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Aufgabe unklar BFG02
Verfasst: 02.05.10 15:07
von nochsoeine
Hallo zusammen,
kennt sich hier jemand mit Abschreibungen aus?
Die Frage ist:
Direkte Abschreibung einer Maschine: geom-degr. mit höchstmöglichen Prozentsatz.
- Anschaffungskosten: 120 000
- Nutzungsdauer: 6 Jahre
- letzter Buchwert: 58 800
Ich habe nun zwei Lösungen:
1.
Abschr. auf Anlagen an Maschinen (20%) 17640
2.
Abschr. auf Anlagen an Maschinen (30%) 11760
Mir ist nicht klar welches nun der höchstmögliche Prozentsatz ist. Ich finde überall andere Werte (20,25,30 %). Außerdem ist mir nicht klar, ob ich die Nutzungsdauer hier berücksichtigen muss.
Wie geht man bei der Aufgabe vor oder hab ich sie schon richtig gelöst?
Danke für jegliche Hilfestellung.
Verfasst: 02.05.10 15:36
von Der_Andi78
Ich versuchs mal...
gemetrisch degressiv bedeutet dass der lineare Satz verdoppelt wird, d.h. den linearen Satz ausrechnen 1/6 = 16,67 % - den verdoppeln d.h. 2/6 = 33,33% ... Ich glaub da gabs aber noch die Höchstgrenze von 20% nach EstG???
Verfasst: 03.05.10 09:16
von nochsoeine
Also wäre theoretisch die 1. Lösung so korrekt?

AfA-Berecnung BFG02
Verfasst: 03.05.10 16:09
von Friedow
Hallo nochsoeine,
folgende Hinweise zu Deinen Fragen:
1. Bei jedem Abschreibungsverfahren mußt Du die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berücksichtigen, sonst kannst Du zu keiner Lösung kommen.
2. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Prozent-Sätze für die degresseive Afa ständig geändert, nachzulesen in den jeweiligen Jahressteuergesetzen, und zwar Anschaffung in der Zeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2007: 30 %; 01.01.2008 bis 31.12.2008 keine degr. Afa; 01.01.2009 bis 31.12.2010: 25 %.
3. Wenn Du etwas probierst, wirst Du herausfinden, dass sich eine bisherige Abschreibungsdauer von 2 Jahren mit 30 % degr. AfA ergibt. Im Jahr 3 ist die degr. AfA mit 30 % vom Restbuchwert € 58.800 zu berechnen = € 17.640.
4. Ergebnis: Es gibt nur 1 richtige Lösung und keine Vermutungen.
Gruß Friedow[/i]
Re: AfA-Berecnung BFG02
Verfasst: 04.05.10 14:21
von nochsoeine
Friedow hat geschrieben:Hallo nochsoeine,
folgende Hinweise zu Deinen Fragen:
1. Bei jedem Abschreibungsverfahren mußt Du die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berücksichtigen, sonst kannst Du zu keiner Lösung kommen.
2. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Prozent-Sätze für die degresseive Afa ständig geändert, nachzulesen in den jeweiligen Jahressteuergesetzen, und zwar Anschaffung in der Zeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2007: 30 %; 01.01.2008 bis 31.12.2008 keine degr. Afa; 01.01.2009 bis 31.12.2010: 25 %.
3. Wenn Du etwas probierst, wirst Du herausfinden, dass sich eine bisherige Abschreibungsdauer von 2 Jahren mit 30 % degr. AfA ergibt. Im Jahr 3 ist die degr. AfA mit 30 % vom Restbuchwert € 58.800 zu berechnen = € 17.640.
4. Ergebnis: Es gibt nur 1 richtige Lösung und keine Vermutungen.
Gruß Friedow[/i]
Vielen Dank, jetzt hats geschnackelt!
