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Antrag für Wechsel der Variante

Verfasst: 25.05.10 11:19
von -Fernstudent-
Hi, ich bin im 1. Semester Standardvariante und suche jemanden der schon einmal einen Antrag für den Wechsel der Variante gemacht hat.

Und zwar unterscheidet das Bafögamt und die Agentur für Arbeit die AKAD Geschwindigkeits-Varianten in Teilzeit und Vollzeit.
Die AKAD hat bei der Infoveranstaltung, in der SO/PO, im Vertrag keinerlei Info, wann man und dass man überhaupt in Teilzeit oder in Vollzeit eingruppiert wird. Sie haben immer nur gesagt, der einzige Unterschied ist die Dauer und die monatliche Gebühr.

Fakt ist aber, ich muss von der Standard- in die Sprintvariante rüberwechseln.
AKAD meinte ich muss einen Antrag bei der Schulleitung stellen.

Hat schon mal jemand so einen Antrag gestellt?
Wie soll sowas aussehen?

Verfasst: 25.05.10 15:42
von Toby66
Hallo,

daß die AKAD keinerlei Angaben zu Vollzeit/Teilzeit macht, ist doch logisch: egal ob Sprint- oder Normalvariante... jeder Student kann sich selber sein Studium so einteilen, wie er will (d.h. je nachdem wieviel Studienmaterial man sich auf einmal zukommen läßt). Wie das beim BAFÖG gehandhabt wird, liegt ja nicht im Ermessen der AKAD.

Wenn Du wechseln mußt und AKAD meinte, Du mußt einen Antrag bei der Schulleitung stellen, ist es am einfachsten, im nächsten Studienbüro nachzufragen, wie so ein Antrag aussehen muß (oder ob es überhaupt dafür irgendwelche Vorgaben gibt). Da bekommst Du auf jeden Fall die zuverlässigste / verbindlichste Antwort.

Viele Grüße
Thomas

Verfasst: 25.05.10 20:04
von -Fernstudent-
Toby66 hat geschrieben:Hallo,

daß die AKAD keinerlei Angaben zu Vollzeit/Teilzeit macht, ist doch logisch: egal ob Sprint- oder Normalvariante... jeder Student kann sich selber sein Studium so einteilen, wie er will (d.h. je nachdem wieviel Studienmaterial man sich auf einmal zukommen läßt). Wie das beim BAFÖG gehandhabt wird, liegt ja nicht im Ermessen der AKAD.
An den staatlichen Hochschulen ist das aber nicht so, dort gibt es nur Vollzeit und daher auch an jeder Ecke Bafög Anträge.
Die AKAD hat leider versäumt einen in Kenntnis zu setzen, dass die Sprintvariante wie ein Vollzeitstudium an einer staatlichen FH angesehen wird, die Standardvariante allerdings nicht.
Auch wenn die Abschlüssen gleich sein sollten (ich weiß nicht ob Teil- oder Vollzeit am Abschlusszeugnis draufsteht) gibt es große Unterscheide für die Zeit während dem Studium.

Verfasst: 25.05.10 20:10
von audiwaudi
ich will ja jetzt nicht miesepetrig sein,

aber die akad schreibt das schon auf die homepage.
nimm zum beispiel mal den bachelor betriebswirtschaftslehre.

Studienablauf

Studiendauer
Regelstudienzeit: 6 Semester für Vollzeitstudierende. Für Teilzeitstudierende kann die Studienzeit ohne zusätzliche Kosten um bis zu 2 Jahre verlängert werden.


6 semester sind 3 jahre = sprintvariante
8 semester sind 4 jahre = standartvariante

Verfasst: 25.05.10 20:19
von -Fernstudent-
Ja, ist aber unklar, denn im Vertrag steht nicht in welche Gruppe man eingeteilt wird.
Es gilt kein Kriterium wann man Teilzeit studiert oder wann Vollzeit.

Bsp: Wenn einer nebenher arbeitet kann er doch auch die Vollzeitvariante nehmen wenn er es mit sich vereinbaren kann.

Verfasst: 25.05.10 20:22
von audiwaudi
das ist doch aber laut diesem hinweis ganz klar geregelt.

sofern du die sprintvariante genommen hast, ist das wie ein vollzeitstudent, wenn du nebenher noch arbeitest und es schaffst, ist das super.


die akad will ja eher studium nebem dem job anbieten, daher ist das 4 jahres-angebot als STANDART für die akad hinterlegt, mit dem vermerk als teilzeitstudent.

:lol:

Verfasst: 26.05.10 14:36
von Toby66
Hallo zusammen,

ja, audiwaudi hat Recht, sehe ich genauso.

@ Fernstudent: Die Aussage "AKAD hat nicht darauf hingewiesen, daß...." ist natürlich auch klasse. Man kann ja auch gezielt danach fragen, gerade, wenn man da eine "Besonderheit" hat, denn - wie audiwaudi schreibt - die AKAD konzentriert sich ja auf "berufsbegleitendes Studium". Wenn die AKAD in einem Infogespräch auf ALLE Eventualitäten noch eingehen soll und auch ja nichts vergessen soll - wie lange würde wohl so ein Gespräch dauern?

Nur zur Veranschaulichung: kürzlich bekam ich von meiner Bank auch eine Info über neue Regelungen bezügl. der angebotenen Fonds. Denen kann man so gesehen mit Sicherheit nicht mehr vorwerfen, daß sie irgendwas vergessen haben, denn das waren rund 160 Seiten eng gedruckt. Da ist dann wieder die Frage: wer liest das wirklich (und wer versteht das)?

Insofern würde ich also sagen: wenn man so eine Besonderheit hat wie BAFÖG, dann sollte man das auch selber gezielt ansprechen.

Viele Grüße
Thomas