererklärung gelaufen? Konntet ihr eure monatlichen Gebühren + Fahrtkosten + Kosten für Literatur usw als Werbungskosten voll absetzen oder nur bis 4.000€ als Sonderausgaben?

Ich Studiere BA BWL in der Sprint-Variante und komme wenn ich so Grob überschlage alles in allem auf ca. 5.000€ im Jahr. Daher wäre ein absetzen als Werbungskosten natürlich wünschenswert, da es sich aber bei mir um ein Erststudium handelt, ist es rechtlich ja eigentlich nicht möglich.

Gibt es Wege das ganze doch über die Werbungskosten abzusetzen oder wie seid ihr vorgegangen?

Freue mich auf eure Antworten.

Gruß
mad

Verfasst: 06.06.10 18:47
von Der_Andi78
Versuchs doch einfach - eigentlich dürfen WK nur, wenn ein Bezug zum Beruf machbar ist...sonst kommt s auf die Kulanz deines Sachbeabeiters an ;)

Absetzbarkeit

Verfasst: 06.06.10 18:53
von sw@c
du kannst alles absetzen (also auch über 4000 eur), wenn es dein erststudium ist. hab erst letzte woche mit meinen lohnsteuerhilfevertreter darüber gesprochen.

ich hab mir jetzt sogar einen freibetrag auf die lohnsteuerkarte eintragen lassen. da muss man nicht erst bis zur lohnsteuererklärung warten, sondern kann gleich die monatlichen kosten (studiengebühr+ca-fahrtkosten+sonstiges) angeben.

wenn du noch fragen hast, meld dich ruhig.

Verfasst: 06.06.10 22:51
von madjackal
Danke für die Antworten. Andi, was meinst du denn genau damit wenn ein Bezug zum Beruf besteht?

Verfasst: 07.06.10 06:44
von Der_Andi78
Das meine ich irgendwo in Bezug auf die Steuererklärung so gelesen zu haben - Also wenn z.B. dein AG sagt, du kannst aufsteigen, wenn du den Abschluss XY hast, oder du bist auf ne Position gekommen und musst nun (um dich dort zu legitimieren) den Abschluss xy nachholen etc. Wie gesagt das ist Auslegungssache, ob dein Sachbearbeiter das akzeptiert ;)