Aufgabe unklar BFG02

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nochsoeine
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Hallo zusammen,

kennt sich hier jemand mit Abschreibungen aus?
Die Frage ist:

Direkte Abschreibung einer Maschine: geom-degr. mit höchstmöglichen Prozentsatz.
- Anschaffungskosten: 120 000
- Nutzungsdauer: 6 Jahre
- letzter Buchwert: 58 800

Ich habe nun zwei Lösungen:

1.
Abschr. auf Anlagen an Maschinen (20%) 17640
2.
Abschr. auf Anlagen an Maschinen (30%) 11760

Mir ist nicht klar welches nun der höchstmögliche Prozentsatz ist. Ich finde überall andere Werte (20,25,30 %). Außerdem ist mir nicht klar, ob ich die Nutzungsdauer hier berücksichtigen muss.

Wie geht man bei der Aufgabe vor oder hab ich sie schon richtig gelöst? :roll:

Danke für jegliche Hilfestellung.
Der_Andi78
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Ich versuchs mal...

gemetrisch degressiv bedeutet dass der lineare Satz verdoppelt wird, d.h. den linearen Satz ausrechnen 1/6 = 16,67 % - den verdoppeln d.h. 2/6 = 33,33% ... Ich glaub da gabs aber noch die Höchstgrenze von 20% nach EstG???
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nochsoeine
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Also wäre theoretisch die 1. Lösung so korrekt? :roll:
Friedow
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Hallo nochsoeine,

folgende Hinweise zu Deinen Fragen:
1. Bei jedem Abschreibungsverfahren mußt Du die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berücksichtigen, sonst kannst Du zu keiner Lösung kommen.
2. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Prozent-Sätze für die degresseive Afa ständig geändert, nachzulesen in den jeweiligen Jahressteuergesetzen, und zwar Anschaffung in der Zeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2007: 30 %; 01.01.2008 bis 31.12.2008 keine degr. Afa; 01.01.2009 bis 31.12.2010: 25 %.
3. Wenn Du etwas probierst, wirst Du herausfinden, dass sich eine bisherige Abschreibungsdauer von 2 Jahren mit 30 % degr. AfA ergibt. Im Jahr 3 ist die degr. AfA mit 30 % vom Restbuchwert € 58.800 zu berechnen = € 17.640.
4. Ergebnis: Es gibt nur 1 richtige Lösung und keine Vermutungen.

Gruß Friedow[/i]
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nochsoeine
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Friedow hat geschrieben:Hallo nochsoeine,

folgende Hinweise zu Deinen Fragen:
1. Bei jedem Abschreibungsverfahren mußt Du die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berücksichtigen, sonst kannst Du zu keiner Lösung kommen.
2. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Prozent-Sätze für die degresseive Afa ständig geändert, nachzulesen in den jeweiligen Jahressteuergesetzen, und zwar Anschaffung in der Zeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2007: 30 %; 01.01.2008 bis 31.12.2008 keine degr. Afa; 01.01.2009 bis 31.12.2010: 25 %.
3. Wenn Du etwas probierst, wirst Du herausfinden, dass sich eine bisherige Abschreibungsdauer von 2 Jahren mit 30 % degr. AfA ergibt. Im Jahr 3 ist die degr. AfA mit 30 % vom Restbuchwert € 58.800 zu berechnen = € 17.640.
4. Ergebnis: Es gibt nur 1 richtige Lösung und keine Vermutungen.

Gruß Friedow[/i]
Vielen Dank, jetzt hats geschnackelt! :wink:
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